Sorgen Sie mit uns gemeinsam dafür, dass der Wolf in Deutschland wieder sicher leben kann. Werden Sie jetzt Wolf-Pate oder Patin!
Mehr Informationen zur Patenschaft!1000 Euro Geldstrafe für Schuss auf Wolf
Tötung eines Wolfes muss bestraft werden
23. November 2010 -
Der NABU hat die Entscheidung des Landgerichtes Lüneburg im Prozess um einen Wolfsschützen begrüßt. Ein 54 Jahre alter Jäger muss 1000 Euro Strafe zahlen, weil er im Dezember 2007 im Landkreis Lüchow-Dannenberg auf einen verletzten Wolf geschossen hat. Der Mann wollte den schwer verletzten Wolf mit einem Kopfschuss erlösen, traf ihn aber nicht tödlich. Das Gericht urteilte, der Mann hätte nicht auf das streng geschützte Tier schießen dürfen, obwohl der Wolf verletzt war. Ein zweiter Jäger, der den Wolf schließlich tötete, ist nicht verhandlungsfähig. Wer zuerst auf das Tier geschossen und ihm eine Vorderpfote zertrümmert hatte, konnte nicht ermittelt werden.
"Wir begrüßen die Arbeit des Gerichts, da vorbildlich ermittelt und begutachtet wurde. Ein Schuss auf einen Wolf als streng geschützte Tierart ist ein Straftatbestand und muss verhandelt werden. Das Gericht hat bestätigt, was der NABU schon mit seinem Rechtsgutachten fest gestellt hatte: Taten gegen den Wolf sind für die Strafrechtsbehörden ein Thema", kommentierte NABU-Wolfsexperte Markus Bathen.
Der NABU bedauert jedoch, dass der Prozess gegen den oder die Täter, die damals den ersten Schuss auf den zu diesem Zeitpunkt vitalen Wolf abgegeben haben, immer noch aussteht.
Ist der Schutzstatus des Wolfs unantastbar?
Gerichtsverfahren gegen Wolfsschützen aus dem Wendland geht zu Ende
12. November 2010 -
Im Rahmen einer gemeinschaftlichen Jagd wurde am 15. Dezember 2007 im Wendland ein Wolf getötet. Nach Gesetzeslage ist dies ohne naturschutzrechtliche Genehmigung ein Straftatbestand.
Vor dem Landgericht Lüneburg fand am 10. November ein Verhandlungstag in dem Berufungsverfahren statt. Sechs Gutachter und vier Zeugen waren geladen, um Licht in die Dunkelheit einer Wolfstötung von Dezember 2007 zu bekommen.
Intensiv bemühte sich das Gericht in diesem Revisionsverfahren nochmals alle Indizien und Aussagen ausführlich zu überprüfen. Die Krux der Verhandlung: mit dem 54 jährigen steht jener Jäger vor Gericht, der ein Tier im aussichtlosen Todeskampf von seinem Leiden erlösen wollte.
Resümee des Verhandlungstages ist, dass dies der Wahrheit entsprechen wird. Das Tier war zum Zeitpunkt seines Schusses im Todeskampf. Es wurde sehr deutlich, dass andere Personen Schuld an der ausweglosen Situation des Wolfes tragen. Doch deren Plätze auf der Anklagebank bleiben leer. Zunächst jener Jäger, der als erster auf den Wolf schoss. Dieser löste jene Kette von Folgen aus, die letztlich zum Tode des Wolfes führten. Er schoss auf das streng geschützte Tier, wie es noch unverletzt seiner Wege trabte. Dieser Täter konnte auch trotz intensivster Nachforschung durch die Polizei bis heute nicht ermittelt werden.
Aber auch der dritte Schütze hat einen fatalen Fehler begangen. Er schoss als Zweiter auf den Wolf und fügte ihm erst damit eine tödliche Verletzung zu. In dem Moment hatte das Tier durch den ersten Treffer nur eine Verletzung am linken Vorderlauf. Nach Gutachten der Tierärztin hätte der Wolf diese Verletzung nicht nur überlebt, sondern er wäre langfristig mit hoher Wahrscheinlichkeit normal lebensfähig gewesen. Dieser Täter gilt als verhandlungsunfähig.
Die Prognose des Urteiles, dass voraussichtlich am 23. November verkündet werden wird, ist schwierig. Soll man zulassen, dass sich der Angeklagte über das Naturschutzgesetz hinwegsetzt, um ein Tier von seinen Leiden zu erlösen oder beharrt man auf die Unantastbarkeit des Schutzstatus?
Aber die vielen Gutachter zeigen auch, dass ein Jäger, der tiermedizinisch nicht ausgebildet ist, aus der subjektiven spontanen Ansicht wohl kaum in der Lage ist, die Überlebensfähigkeit einzuschätzen. Das Muttertier des Nochtener Wolfsrudels, die mit nur einem Auge sehen kann und mit einem Lauf lahmt, hat inzwischen fünf Würfe Welpen sehr erfolgreich aufgezogen. Die Natur kann mehr als wir ihr oft zutrauen.
Ein Umstand allerdings würde die Verhandlung noch schwieriger machen: Wäre der Wolf im Jagdrecht, womit ihm die Charakterisierung verliehen wird, (jagd)wirtschaftlich nutzbar zu sein. Hier wäre der Eindruck, dass der Tod eines einzigen Wolfs nicht so dramatisch wäre. Tatsächlich ist in der deutsch/westpolnischen Wolfspopulation mit gegenwärtig nur 41 erwachsenen Wölfen jedes einzelne Individuum extrem wertvoll. Der getötete Rüde hätte der Vater des ersten Wolfsrudels in Niedersachsen seit 150 Jahren sein können und sein sollen. Die Rückkehr des Wolfes nach Niedersachsen wurde mit dieser Tat weit zurückgeworfen. Zumindest bis heute, denn noch immer gibt es kein Wolfspaar in dem Bundesland.
Wolfsrüde im Wendland erschossen
Jägerschaft und NABU kündigen gemeinsame Strafanzeige an
17. Dezember 2007 - Spätestens seit den ersten Fotoaufnahmen eines Wolfes Mitte Mai 2007 in der Forstverwaltung Rheinmetall war bekannt, dass im östlichen Teil Niedersachsens mit der Anwesenheit von Wölfen gerechnet werden muss. Trotz intensiver öffentlicher Berichterstattung und Diskussion wurde nun am Samstag (15.12.) auf einer Gesellschaftsjagd bei Gartow im Kreis Lüchow-Dannenberg ein Wolf erlegt.
Zwei Schützen hatten Schüsse auf den nach ihren Aussagen bereits verletzten, 37 Kilogramm schweren Wolfsrüden abgegeben. Wie die Jägerschaft Uelzen mitteilt, wies der Wolf "einen Einschuss auf dem Nasenrücken auf, von dem Geschossteile in den Rachenraum eindrangen und im Bereich der Vorderzähne austraten. Der linke Vorderlauf war im Pfotenbereich zerschossen, ein weiterer Einschuss befand sich im hinteren Lendenwirbelbereich, der vierte Schuss war der Fangschuss auf die Kammer." NABU, Deutscher Jagdschutzverband (DJV) und Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) haben auf den Abschuss mit Unverständnis und Bestürzung reagiert und eine gemeinsame Strafanzeige angekündigt.
"Die Jägerschaft steht einer natürlichen Rückkehr von Großsäugern positiv gegenüber. Konflikte lassen sich nur durch eine intensive Zusammenarbeit aller beteiligten Behörden und Verbände sowie das Aufstellen von Managementplänen verhindern. Illegale Abschüsse stellen keine Lösung dar und werden von uns zutiefst verurteilt" so LJN-Präsident Professor Dr. Dr. Klaus Pohlmeyer. "Wir setzen uns für ein Zusammenleben von Menschen und Wölfen in Deutschland ein", so Christian Unselt, NABU-Vizepräsident. Das Beispiel zahlreicher europäischer Länder zeige, dass dies möglich sei. "Wir müssen gemeinsam lernen, mit Rückkehrern wie dem Wolf zu leben", so Pohlmeyer und Unselt.
Wölfe unterliegen dem Naturschutzrecht und gehören zu den streng geschützten Arten. Deshalb dürfen Jäger nicht eigenmächtig verletzte Tiere von ihrem Leid erlösen. DJV-Präsident Jochen Borchert stellte klar: "Sollten Jäger einen verletzten Wolf im Revier antreffen, dann müssen sie unverzüglich die Polizei oder einen Veterinär benachrichtigen. Diese leiten dann die notwendigen Schritte ein." NABU, LJN und DJV setzen darauf, dass die Hintergründe des Abschusses rasch ermittelt und die Täter zur Verantwortung gezogen werden.
Ausgehend von der polnischen Wolfspopulation sind die Wölfe wieder nach Deutschland zurückgekehrt. Nach mehr als 140 Jahren waren im Jahr 2000 in der sächsischen Lausitz erstmals wieder freilebende Wölfe in Deutschland geboren worden. Derzeit leben in Sachsen und Brandenburg vier Familienverbände. Die Gesamtzahl der in Deutschland lebenden Wölfe liegt bei etwa 35 Tieren.
Leserbrief von Cartoonist Marunde
Auch Wolf-Rüdiger Marunde unterstützt als Wolfspate die Rückkehr der Wölfe
"Binnen Sekunden muß ein Jäger entscheiden, was er tut," sagt der Vorsitzende der Kreisjägerschaft, Helmut Neumann zum Abschuß des Wolfes bei der Gedelitzer Treibjagd.
Neumann stellt sich, wie zu erwarten war, reflexartig vor die Schützen und unterstellt ihnen, nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt haben.
Nun hat der Wolf die beiden Jäger ja nicht mit einer Waffe bedroht: Es ging lediglich um die Einschätzung, ob er verletzt ist. Statt sofort ein Trommelfeuer auf ihn zu eröffnen, hätten die Jagdgäste das Tier auch laufen lassen und melden können. Im ungünstigsten Fall wäre der Wolf wenig später von allein verendet - was immer noch besser ist, als einen gesunden oder nur leicht verletzten Wolf prophylaktisch zu erschießen. Die Rückkehr der Wölfe wird bekanntlich mit einem breitem Aufgebot von Wissenschaftlern und Betreuern begleitet. In Brandenburg, wo bereits zwei Wolfsrudel leben, ist auch die Landesjägerschaft mit im Boot beim Wolfsmanagement. Nach dem Abschuß eines Wolfes dort hat sie die Tat übrigens öffentlich verurteilt und eine eigene Strafanzeige angekündigt, anstatt sich sofort schützend vor den Kameraden zu stellen.
Auch die Uelzener Kreisjägerschaft hat den Gedelitzer Abschuß scharf verurteilt.
Im übrigen Niedersachsen und in Lüchow-Dannenberg sind die meisten Jäger offensichtlich noch immer nicht so weit, obwohl seit dem Einwandern des ersten Wolfes damit gerechnet wird, dass weitere nachkommen werden.
Das hängt sicher auch mit dem Selbstverständnis mancher von ihnen als Herren des Waldes zusammen, das die Konkurrenz eines anderen großen Beutegreifers nicht duldet. Und vielleicht auch mit den sozial-psychologischen Mechanismen bei einem solchen Jagd-Event, zu dem die Jagdpächter in der Regel mit einer ganzen Anzahl von äusserst selbstbewusst auftretenden Jagdgästen anreisen. Gesellschaftsjagden dienen bekanntlich nicht nur dem Naturschutz, sondern mindestens genauso der Pflege von Geschäftsbeziehungen und archaischen Männlichkeitsritualen.
Die niedersächsische Jägerschaft sollte sich darauf besinnen, dass sie ein anerkannter Naturschutzverband ist, und dem Beispiel der Brandenburger und Uelzener Kameraden folgen. Und wir Normalbürger können uns an Klemens Karkow, Telefon 030-28 49 84-15 74, wenden und eine Wolfspatenschaft übernehmen. Das machen übrigens nicht nur Grüne: Unser Ministerpräsident Christian Wulff ist auch Wolfspate."