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MT6 soll ins Gehege gebracht werden
27. April 2016 - Das niedersächsische Umweltministerium hat entschieden, einen auffällig gewordenen Wolf aus dem Munsteraner Rudel einzufangen und in ein Gehege zu bringen. Der Wolf trägt einen Sender und wird als „MT6“ bezeichnet. Er hatte sich wiederholt Menschen mit Hunden genähert. Am Wochenende soll er Berichten zufolge den Hund einer Familie bei einem Waldspaziergang angegriffen haben.
Der NABU hält die Entnahme des Tieres ebenfalls für erforderlich, spricht sich aber gegen die Pläne des Umweltministeriums aus, den Wolf in einem Gehege unterzubringen. „Der Wolf wächst als Wildtier in der freien Natur auf und hat einen sehr großen Raumanspruch. Ein Wolfsrevier ist 250 Quadratkilometer groß, das ist in etwa die Größe von Stuttgart. Er läuft täglich 40 Kilometer. Weiterhin bedeuten ständige nahe menschliche Aktivitäten und Gerüche teilwiese sehr starken Stress für das Tier. Diese Faktoren werden in einem Gehege in der Regel dazu führen, dass ein Wolf eine permanente Qual erleidet“, sagte NABU-Wolfsexperte Markus Bathen.
Nachtrag 27. April, 18 Uhr: MT6 wird eingeschläfert
„Die Staatssekretärin im Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Almut Kottwitz hat am Mittwoch (heute) darüber informiert, dass die Aktion zur vom Ministerium angeordneten Entnahme des besenderten Wolfs vom Truppenübungsplatz Munster (MT6) andauert. Mitarbeiter des NLWKN-Wolfsbüros und weitere Fachleute sind vor Ort, um die Maßnahme durchzuführen. Die Experten haben sich auch in Abstimmung mit dem neuen Wolfsberatungszentrum auf Bundesebene darüber verständigt, dass der Wolf nicht mehr in einem Gehege untergebracht, sondern letal entnommen werden soll. Dafür soll es zunächst den Versuch der Betäubung geben; dann soll das Tier eingeschläfert werden.“ (Zitat aus Pressemitteilung des Ministeriums)
Jede Vergrämung muss Einzelfallentscheidung sein
Aus NABU-Sicht muss jede Entscheidung zur Vergrämung – zum Beispiel mit Gummigeschossen – oder schließlich als letzte Konsequenz die Entnahme eines Tieres sorgfältig geprüft werden. Der Wolf ist eine streng geschützte Art. So ist auch die Entnahme von MT6 als Einzelfallentscheidung zu sehen. Beim erneuten Auftreten eines auffälligen Wolfes bedeutet das nicht sofort eine Entnahme. „Der gesamte Prozess des Monitorings und der Vergrämung von MT6 ist unbefriedigend verlaufen, weil das Monitoring selbst zu spät begonnen hat und weil die Vergrämungsphase viel zu kurz und nicht unter Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Mittel gelaufen ist“, so Bathen.
Vor diesem Hintergrund erneuert der NABU seine Forderung, eine unabhängige wissenschaftlichen Kommission einzurichten, die Kriterien für eine gute Praxis von Monitoring, Vergrämung und Entnahme erarbeitet und die Einhaltung dieser Kriterien auch überprüft. Diese Kommission muss auf Bundesebene angesiedelt werden, damit nicht jedes Bundesland Insellösungen entwickelt.
- Pressemitteilungen und Redebeiträge des niedersächsischen Umweltministeriums zum Thema Wölfe
- Presseinfo des Freundeskreises freilebender Wölfe „zur Entnahme des Wolfes MT6 in Niedersachsen“
- Leitfaden „Leben mit Wölfen“ des Bundesamtes für Naturschutz (PDF)
Berichterstattung über Wolf MT6
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