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Jetzt den Verkehrswegeplan ändern und nachhaltige Mobilität ermöglichen
Deutschland hat eines der dichtesten Straßennetze der Welt. Laut Bundesverkehrswegeplan 2030 sollen es sogar noch mehr werden. Der NABU hatte bereits 2013 in einer Stellungnahme den Plan in Frage gestellt, inzwischen ist der Bundesverkehrswegeplan stark veraltet. Nicht einmal das Pariser Klimaschutzabkommen von 2015 wurde berücksichtigt.
Was ist der Bundesverkehrswegeplan?
Der Bundesverkehrswegeplan, kurz BVWP, ist ein Rahmenplan, mit dem die Bundesregierung unter anderem Aus- und Neubauprojekte für die Straße, Schiene und Wasserwege vorbereitet. Er wird im Abstand von 10 bis 15 Jahren vom Bundesministerium für Verkehr in Zusammenarbeit mit den Kommunen und Ländern erarbeitet und bildet die Grundlage für konkrete Bauvorhaben. Der aktuelle BVWP wurde 2016 veröffentlicht und gilt bis 2030.
Quelle: Glossar von Allianz Pro Schiene
Ein veralteter Plan ohne Klimaziele
Alle fünf Jahre wird der Bundesverkehrswegeplan einer sogenannten „Bedarfsplanüberprüfung“ unterzogen: Dazu werden Verkehrsprognosen erstellt und untersucht, ob die Verkehrswegeplanung dazu passt. Aus Sicht des NABU sind nicht nur die Kriterien bei Erstellung dieser Prognosen kritikwürdig. Verkehrswege sollten vielmehr danach geplant werden, eine Mobilität zu ermöglichen, die die politischen Rahmenbedingungen, insbesondere die Zielsetzungen des Klima- und Naturschutzes einhält. Diese Forderungen richtet der NABU an den aktuellen Verkehrsminister Volker Wissing, der dazu den aktuellen BVWP dringend überarbeiten und dies in allen künftigen Mobilitäts- und verkehrswegeplanungen berücksichtigen muss.
Dialogprozess zum Bundesverkehrswegeplan
2021 wurde im Koalitionsvertrag der Ampel ein Dialogprozess zur Infrastruktur der Bundesverkehrswege vereinbart. Ein Dialogprozess dient dazu, bestimmte Interessengruppen bei politischen Entscheidungen einzubeziehen. Ziel ist es, sich bezüglich der Priorisierung einzelner Vorhaben des aktuellen Bundesverkehrswegeplans zu verständigen. In die Gespräche sollen Verkehrs-, Umwelt-, Wirtschafts- und Verbraucherschutzverbänden eingebunden werden.
Um sicherzustellen, dass die Vorgaben des Koalitionsvertrags wirklich umgesetzt und der Dialogprozess erfolgreich gestaltet wird, hat der NABU gemeinsam mit sechs anderen Verkehrs- und Umweltverbänden Anforderungen an den Prozess formuliert. Dazu gehört unter anderem, dass der Dialog ergebnisoffen geführt wird und dass Umwelt- und Klimakriterien besonders stark einbezogen werden. Wichtig ist den unterzeichnenden Verbänden, dass keine weiteren Fakten durch den Bau von Fernstraßen geschaffen werden, bis der Prozess abgeschlossen ist.
Nach der enttäuschenden Auftaktveranstaltung im Dezember 2022 schrieb eine neue Verbändeallianz einen Brief an Verkehrsminister Wissing und äußerte erneut ihre Anforderungen – ohne Erfolg. Auch die zweite Veranstaltung blieb die Antworten auf viele Fragen schuldig, beispielsweise, wie ein Konsens erreicht, und ob eine Prioritätensetzung überhaupt noch umsetzbar ist.
Formierung eines großen Bündnisses
Mittlerweile hat sich ein großes Bündnis unterschiedlicher Akteur*innen zusammengeschlossen, das sich hinter den Forderungen zum Prozess und zu einer sofortigen Neuausrichtung der Bundesverkehrswegeplanung nach Klima- und Naturverträglichkeit vereint. Diese Forderungen wurden am 13. Juni 2023 veröffentlicht:
Wichtige Forderungen:
- Die aktuellen Klima- und Naturschutzziele erhalten im aktuellen BVWP einen zentralen Stellenwert.
- Naturverträglicher Ausbau des Schienennetzes bekommt Vorrang vor dem Aus- und Neubau von Bundesfernstraßen. Dies wird mit konkreten Maßnahmen durchgesetzt.
- Bei Straßen werden die vorhandenen Ressourcen in Sanierung und Erhalt investiert.
- Insgesamt muss die Planung von Verkehrsinfrastruktur „vom Kopf auf die Füße“ gestellt werden. Es muss vom Ziel her gedacht werden: einer klima- und naturfreundlichen sowie sozial gerechten Mobilität.
- Der Dialog muss rasch, transparent, zielgerichtet und entsprechend des Auftrags der Koalition gestaltet werden. Das bedeutet auch, dass der aktuelle BVWP 2030 gemäß des Auftrags der Ampelkoalition Hauptthema des Prozesses sein muss.
- Die eingeladenen Verbände müssen darüber informiert werden, welche Ergebnisse erarbeitet werden sollen und wo diese Einfluss auf Entscheidungen haben.
Beitrag vom Juni 2023.
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