Schmetterling, Käfer und Wildbiene haben eine unersetzliche Rolle in unserer Natur. Doch ihre Zahl geht immer mehr zurück. Helfen Sie mit einer Patenschaft, gegen das Insektensterben!
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Zitat aus dem Gesetz: „Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks gehören die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebäude, sowie die Erzeugnisse des Grundstücks, solange sie mit dem Boden zusammenhängen. Samen wird mit dem Aussäen, eine Pflanze wird mit dem Einpflanzen wesentlicher Bestandteil des Grundstücks.“
Früchte des Grenzbaums gehören den beiden Nachbarn zu gleichen Teilen. Auch wenn der Baum gefällt wird, gehört er den Nachbarn zu gleichen Teilen.
Es handelt sich immer dann um einen Grenzbaum, wenn er da, wo er aus der Erde tritt, von der Grenze durchschnitten wird. Auf die Wurzelung kommt es also nicht an. Die Vorschriften über Grenzbäume gelten entsprechend für Sträucher, die auf der Grenze stehen.
Schmetterling, Käfer und Wildbiene haben eine unersetzliche Rolle in unserer Natur. Doch ihre Zahl geht immer mehr zurück. Helfen Sie mit einer Patenschaft, gegen das Insektensterben!
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