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NABU-Bundesvertreterversammlung 2016 in Essen
Aus NABU-Sicht reicht der jetzt vorliegende Klimaschutzplan 2050 nicht aus, um den im Pariser Klimaabkommen formulierten Zielen zur Begrenzung der Erderwärmung gerecht zu werden. Ein verbindliches Gesetz ist nötig, um die Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft und Gesellschaft zielgerichtet zu verfolgen und langfristig Planungs- und Investitionssicherheit zu erreichen.
„Die derzeitige geplante Minderung von 80 bis 95 Prozent bis 2050 steht nicht in Einklang mit dem völkerrechtlich verbindlichen Ziel, die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad oder besser noch 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Hier muss die Bundesregierung nachbessern und als Zielmarke mindestens 95 Prozent Treibhausgasminderung setzen“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke zum Abschluss der NABU-Bundesvertreterversammlung in Essen. Auch wenn sich die Bundesregierung mit der Formulierung des Kohleausstiegs schwer tue, müsse jetzt der geordnete Ausstieg geplant und schrittweise eingeleitet werden. Der NABU fordert einen gesetzlich geregelten Kohleausstiegsplan, um in spätestens 20 Jahren komplett unabhängig von Kohlekraftwerken zu sein.
Die Delegierten befassten sich mit dem naturverträglichen Ausbau der Windenergie an Land und auf See. Bei der Standortwahl von Windenergieanlagen können aus NABU-Sicht viele Konflikte vermieden werden, durch eine sorgfältige Standortwahl sowie Qualitätssicherung bei der Planungspraxis. Naturverträglichkeit müsse integraler Bestandteil der Energiewende werden.
Das höchste NABU-Gremium
Die Bundesvertreterversammlung (BVV) ist das jährlich tagende NABU-Parlament. Dabei kommen rund 250 Delegierte aus den Landesverbänden zusammen, um die Weichen für die künftige Naturschutzarbeit zu stellen. 2016 hatte der NABU NRW anlässlich seines 50jährigen Jubiläums vom 12. bis 13. November nach Essen in die Zeche Zollverein geladen. Neben der Verabschiedung des Haushalts und Satzungsfragen diskutierte die Versammlung intensiv über die „Naturverträgliche Nutzung der Windenergie an Land und auf See“ und beriet Leitlinien zum Schutz des Wolfs. Die Delegierten verabschiedeten zudem eine Resolution zum Klimawandel als Fluchtursache sowie Kernforderungen zur Bundestagswahl 2017.
„Dass inzwischen bereits über 26.000 Windkraftanlagen in Deutschland stehen, zeigt, dass wir auf einem guten Weg sind. Wir gewinnen aber nichts, wenn unsere Artenvielfalt durch schlecht geplante oder alte, wenig leistungsstarke Anlagen beeinträchtigt wird. Für eine erfolgreiche naturverträgliche Energiewende ist es aber notwendig, dass sich zu aller erst unser Ressourcen-und Energieverbrauch reduziert und Effizienzpotentiale gesteigert und genutzt werden“, so Tschimpke.
Der NABU-Landesvorsitzende Josef Tumbrinck verwies auf die zurückliegenden 50 Jahre erfolgreicher Naturschutzarbeit in NRW. Dass es gelungen sei, die Bundesdelegiertenversammlung im Jubiläumsjahr des Landesverbandes an den Gründungsort des NABU NRW nach Essen zu holen, sei eine besondere Auszeichnung, zeige aber auch die Bedeutung des drittgrößten Landesverbandes. So sei NRW mit seinem Landesklimaschutzgesetz und dem Landesklimaschutzplan bundesweit Vorreiter. „Die darin enthaltenen Ziele, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 25 Prozent und bis 2050 um 80 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 zu senken, erfordern allerdings massive Anstrengungen zur Energieeinsparung und Steigerung der Energieeffizienz sowie eine konsequente und vollständige Umstellung unserer Stromversorgung auf erneuerbare Energien. Der NABU erwartet aber genauso deutlich eine naturverträgliche Umsetzung der Energiewende, die den Erhalt der biologischen Vielfalt als wichtiges Kriterium konsequent berücksichtigt“, so Tumbrinck.
Mit Blick auf die Bundestagswahl 2017 legte der NABU in Essen Kernforderungen für eine zukunftsfähige Umweltpolitik in Deutschland vor. Neben der Umsetzung der Klimaziele sieht der NABU dringenden Handlungsbedarf, um den alarmierenden Verlust der biologischen Vielfalt in der EU zu stoppen. „Wenn wir das Artensterben aufhalten und unsere Umwelt- und Lebensgrundlagen besser schützen wollen, brauchen wir eine drastische Reform der EU-Agrarpolitik. Statt Gelder nach dem Prinzip Gießkanne zu verteilen, sollten nachhaltiges Wirtschaften und Naturschutzleistungen durch gezielte Prämien gefördert werden. Das ist auch effizient und fair für den Steuerzahler“, so Tschimpke. Hier hat der NABU bereits in Berlin Vorschläge unterbreitet, wie Fördergelder künftig so verteilt werden können, dass Umwelt und Landwirte gleichermaßen profitieren. Am 16. November wird er diese dann auch in Brüssel vorstellen.
Die intensive Landwirtschaft mit ihrem flächendeckenden, massiven Pestizideinsatz gilt auch als Hauptverursacher des Insektensterbens. Anfang 2015 lieferten Forschungsergebnisse aus Nordrhein-Westfalen alarmierende Zahlen: Danach ist die Biomasse der heimischen Insekten in den letzten 20 Jahren um 80 Prozent zurückgegangen. In einer von der NABU-Bundesvollversammlung verabschiedeten Resolution zum Insektensterben, forderten die Delegierten Bund und Länder mit Nachdruck auf, alle Maßnahmen, die sich schädlich auf die biologische Vielfalt auswirken, rasch zu unterbinden. So müsse, der Wandel zu einer ökologisch verträglichen Forst- und Landwirtschaft eingeleitet, die Agrarförderung an die nachhaltige Bewahrung der Biodiversität gekoppelt sowie die bereits geltenden Gesetze strikter kontrolliert werden.
Zusatzberichte von der BVV 2016
Selten sei eine Umweltministerin mit besser gefüllten Taschen zu einem UN-Klimagipfel gefahren, warb Barbara Hendricks für den frisch erzielten Kompromiss zum Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung. Bei der Bundesvertreterversammlung des NABU skizzierte Hendricks die Grundzüge ihrer Politik. Mehr →
250 Delegierte aus den NABU-Landesverbänden trafen sich am Wochenende in Essen zur Bundesvertreterversammlung. NRW-Umweltminister Remmel setzte in seiner Gastrede Schwerpunkte beim Klimaschutz, dem Naturschutzgesetz und der Landwirtschaft. Mehr →