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Die NABU-Position zur Feinstaub-Belastung
Seit dem 1. Januar 2005 gelten in der EU ohne jede Einschränkung neue Grenzwerte für Feinstäube (Particulate Matter – PM10). Das heißt, dass die Mitgliedstaaten die Einhaltung der Luftgrenzwerte gemäß der betreffenden Richtlinie sicherstellen müssen. Diese wurden 1999 für fünf Luftschadstoffe festgelegt. Dazu zählt auch Feinstaub – kleine Schwebeteilchen, die in die menschliche Lunge eindringen, ihre Funktion beeinträchtigen und das Risiko für Erkrankungen erhöhen können.
Was ist „Feinstaub“ oder „PM10“?
Als Feinstaub bezeichnet man Partikel mit einem Durchmesser kleiner als zehn Mikrometer (µm). Partikel dieser Größe können bis tief in die Lunge gelangen. Sie sind daher besonders gesundheitsschädlich.
Welche Auswirkungen hat Feinstaub auf die Gesundheit des Menschen?
Eine Bewertung der Gesundheitsauswirkungen von Feinstaub durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat klar gezeigt, dass eine erhöhte PM10-Belastung zu vermehrten Erkrankungen des Atmungs- und des Herz-Kreislaufsystems führt. Feinstaub führt zu Atemwegserkrankungen sowie zur Erhöhung der Sterblichkeit. Vor allem durch ein erhöhtes Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen einschließlich Herzinfarkten wird die Lebenserwartung erheblich gesenkt. Nach Schätzungen des EU-Programms „Saubere Luft für Europa“ (CAFE) verringert sich die durchschnittliche Lebenserwartung in der EU durch Feinstaub um neun Monate. Feinstaub gilt als Krebs erregend. Nach einer neuen EU-Studie kostet die Luftverschmutzung allein in Deutschland jedes Jahr 65.000 Menschen das Leben.
Woher stammt Feinstaub?
Es gibt zahlreiche vom Menschen verursachte Quellen von Feinstaub, doch kommt er auch in der Natur vor. Der Verkehr erzeugt Feinstaub insbesondere bei der Verbrennung von Diesel in Kraftfahrzeugen, sowie beim Brems- und Reifenabrieb. Weitere Quellen sind unter anderem Anlagen zur Verbrennung fossiler oder sonstiger Brennstoffe. Beispiele dafür sind Kraftwerke und kleine Heizkessel in Privathaushalten, Holzverbrennungsanlagen sowie weitere industrielle Prozesse, bei denen verschiedene Formen von „Staub“ anfallen. Der Anteil an der Feinstaubbelastung ist von Ort zu Ort verschieden. Eine genauere Betrachtung der sogenannten Hot Spots, also der Punkte, an denen die Grenzwerte regelmäßig überschritten werden, zeigt, dass der Verkehr meist Hauptverursacher der Feinstäube ist. In Berlin beträgt beispielsweise der Anteil des Verkehrs an der Feinstaubemission rund 50 Prozent, in München sogar 62 Prozent.
Was besagen die EU-Rechtsvorschriften?
Die EU verabschiedete 1999 die Richtlinie mit dem Codenamen 96/62/EG, in der Grenzwerte für PM10 in der Luft festgelegt wurden. Die Grenzwerte traten am 1. Januar 2005 in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen die Luftqualität überwachen und bei zu hohen Luftverschmutzungswerten entsprechende Maßnahmen ergreifen. Um den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu geben, nach dem Inkrafttreten der Richtlinie im Jahr 1999 die erforderlichen Maßnahmen zur Verringerung der Luftverschmutzung zu ergreifen, wurde eine so genannte „Toleranzmarge“ eingeführt, die jedes Jahr geringer wurde und zum 1. Januar 2005 ganz entfiel.
Für alle Gebiete und Ballungsräume, in denen der Grenzwert einschließlich der Toleranzmarge überschritten wurde, musste der betreffende Mitgliedstaat Pläne oder Programme aufstellen und verwirklichen, um die Luftverschmutzung einzudämmen. So sollte eine Einhaltung der Grenzwerte zum festgesetzten Zeitpunkt erreicht werden.
Gemäß der Richtlinie sind die Mitgliedstaaten gefordert, die festgelegten Luftqualitätsziele zu erreichen, um so die schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu verringern. Außerdem haben sie der EU-Kommission jährlich eine Liste derjenigen Gebiete und Ballungsräume vorzulegen, in denen die Grenzwerte für die Luftqualität überschritten wurden. Der Jahresmittelwert darf 40 µg/m3 Feinstaub nicht übersteigen. Da die Belastung im Jahresverlauf unterschiedlich sein kann, ist zudem ein Tagesmittelwert von 50 µg/m3 festgelegt worden, der an maximal 35 Tagen im Jahr überschritten werden darf. Dieser Grenzwert wird in vielen Städten gegenwärtig zum Teil noch drastisch überschritten, so dass weitere Gegenmaßnahmen ergriffen werden müssen.
Maßnahmen zur Reduzierung der Feinstaubbelastung
Die EU-Richtlinie schreibt keine spezifischen Maßnahmen zur Reduzierung der Feinstaubbelastung vor, nur die Einhaltung des EU-Rechts. Zahlreiche Messungen und Studien haben gezeigt, dass der Verkehr, der Hausbrand und die Industrie die Hauptverursacher für PM10 sind. Beim Verkehr stammt der Großteil von Diesel-Abgasen, Bremsen- und Reifenabrieb und der Aufwirbelung von Straßenstaub. Alte, mit Holz oder Kohle betriebene, Einzelöfen sind beim Hausbrand die Hauptverursacher. Bei der Industrie stammt der Großteil aus der Bauwirtschaft. Für eine signifikante Verringerung der PM10-Belastung müssen daher bei all diesen Verursachern die Emissionen verringert werden.
Der NABU fordert:
- eine steuerliche Förderung zur schnellen Marktdurchdringung von Partikelfiltern in neuen und gebrauchten Pkws, Lkws und Bussen;
- die Einführung einer flächendeckenden Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 Stundenkilometer für den innerörtlichen Gesamtverkehr (ähnlich wie in Stockholm). Nicht nur der Partikelausstoß, sondern auch Reifen- und Bremsenabrieb reduzieren sich dadurch, Lärmbelastung und Unfallgefahr sinken;
- die Ausweitung der LKW-Maut auf das gesamte Straßennetz. So wird verhindert, dass LKW die Maut auf Autobahnen umgehen und die Abgasbelastung auf Bundes- und Landstraßen verlegen;
- die Ausweitung des Messnetzes. Beispielsweise gibt es zur Zeit in Berlin neun, in Köln zwei, in Bonn nur eine Messstation. In vielen ländlichen Regionen wird überhaupt nicht gemessen.
- durchgreifende Verbesserungen des Fuß-, Rad-, Bus- und Bahn-Verkehrs und des Verkehrsmanagements;
- eine Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung. Die Regulierung und Beschränkung der Anzahl verfügbarer Parkplätze führt in vielen Städten zu einer deutlichen stärkeren Benutzung von anderer Fortbewegungsmitteln;
- die Ausweitung des Anteils von Biokraftstoffen. Durch die Beimischung von Biokraftstoffen kann eine Minderung des Partikelausstoßes um rund 50 Prozent erreicht werden, da in den meisten Biokraftstoffen deutlich weniger Ausgangssubstanzen zur Bildung von Rußpartikeln enthalten sind;
- die Einleitung von Verkehrsbeschränkungen, wenn die oben genannten Maßnahmen nicht zielführend sind. Dabei sind verschiedene Modelle wie die Sperrung von einzelnen Straßen für den gesamten Kfz-Verkehr oder Teilmengen (nicht schadstoffarme Autos oder Lkw), City-Maut denkbar. In anderen europäischen Staaten werden sowohl ordnungsrechtliche als auch ökonomische Instrumente zur Verkehrsbeschränkung oder Verkehrsverlagerung bereits erfolgreich eingesetzt;
Den europäischen Städten ist seit 1999 bekannt, dass sie vom 1. Januar 2005 an schärfere Grenzwerte für Feinstaub einhalten müssen. Werden sie nicht tätig, kann die EU-Kommission Klage wegen Verletzung des EU-Vertrags erheben, was zu Geldbußen von mehreren Millionen Euro pro Tag führen kann. Darüber hinaus können Bürger die Einhaltung der neuen Grenzwerte einklagen. Jeder Anwohner, der den überhöhten, extrem gesundheitsgefährdenden Feinstaub-Immissionen ausgesetzt ist, kann gerichtlich gegen hohe Feinstaub-Konzentrationswerte vorgehen.