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Mehr Informationen zur Patenschaft!Der Lübtheener Wolf wurde gezielt erschossen
NABU fordert effektivere Verfolung von Umweltstraftaten
21. Dezember 2016 – „Der Wolf ist ein streng geschütztes Tier und die illegale Tötung eines Wolfes ist eine Straftat“, betont NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. „Wer eigenmächtig mit einer Schusswaffe versucht, vollendete Tatsachen zu schaffen, handelt nicht nur kriminell, sondern beschädigt bewusst auch das Wolfsmanagement, bei dem alle Interessengruppen an einer Koexistenz von Mensch und Wolf arbeiten.“ Mit der Tötung des Tieres ist auch das wissenschaftliche Monitoring zum Wolf in Mecklenburg-Vorpommern beschädigt worden. Das Tier war als Welpe im Herbst 2015 mit einem GPS-Sender ausgerüstet worden.
Der Kadaver des Jungwolfes war am Samstag in der Nähe der Gemeinde Woosmer (Kreis Ludwigslust-Parchim) am Straßenrand entdeckt worden. Damit liegt der erste bekanntgewordene Fall einer illegalen Wolfstötung in Mecklenburg Vorpommern vor, seit im Jahr 2006 der erste Wolf im Bundesland nachgewiesen wurde. Bundesweit bereits 21 tote Wölfe illegal getötet, dazu kommt eine Dunkelziffer nicht entdeckter Fälle.
LKA-Abteilungen für Artenschutzkriminalität schaffen
Nach Einschätzung des NABU gibt es zu wenige auf Umweltkriminalität spezialisierte Beamte bei Polizei und Justiz. „Die Zusammenarbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft und Naturschutzbehörden bei Umweltdelikten muss gestärkt werden, um eine effektive Registrierung und Verfolgung entsprechender Straftaten zu ermöglichen. Ziel wäre es, bei den Landeskriminalämtern Abteilungen für Artenschutzkriminalität einzurichten“, so Miller.
Sollte ein ermittelter Täter im Besitz eines Jagdscheines sein, hat er sich durch die Tat für die weitere Jagdausübung als fachlich ungeeignet erwiesen. Als Konsequenz einer solchen Tat erwartet der NABU von den Jagdverbänden, auch hinsichtlich ihres Status als anerkannte Naturschutzverbände, den sofortigen Verbandsausschluss sowie den unmittelbaren, dauerhaften Entzug des Jagdscheins durch die zuständigen Behörden.
„Da das Tier ein Senderhalsband getragen hat, ist es kaum vorstellbar, dass hier jemand fahrlässig gehandelt hat. Dann hätten wir es mit einer absichtlichen Wolfstötung zu tun und das Strafmaß wäre im oberen Bereich anzusiedeln“, so Miller. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist der Wolf eine streng geschützte Tierart. Seine illegale Tötung kann mit bis zu fünf Jahren Haft und 50.000 Euro Strafe geahndet werden.
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