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Europäisches Parlament stimmt für schärfere Anforderungen im Bereich Luftqualität
Am 28. Oktober 2015 haben sich die Abgeordneten des Europäischen Parlaments für verschärfte Anforderungen im Bereich der Luftqualität ausgesprochen. Das Plenum votierte im Zuge der Novellierung der Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen (NEC) nicht nur für neue Minderungsziele für die Luftschadstoffe wie Schwefeldioxid, Stickoxide, Ammoniak und flüchtige organische Verbindungen, sondern auch für die Aufnahme von Feinstaub (PM2.5), Methan und Quecksilber. Damit positionierten sich die Abgeordneten vor den nun anstehenden Trilog-Verhandlungen mit der Europäischer Kommission und den im Umweltministerrat vertretenen Mitgliedstaaten klar für eine Verbesserung der Luftqualität in Europa. Das Abstimmungsergebnis geht über den Kommissionsentwurf hinaus, bleibt aber gleichzeitig hinter den Empfehlungen des Umweltausschusses (ENVI) zurück. Auch Umweltverbände wie der NABU hatten deutlich ambitioniertere Grenzwerte, aber auch die Aufnahme von klima- und gesundheitsschädlichem Ruß gefordert, der bisher nicht von der Richtlinie abgedeckt ist.
Schätzungen zufolge sind Luftschadstoffe derzeit für mehr als 400.000 vorzeitige Todesfälle pro Jahr sowie einen jährlichen volkswirtschaftlichen Schaden von rund 1,6 Billionen Euro allein im Gesundheitssektor in der Europäischen Union verantwortlich. Starker Gegenwind kam zuletzt vor allem von der Agrarlobby, die neue Minderungsziele für Ammoniak sowie die Aufnahme von Methan verhindern will. Dabei ist die Landwirtschaft mit mehr als 90 Prozent fast allein für die gesamten Ammoniak-Emissionen der EU verantwortlich. Doch auch der Verkehrssektor und hier insbesondere der Dieselmotor ist mit seinen Stickstoffdioxid-, Feinstaub- und Dieselrußemissionen massiv an der Verschlechterung städtischer Luftqualität beteiligt. Zwar lassen sich durch den Einsatz von Partikelfiltern und Stickoxidkatalysatoren wie sie auch die EU-Abgasnorm Euro 6/VI vorsieht, die Luftschadstoffe fast vollständig aus den Abgasen entfernen, doch nicht zuletzt der jüngste Abgas-Skandal bei Volkswagen mit seinen millionenfachen Manipulationen der Software zur Motorsteuerung hat deutlich gemacht, dass die Schere zwischen theoretischen Testwerten und realen Schadstoffemissionen auf der Straße noch zu häufig dramatisch auseinander geht.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat zwar unlängst einen 9-Punkte-Plan zur Verbesserung der Luftqualität in Ballungszentren vorgelegt, der unter anderem mehr Kontrolle der Real-Emissionen von Pkw auf der Straße angemahnt und mögliche Fahrverbote für Dieselfahrzeuge ins Spiel gebracht hat, doch die Haltung der Bundesregierung während der Verhandlungen auf europäischer Ebene spricht eine andere Sprache – sei es bei der Festlegung zulässiger Abweichungen für die Schadstoffmessung bei Pkw im realen Fahrbetrieb (RDE) ab 2017, bei der auf Wunsch der Mitgliedstaaten eine bis zu 100prozentige Abweichung zulässig sein soll, oder eben beim Ringen um künftige Emissionshöchstmengen für verschiedene Luftschadstoffe. Hier agiert Deutschland, als gäbe es kein Luftschadstoffproblem, als seien nicht neun von zehn Menschen in europäischen Städten Tag für Tag Schadstoffkonzentrationen in der Atemluft ausgesetzt, die die Weltgesundheitsorganisation (WHO) für bedenklich hält. Die anstehenden Verhandlungen zur NEC-Richtlinie werden zeigen, ob es den europäischen Mitgliedstaaten endlich gelingt, das selbstgesteckte Ziel des 7. Umweltaktionsprogramms und eine Luftqualität zu erreichen, „von der keine Gefahr für die menschliche Gesundheit und die Umwelt ausgeht“. Das Votum des Europäischen Parlaments jedenfalls zeigt, dass die Mehrheit seiner Mitglieder den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt ernst nimmt und gegensteuern möchte.
- Mehr zur Bewertung der NEC-Revision lesen SIe auf der Website www.russfrei-fuers-klima.de