Testament für die Natur
Ihr Geschenk an die nächste Generation
Die Natur bewegt uns Menschen schon seit Jahrtausenden. Fasziniert bestaunen wir, was die Erdgeschichte an Farben und Formen, an Lebewesen und Naturerscheinungen hervorgebracht hat und wie alles miteinander verwoben ist. Wir selbst sind ein Teil davon – ein sehr winziger nur. Und doch hängt von unserem Handeln, mehr als jemals zuvor, das Leben auf dem ganzen Planeten ab. Gemeinsam können wir naturnahe Lebensräume in all‘ ihrer Schönheit und Vielfalt bewahren. Mit einem Testament für die Natur helfen Sie uns, Tiere und Pflanzen sowie Umwelt und Klima zu schützen.
Unverbindliche und vertrauliche Gespräche
Immer mehr Menschen ist es ein Grundbedürfnis, einen Teil ihres Nachlasses in gute Hände für den gemeinnützigen Zweck zu geben. Immer dann, wenn Sie Ihr Vermögen anders aufteilen möchten, als es die gesetzliche Erbfolge vorgibt, müssen Sie dies in einem Testament oder Erbvertrag regeln. Sie haben schon Ideen oder auch konkrete Vorstellungen dazu und wünschen sich einen Austausch? Dann freuen wir uns über ein Gespräch.
Das Nachdenken über den eigenen Nachlass ist oftmals ein Prozess, der von tiefgehenden Fragen und Lebensthemen begleitet wird. Gerne nehmen wir uns die Zeit, mit Ihnen zu überlegen, wie Sie Ihre Wünsche gemeinsam mit dem NABU umsetzen können.
Mehr Informationen
Wenn Sie noch am Beginn Ihrer Überlegungen stehen, ist unser NABU Ratgeber Testament sicher eine Hilfe. Die kostenfreie Broschüre liefert Ihnen eine erste Handreichung. Sie kann den fachkundigen Rat eines Rechtsanwaltes oder Notars jedoch nicht ersetzen. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen Kontakte zu Erbrechtsanwälten. Sprechen Sie uns gerne an.
Ihre Ansprechpartnerin: Ariane Missuweit, Ariane.Missuweit@NABU.DE, 030-28 49 84-1572
Mein Erbe tut Gutes
Der NABU beteiligt sich an der Initiative "Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum". Drei Einführungsvideos in das Erbrecht bieten Ihnen Basiswissen, erste Hilfestellungen und Anregungen für die Gestaltung und das Aufsetzen Ihres ganz persönlichen Testaments. Alle Videos finden Sie auf unserer Seite zur Initiative.
Ausstellung mit Porträt- Fotografien zur Frage "Was bleibt?"
Berlin: 11. September bis 11. Oktober 2024
Das Prinzip Apfelbaum: 11 Persönlichkeiten zur Frage „Was bleibt?“
Rotes Rathaus Berlin, Rathausstr. 15, 10178 Berlin (Station U5 Rotes Rathaus)
11. September bis 11. Oktober 2024, Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr.
Freier Eintritt
Bei Fragen oder Interesse am Buch zur Ausstellung: Ariane.Missuweit@NABU.de
Häufige Fragen
Testamentsspenden sind ein besonderer Weg, unserer Natur und Umwelt ein Geschenk zu machen.
Egal ob der Nachlass groß oder klein ist – er dient der guten Sache. Wir haben für Sie wichtige Fragen und erste Antworten zusammengestellt. Lassen Sie uns gerne darüber ins Gespräch kommen. Wir freuen uns über Ihre Nachricht!
Wann brauche ich ein Testament?
Wenn Sie Ihren Nachlass nach eigenen Wünschen gestalten möchten, geht das nur per Testament. Damit wird die gesetzliche Erbfolge außer Kraft gesetzt oder verhindert, dass der Staat erbt.
Mit Ihrem Testament können Sie Freunde und gemeinnützige Organisationen wie den NABU bedenken. Wir begleiten Sie gerne bei den Schritten dorthin.
Wie kann ich den NABU bedenken?
Sie möchten mit Ihrer Testamentsspende Gutes tun und sich dabei für unsere Natur einsetzen? Dann freuen wir uns, wenn Sie den NABU bedenken möchten. Als gemeinnützige Organisation sind wir von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Sie können den Bundesverband, NABU-Stiftungen, Landesverbände und/oder Kreis- und Ortsgruppen bedenken. Für die Formulierung reicht die konkrete Bezeichnung der NABU-Gliederung und die Adresse aus, bspw. NABU Naturschutzbund Deutschland e.V., Charitéstr. 3, 10117 Berlin.
Erbe, Miterbe oder Vermächtnis?
Sie können den NABU als Erben und alleinigen Rechtsnachfolger oder gemeinsam mit Anderen als Miterben einsetzen. Es ist genauso gut möglich, per Testament ein Vermächtnis auszusprechen. Damit helfen Sie der Natur mittels eines konkreten Vermögenswerts aus Ihrem Nachlass, zum Beispiel mit einem Geldbetrag, einem Schmuckstück oder einer Immobilie.
Wann ist ein Testament gültig?
Ein handschriftliches Testament muss vollständig per Hand verfasst werden. Es muss mit Datum und Ort versehen sein und Sie müssen es mit Ihrem vollständigen Namen unterschreiben. Viele Vorteile bietet das notariell geprüfte und im Amtsgericht hinterlegte Testament. Nur dieses ist garantiert fehlerfrei und gültig. Auch ein handschriftliches Testament können Sie im Amtsgericht aufbewahren lassen.
Welche Vorteile bietet das notarielle Testament?
Einzig das notarielle Testament bietet Ihnen die Sicherheit, dass Ihr letzter Wille tatsächlich umgesetzt wird. Der Notar oder Rechtsanwalt für Erbrecht berät Sie auch in steuerrechtlichen und familienrechtlichen Fragen. Ein notarielles Testament wird in amtlicher Verwahrung verschlossen aufbewahrt und automatisch im Todesfall eröffnet. Die Kosten sind vergleichsweise überschaubar.
Wohin fließt meine Testamentsspende?
Zuwendungen per Testament sind ein sehr wertvoller Beitrag für unsere Naturschutzarbeit. Im Gegensatz zu Spenden können wir sie als eine Art „Sparbuch für die Natur“ zurücklegen und zum passenden Zeitpunkt einsetzen – beispielsweise für Leuchtturm-Projekte und solche, die besonderen oder sehr akuten Förderbedarf haben.
Wie steht's mit Immobilien und Sachgegenständen?
Ja, Sie können dem NABU Sachgegenstände und Immobilien vererben oder vermachen. Wir sind in der Verwaltung routiniert und arbeiten dabei, wenn sinnvoll, mit ausgewiesenen Experten zusammen. Die Erträge kommen so der Natur zu Gute.
Verwendet der NABU auch Darlehen oder Stiftungserträge?
Selbstverständlich, die Antwort ist Ja! Für die Umsetzung braucht es etwas Zeit und Vorbereitung. Lassen Sie uns gerne über Ihre Vorstellungen dazu ins Gespräch kommen.
Wie ehrt und erinnert mich der NABU?
Egal ob der Nachlass groß oder klein ist – er dient der guten Sache. Auf Wunsch besuchen wir gemeinsam mit Ihnen NABU-Zentren und Naturoasen, die von Ihrem Geschenk einmal sehr profitieren werden. Gerne halten wir den persönlichen Kontakt aufrecht. Verstorbene Erblasser werden im NABU Jahresbericht und auf Wunsch in der NABU Gedenkinstallation geehrt.
Wo erhalte ich weitere Anregungen und Rat?
Wir sind für Sie da! Unverbindliche und vertrauliche Gesprächstermine vereinbaren Sie mit Ariane Missuweit unter 030 284 984 1572. Zudem bieten wir Ihnen im „NABU-Ratgeber Testament“ einen Überblick zu allen Fragen rund um die Testamentserstellung. Auf Wunsch vermitteln wir Kontakte zu Erbrechtsanwälten.
Die Welt verantwortungsvoll mitzugestalten, ist für viele ein Grundsatz, der sie durch das Leben leitet. Und immer mehr Menschen möchten das, was ihnen im Leben wichtig ist, an die nächste Generation weitergeben. Mit einem Testament ist das möglich. Mehr →
Ob durch die Errichtung einer eigenen Treuhandstiftung, eines Naturschutzfonds oder über die Zustiftung zu einer bestehenden NABU-Stiftung – mit einer Stiftung kann man sich dauerhaft für die Natur einsetzen. Mehr →
Der NABU-Generationenbaum symbolisiert ein Geschenk von Naturschützer*innen an zukünftige Generationen. Die auf dem Baum verewigten Menschen möchten den NABU in ihrem Testament bedenken, um die Natur in ihrer Schönheit und Vielfalt zu erhalten und somit ein bleibendes Werk zu hinterlassen. Mehr →