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Jetzt NABU-Mitglied werden!Wirksamer Ressourcenschutz
Ein Stammgesetz für den Schutz biologischer Rohstoffe
Der Ressourcenschutzgedanke findet sich nicht nur in Art. 20 a Grundgesetz (Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tiere in Verantwortung für die künftigen Generationen), sondern auch im Pariser Klima-Abkommen als rechtsverbindliches Ziel. Für eine wirksame Umsetzung fehlen allerdings bis heute verlässliche und verbindliche rechtliche Instrumente.
Der NABU hat vor diesem Hintergrund einen Standpunkt für ein übergreifendes Ressourcenschutz-Stammgesetz erarbeitet.
Ein Ressourcenschutz-Stammgesetz wird dazu beitragen, die notwendige Zielorientierung für die vielfältigen Einzelgesetze vorzugeben. Ein solches Stammgesetz lässt sich, ähnlich dem Bundesklimaschutzgesetz, in den vorhandenen Rechtsrahmen integrieren.
Steffi Ober, Teamleiterin Ökonomie und Forschungspolitik
Das Bundes-Klimaschutzgesetz
Das Klimaschutzgesetz sorgt dafür, dass Deutschland seine Klimaziele erreicht. Es schreibt erstmals gesetzlich verbindliche Klimaziele und jährlich sinkende Emissionsmengen für die Sektoren Energie, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft sowie Abfallwirtschaft vor.
Der Anwendungsbereich eines Ressourcenschutz-Gesetzes für organische Stoffe ist breit gefächert. Es müssen zahlreiche Wirtschaftssektoren miteingeschlossen werden: Nicht nur die klassische Land- und Forstwirtschaft, auch diverse Biomasseproduzierende, -verarbeitende und -nutzende Sektoren entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
Daher ist es zwingend erforderlich, Grundsätze des Klima- und Umweltschutzes in die Ausgestaltung des Ressourcenschutz-Stammgesetzes zu integrieren. Auf diese Weise können wichtige Aspekte gesetzlich verankert werden, für die sich der NABU schon seit langem stark macht:
- eine sparsame und effiziente Nutzung biogener Ressourcen unter Berücksichtigung der ökologischen Tragfähigkeit und ihrer natürlichen Erneuerungsrate,
- der Erhalt der Aufnahmefähigkeit, Belastbarkeit, Senken- und Klimaschutzfunktion von Ökosystemen,
- die Ressourcennutzung sollte die Umwelt über den gesamten Lebenszyklus so wenig wie möglich beeinträchtigen,
- eine sozial gerechte Ausgestaltung der Ressourcennutzung,
- die konsequente Priorisierung stofflicher Nutzung von Biomasse, vor energetischer Nutzung.
Deshalb setzen wir setzen uns als NABU vor dem Hintergrund der gravierenden gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen für ein biotisches Ressourcenschutz-Stammgesetz ein, das eine systemische Integration der vielzähligen ressourcenschutzbezogenen Einzelregulierungen gewährleistet sowie klare Leitlinien, Ziele und Governance vorgibt.
Dafür fordern wir einen gesellschaftlichen Aushandlungsprozess zu den Eckpunkten eines solchen Gesetzes, für den wir als NABU mit fachlicher Expertise zur Verfügung stehen.
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