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Gemeinsame Eckpunkte von Schäfer*innen, Weidetierhalter*innen und Umweltverbänden
Wölfe sind zurück in Deutschland und stellen die Weidetierhaltung vor neue Herausforderungen. Die unterzeichnenden Verbände sehen die Prävention und Kompensation von Wolfsübergriffen auf landwirtschaftliche Tiere als eine zentrale Aufgabe des Wolfsmanagements im Interesse des Artenschutzes und der Weidetierhaltung. Sie erkennen den Schutzstatus von Wölfen im geltenden Recht an. Die Akzeptanz von Wölfen durch die Bevölkerung der ländlichen Regionen ist unabdingbar.
Die Verbände verstehen die extensive Weidetierhaltung als besonders naturverträgliche Form der Landnutzung. Ihre Leistungen für Natur und Landschaft sind unersetzlich. Ihre Betriebe stehen vor großen wirtschaftlichen Problemen. Sie benötigen dringend zukunftsfähige Perspektiven. Dazu gehört es, Konflikte mit Wölfen zu vermeiden und zu entschärfen. Wirtschaftliche Benachteiligungen von Weidetierhaltenden in Wolfsgebieten müssen angemessen aufgefangen werden.
Eckpunkte für ein konfliktarmes Zusammenleben von Weidetierhaltung und Wölfen:
Wolfsmanagement
Wolfsmanagement muss planvoll erfolgen. Wolfsmanagementpläne sollten weiterhin unter Beteiligung aller Stakeholder erarbeitet und aktualisiert werden. Zur Unterstützung dieser Prozesse sollte ein nationales Kompetenznetz Herdenschutz geschaffen werden, das bisherige Erfahrungen bündelt.
Prävention von Wolfsübergriffen
Die Prävention von Wolfsübergriffen ist das vorrangige Ziel des Herdenschutzes. Herdenschutz muss fachgerecht, in Wolfsgebieten flächendeckend und den jeweiligen Bedingungen angepasst sein. Weidetierhalter*innen brauchen dafür geeignete Zäune, gut ausgebildete Herdenschutzhunde, Schulung und Beratung.
Förderung des Herdenschutzes
Die Förderung des Herdenschutzes muss möglichst unbürokratisch erfolgen. Staatliche Zuschüsse sollten alle wolfsbezogenen Investitions- und Erhaltungskosten auffangen, einschließlich Arbeitskosten.
Schadensausgleich für Wolfsübergriffe
Die Leistung von Schadensausgleich für Wolfsübergriffe auf landwirtschaftliche Tiere ist Aufgabe der öffentlichen Hand. Die wirtschaftlichen Folgen eines Übergriffes müssen unbürokratisch und zeitnah kompensiert werden. Nicht nur Tierverluste müssen berücksichtigt werden, sondern auch andere wolfsbezogene betriebliche Schäden und Folgeschäden. Voraussetzung für den Schadensausgleich ist in Wolfsgebieten ein fachgerecht angewandter Herdenschutz. In dem Fall sollte eine Zahlung auch dann erfolgen, wenn ein Wolf als Schadensursache nicht ausgeschlossen werden kann. Die Beurteilung der Schäden muss bei qualifizierten, unabhängigen Rissgutachtern liegen und im Zweifel auf Gentests zurückgreifen.
Entnahme von Wölfen
Die Entnahme/ das Töten von Wölfen ist kein Ersatz für Herdenschutzmaßnahmen. Es muss stets das letzte Mittel sein und fachlichen Kriterien des Wolfmanagements folgen. Sollte ein Einzelwolf wiederholt, trotz fachgerechten Herdenschutzes, Schäden an landwirtschaftlichen Nutztieren verursachen, kann seine Entnahme durch Expert*innen notwendig sein, um weitere Schäden abzuwenden.
Herdenschutzhunde
Herdenschutzhunde leisten einen wesentlichen Beitrag zum Herdenschutz. Sie leben eigenständig im Verbund mit ihren Herden auf landwirtschaftlichen Naturflächen. Das Tierschutzrecht muss den Bedürfnissen dieser Hunde entsprechen, ohne fachgerechten Herdenschutz zu behindern. Daher fordern die Verbände eine Anpassung der Tierschutz-Hunde-Verordnung und der Regelungen einiger Länder zur Hundehaltung. Die Verbände werden Bund und Ländern entsprechende Vorschläge unterbreiten.
Schaffung eines EU-Instruments zur Förderung des Herdenschutzes
Der europaweite Schutz von Wölfe ist verankert in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG). Herdenschutz ist damit auch eine europäische Aufgabe. Es gibt jedoch kein eigenständiges europäisches Instrument zur Förderung des Herdenschutzes. Wolfsbezogene Beihilfen an Weidetierhalter*innen sind daher nur in einem engen förderrechtlichen Rahmen möglich. Dies geht zu Lasten der betroffenen Betriebe und Länderhaushalte. Die Verbände fordern die Bundesregierung und die Länder auf, sich für die Schaffung eines Instruments zur Förderung des Herdenschutzes in der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union einzusetzen.
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