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Jetzt NABU-Mitglied werden!Die EU-Taxonomie für Biodiversität und Kreislaufwirtschaft
Einführung für Natur- und Umweltexpert*innen
Angesichts globaler Herausforderungen wie Artensterben, Klimawandel und Grenzen der Tragfähigkeit von Natur und Ökosystemen bedarf es einer Transformation der Realwirtschaft. Die europäische Taxonomie-Verordnung soll einen Beitrag dazu leisten und nachhaltige Geldanlagen fördern. Sie dient der Klassifizierung nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten nach festgelegten Prüfkriterien.
Ab Januar 2022 gelten die Prüfkriterien der Taxonomie-Verordnung zu den Umweltzielen „Anpassung an den Klimawandel und Klimaschutz“, die von der EU-Kommission in einem delegierten Rechtsakt festgeschrieben wurden. Die technische Expertengruppe für nachhaltige Finanzen (TEG) hat in einem im März 2020 veröffentlichten Bericht ökonomische Aktivitäten hinsichtlich ihres Beitrags zu den beiden Umweltzielen bewertet. Der Bericht sollte der EU-Kommission als wissenschaftsbasierte Grundlage dienen. Gerade mit Blick auf Standards für die Forstwirtschaft und Bioenergie hat die EU-Kommission diese wissenschaftsbasierte Grundlage jedoch nur unzureichend berücksichtigt.
Die Europäische Kommission entwickelt nun mit der EU-Plattform für Nachhaltige Finanzen Vorschläge für technische Prüfkriterien zu vier weiteren Umweltzielen der Taxonomie-Verordnung, unter anderem zum „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“ und dem „Schutz von Ökosystemen und Biodiversität“. Bis Mitte 2022 sollen die vier Umweltziele fixiert werden.
Fokus auf Biodiversität und Kreislaufwirtschaft
Die vom NABU in Auftrag gegebenen Berichte des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft richten sich an Natur- und Umweltexpert*innen aus den Bereichen Biodiversität und Kreislaufwirtschaft. Unter den Titeln „Einführung in die EU-Taxonomie zu Biodiversität und Ökosystemen“ und „Einführung in die EU-Taxonomie für eine Kreislaufwirtschaft“ zeigen sie die Weiterentwicklung und Anwendung der EU-Taxonomie anhand von Beispielen.
Für Schlüsselindustrien und Sektoren werden mögliche Kriterien für einen substanziellen Beitrag einer Wirtschaftstätigkeit zu den Zielen Biodiversitätsschutz und Kreislaufwirtschaft diskutiert. Der Bericht geht aber auch beispielhaft auf Kriterien ein, die zu einem signifikanten Schaden für den Übergang führen könnten und welche nach aktuellem Kenntnisstand ausgeschlossen werden sollten.
NABU-Forderung
In den Berichten wird deutlich, dass es bereits ein wissenschaftsbasiertes Fundament für die Entwicklung von Prüfkriterien in den Bereichen Biodiversität und Kreislaufwirtschaft gibt. Der NABU fordert die europäische Politik auf, die EU-Taxonomie dementsprechend auszugestalten.
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