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Mehr Informationen zur Patenschaft!Forschungsprojekt NaMaRo sucht nach Lösungen für nachhaltige Raumplanung unserer Meere
Klimaschutz und Naturschutz in Einklang bringen
Die Meeresraumordnung hat die Aufgabe, die vielfältigen, zum Teil konkurrierenden Raumbedürfnisse menschlicher Nutzung in den heimischen Meeren planerisch aufeinander abzustimmen und dabei die Belastungsgrenzen des Ökosystems einzuhalten. Ein solcher Ökosystemansatz soll absichern, dass unsere Meere in einen guten ökologischen Zustand überführt werden können.
Mit dem Raumordnungsplan 2021 für die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) von Nord- und Ostsee durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie wurden zwar alle Schutzgebiete als Vorranggebiete für den Naturschutz festgeschrieben, jedoch auch großflächige Bereiche der Nordsee zu Offshore-Windparkflächen erklärt und Schutzgebietsflächen perspektivisch für Offshore-Windnutzung geöffnet.
Angemessene Berücksichtigung des Meeresnaturschutzes
Die Umsetzung der Energiewende auf See ist durch die nunmehr gesetzlich festgelegten Ausbauziele für die Offshore-Windenergie mit jahrzehntelangem großflächigem Baulärm und Lärm durch Serviceverkehr, Lebensraumverlusten, Kollisionsrisiken und weiteren ökologischen Effekten verbunden, welche den Zustand der Meere weiter verschlechtern. Schon jetzt überlagern sich viele Nutzungen und selbst Meeresschutzgebiete leiden unter Schifffahrt, Kiesabbau und Fischerei. Die Naturschutz- und Umweltziele der FFH- und der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie verfehlt Deutschland seit Jahren. Entsprechend wichtig ist es, bei der anstehenden Fortschreibung der Raumordnung für die AWZ Naturschutz und Klimaschutz und weitere Nutzungen besser miteinander in Einklang zu bringen.
Hier setzt das Projekt NaMaRo (kurz für „Begleitforschung und Strategieberatung für eine starke Nachhaltigkeit der marinen Raumordnung in der deutschen AWZ“) an, welches seit Oktober 2023 bis Ende 2025 läuft. Es soll dazu beitragen, dass der Meeresnaturschutz in der geplanten Fortschreibung der Meeresraumordnung angemessen berücksichtigt und insgesamt gestärkt werden kann. Dazu sollen die ökologisch äußerst sensiblen Bereiche identifiziert werden, die unbedingt von verstärkter Nutzung, vor allem durch den Ausbau der Offshore-Windenergie, freigehalten werden sollten. Deren Darstellung erfolgt auf sogenannten Sensitivitätskarten.
Im Projekt werden unter anderem verschiedene Szenarien des Ausbaus der Offshore-Windkraft entwickelt und hinsichtlich ihrer Naturverträglichkeit bewertet. Die Ergebnisse sollen in den naturschutzfachlichen Planungsbeitrag einfließen, mit dem das Bundesamt für Naturschutz die Erfordernisse des Meeresnaturschutzes in die 2026 anstehende Teilfortschreibung der Meeresraumordnung einbringen wird. Die Arbeiten werden im Rahmen von Fachgesprächen projektbegleitend mit den zuständigen Fachbehörden und anderen Akteuren diskutiert.
Der Entwurf des Flächenentwicklungsplans Offshore aus dem Juni 2024 zeigt erstmals, welche Flächen für das aktuelle gesetzliche Ziel von 70 GW Offshore Wind bebaut werden sollen. Diese Flächenkulisse wurde am 29. August 2024 auf einem NaMaRo-Fachgespräch diskutiert. Anhand erster Projektergebnisse wird klar: Der geplante Offshore-Ausbau führt zu
- großräumigen Lebensraumverlusten,
- Kollisionsrisiken und Störungen für geschützte Arten
- ist voraussichtlich nicht naturverträglich.
Besonders sensible Bereiche sollten deshalb von Offshore Windparks freigehalten werden.
Zu den Projekt-Ergebnissen im Einzelnen und einem möglichen Umgang damit haben die Projektpartner mit knapp 50 Vertreter*innen aus Verwaltung, Politik, Energieunternehmen, Wissenschaft und Verbänden diskutiert. Wir stellen einzelne Fachvorträge zum Download bereit.
- NaMaRo: Aufgabe und Ansatz (Dr. Bastian Schuchardt, BioConsult)
- NaMaRo: Methodik der Sensitivitätsermittlung (Dr. Maike Kramer, BioConsult)
- Verteilung und Sensitivitäten mariner Arten (NaMaRo-Partner u.a. zu Seevögeln und Meeressäugetieren)
- Erste naturschutzpolitische Bewertung der Projektergebnisse (Dr. Anne Böhnke-Henrichs, NABU)
Veranstaltet wurde das Fachgespräch gemeinsam von den Projektpartnern BioConsult, NABU, Bionum, Meereszoologie, Dachverband Deutscher Avifaunisten, Christian-Albrecht-Universität Kiel, MariLim, TU Dresden und der Tierärztlichen Hochschule Hannover.
Karten einzelner Artengruppen liegen bereits vor.
Seevögel:
Die Verbreitung aller 20 regelmäßig vorkommenden Seevogelarten der Nordsee und ihre artspezifische Empfindlichkeit (Sensitivität) gegenüber Offshore-Windparks wurden miteinander verschnitten. Die resultierende Sensitivitätskarte zeigt neben der hohen Gesamtsensitivität von Seevögeln im Küstenbereich und im Schutzgebiet „Sylter Außenriff/Östliche Deutsche Bucht“ auch besonders empfindliche Areale westlich des Sylter Außenriffs, mit großer Überschneidung geplanter Windparkareale. Entsprechend ist die derzeitige Flächenkulisse für Offshore-Wind mit weiträumigen Habitatverlusten sensibler Seevogelarten verknüpft und bestätigt damit Ergebnisse einer vom NABU 2023 veröffentlichten Untersuchung.
Beteiligt sind:
Die Bearbeitung erfolgt durch ein größeres Team, dessen Mitglieder über langjährige Erfahrungen in ihren jeweiligen Fachgebieten verfügen.
- BioConsult GmbH und Co KG (Projektnehmer)
- Bionum
- Dachverband deutscher Avifaunisten DDA
- Forschungs- und Technologiezentrum Westküste (FTZ) der Universität Kiel (CAU)
- Prof. Dr. Gerold Janssen
- Marilim Gewässeruntersuchung GmbH
- Meereszoologie Sven Koschinski
- NABU Landesverband MV und NABU Bundesverband
- Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo)
Durch die Umsetzung der Europäischen Erneuerbare Energien Richtlinie (RED III) hat das Projekt aktuell eine zusätzliche Relevanz bekommen: In sogenannten Beschleunigungsgebieten sollen projektbezogene verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfungen und artenschutzrechtliche Prüfungen beim weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie entfallen. Vor diesem Hintergrund sind die oben genannten Sensitivitätskarten, die besonders empfindliche Meeresbereiche identifizieren, besonders bedeutsam. Denn sie markieren Flächen, auf denen der Wegfall der naturschutzfachlichen Prüfungen unbedingt vermieden werden sollte.
Letzte Aktualisierung: 09/2024
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