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Jetzt spenden!Planungsbeschleunigung darf nicht zu Abbau des Rechtsstaats führen
NABU-Rechtsgutachten: Gesetz ist nicht EU-rechtskonform
Das am 31. Januar 2020 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Planungsbeschleunigung großer Infrastrukturprojekte ist laut einem vom NABU beauftragten Rechtsgutachten nicht EU-rechtskonform. Die Beschleunigung soll dadurch erreicht werden, dass Projekte nach einem vorbereitenden Verfahren statt über den üblichen Verwaltungsakt direkt vom Parlament beschlossen werden, was den Rechtsschutz beziehungsweise die Klagemöglichkeit betroffener Bürger, Landwirte und Verbände aushebelt.
Das NABU-Gutachten der Kanzlei Mohr Rechtsanwälte kommt zu dem Schluss, dass eine Beschleunigung von Planungsverfahren so nicht erreicht wird. Stattdessen könnten die Rechtsverstöße zu langwierigen Klageverfahren führen. Die Projekte würden so deutlich verzögert oder gar nicht zustande kommen, da es als äußert wahrscheinlich gilt, dass sie vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) landen werden. Entsprechend werden die im Entwurf genannten Projekte von Rechtsexperten bereits als „todgeweiht“ bezeichnet. Ein neues „Maut-Debakel“ ist nicht auszuschließen.
Dieses Gesetz ist ein Angriff auf den Rechtsstaat. Denn es hebelt vorsätzlich die Rechtsansprüche und den Rechtsschutz von Verbänden und Bürgern aus. Klar ist schon jetzt: Dieses Gesetz wird nicht zur Beschleunigung beitragen. Vielmehr drohen die 14 Projekte, die im Gesetz genannt werden, durch langwierige Klageverfahren blockiert zu werden. Zu allem Überfluss ist das Gesetz auch nicht europarechts- und völkerrechtskonform. Aber mit dem Scheitern deutscher Gesetzesvorhaben vor dem EuGH hat die Bundesregierung ja hinlänglich Erfahrung.
NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller
Die Gesetz zur Planungsbeschleunigung betreffen vorerst 14 Verkehrsrojekte, die mit erheblichen Eingriffen in Natur und Umwelt verbunden sind. Begründet wird das Vorhaben, durch Gesetz zu einer Genehmigung zu gelangen, mit der vermeintlich gängigen Praxis aus Dänemark und den Niederlanden. Doch zeigen Rückfragen des NABU bei befreundeten, klageberechtigten Organisationen in diesen Ländern, dass dort nach wie vor die Klagemöglichkeiten, derer sich Teile der Bundesregierung offenkundig zu entledigen versuchen, weiter bestehen.
Diese Vorhaben sind betroffen
- 1. Ausbau der Eisenbahnstrecke von München über Mühldorf nach Freilassing
- 2. Ausbau der Eisenbahnstrecke von Hof über Marktredwitz und Regensburg nach Obertraubling
- 3. Ausbau der Eisenbahnstrecke von Magdeburg nach Halle
- 4. Neubau der Eisenbahn-Kurve von Mönchehof nach Ihringshausen
- 5. Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke von Geithain nach Chemnitz
- 6. Ausbau der Eisenbahnstrecke von Hannover nach Bielefeld
- 7. Ausbau der Eisenbahnstrecke von der Grenze D/NL über Kaldenkirchen, Viersen und Rheydt nach Odenkirchen
- 8. Fahrrinnenanpassung der Außenweser
- 9. Abladeoptimierung der Fahrrinnen des Mittelrheins
- 10. Fahrrinnenvertiefung des Untermains bis Aschaffenburg
- 11. Vertiefung des Nord-Ostsee-Kanals
- 12. Ausbau des Wesel-Datteln-Kanals bis Marl
- 13. Marschbahn (Niebüll-Westerland)
- 14. Unterweser Nord
Dieses Vorgehen ist ein Angriff auf den Rechtstaat. Es hebelt unter dem Deckmantel der Planungsbeschleunigung Rechtsansprüche Dritter aus und versucht so, sich unliebsamer Kritik zu entledigen. Dies wird die Akzeptanz der Projekte in der Bevölkerung wohl kaum steigern und erst recht nicht beschleunigen. Die Intention des Gesetzes würde erwartbar verfehlt oder würde sich in der Umsetzung gar kontraproduktiv auswirken.
Der NABU fordert, stattdessen die tatsächlichen Ursachen für Planungsverzögerungen anzugehen. Dazu müssen der Vorhabenträger und die Behörden aktiv und vor allem frühzeitig auf die Bürgerinnen und Verbände zugehen mit dem Ziel, eine breite Beteiligung am Verfahren zu erreichen. Dies muss geschehen, solange noch alle Optionen des Verfahrens offen sind.
Ziel ist es, die umwelterträglichste Variante eines Vorhabens zu finden. Auch die Nullvariante – also kein Projekt – muss, insbesondere bei massiven Umweltauswirkungen, ergebnisoffen überprüft werden. Außergerichtliche Streitbeilegungen können zu einer verstärkten Kooperation mit den Umweltverbänden und zur Verbesserung und Beschleunigung von Planungsverfahren beitragen und zudem Zeit und Kosten sparen.
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Mit der aktuellen Gesetzesinitiative des Bundesverkehrsministeriums würden Umweltrecht und Beteiligungsmöglichkeiten für Verbände und Bürger stark eingeschränkt. Der NABU setzt sich stattdessen für bessere Planung und frühzeitige Beteiligung ein. Mehr →
Die Bundesregierung beabsichtigt, ein „Beschleunigungsgesetz“ auf den Weg zu bringen. Hintergrund sind Bemühungen, bei Vorhaben mit erheblichen Eingriffen in Natur und Umwelt zu schnellen, rechtlich nicht angreifbaren Genehmigungen zu kommen. Mehr →
Das EU-Parlament stimmt in Kürze über eine Liste der wichtigsten europäischen Energie-Infrastrukturprojekte ab. Der NABU warnt, dass viele Projekte den Naturschutz- und Klimazielen der EU widersprechen. Darunter sind künstliche Inseln und Windparks mit möglichem Standort Doggerbank. Mehr →