Alles im Rückblick
Der NABU-Blog zur Bundespolitik 2022
Die Ampelregierung ist seit 2021 im Amt. Der NABU begleitet ihre Arbeit, insbesondere mit Blick auf Natur- und Umweltthemen. Der Blog zum Nachlesen. Mehr →
Wie sieht die Arbeit der Ampel-Koalition aus, gerade im Hinblick auf Natur und Umwelt? Der NABU-Blog zur Bundespolitik bietet dazu Analysen und Meinungsbeiträge.
02. November 2023 - Vor gut einer Woche hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck seine neue Industriestrategie vorgestellt. Darin ruft er auf 60 Seiten eine „strategische Industriepolitik“ aus. Grundsätzlich ist es positiv, dass das BMWK die entscheidenden Herausforderungen erkannt hat und einige gute Lösungsansätze dafür skizziert. Die Strategie ist ein Plädoyer für einen gestaltenden Staat, der die Transformation nicht nur einfordert, sondern auch unterstützt.
Das grundlegende Problem ist aber, dass die Industriestrategie keine Ressortabstimmung durchlaufen hat. Das schwächt ihre Verbindlichkeit und vor allem die dringend benötigte Planungssicherheit. Denn die deutsche Industrie braucht richtungsweisende Leitlinien und Maßnahmen, die ihr verlässliche Rahmenbedingungen und Unterstützung für die Transformation hin zur Klimaneutralität liefern.
Strukturelle Schwächen werden aktuell leider viel zu oft durch eine (möglichst flott aufgesetzte) Förderpolitik zu beheben versucht. Schon heute ist die Bundesregierung für einen überproportionalen Anteil von in der EU gezahlten Subventionen verantwortlich. Allein von den von genehmigten Beihilfen als Antwort auf die fossile Energiekrise entfielen im Jahr 2022 53 Prozent auf Deutschland.
Industrieförderung sollte gezielt, zeitlich begrenzt und auf Klimaneutralität ausgerichtet erfolgen statt mit der Gießkanne. In die Kategorie „Gießkanne“ fallen verschiedene Konzepte für einen sogenannten Brückenstrompreis sowie die im EU-Parlament aufgesetzten Listen von zu fördernden Transformationstechnologien für den ebenfalls in der Strategie zitierten Net Zero Industry Act. Wer alles fördert, fördert eigentlich nichts.
Klimaschutzverträge – eines der genannten Fördermittel – können einen wichtigen Beitrag zur Umstellung auf Klimaneutralität leisten. Sie müssen aber von anderen Maßnahmen wie der Schaffung grüner Leitmärkte flankiert sein. Langsame Planungs- und Genehmigungsverfahren sind ein häufig genanntes Hindernis für den Industriestandort. Eine Beschleunigung dieser Verfahren darf keinesfalls auf Kosten von Umweltstandards gehen, auch um die soziale Akzeptanz nicht zu schwächen. Leider versäumt es die Strategie, eines der Hauptprobleme konkret zu benennen: die mangelhafte personelle Aufstellung völlig überlasteter Behörden.
In der Strategie heißt es, ihre Umsetzung müsse nun „mit langem Atem“ angegangen werden. Vermutlich ist damit die Abstimmung innerhalb der Koalition gemeint, bei der sicherlich mit Reibungsverlusten zu rechnen ist.
Niels Thürigen, Senior-Referent Nachhaltige Finanzwirtschaft
08. September 2023 - Das Bundeskabinett hat das Solarpaket 1 beschlossen. Es soll den Ausbau der Photovoltaik (PV) in Deutschland beschleunigen. Wichtige Themen sind dabei die Förderung von Agri-PV-Anlagen zur stärkeren Verknüpfung von Landwirtschaft und Solarenergie sowie besonders biodiversitätsfördernden Solarparks.
Die Bundesregierung möchte eine eigene Förderung von Biodiversitäts-PV einführen. Das Anliegen ist wichtig, um bei möglichst vielen Solarparks das Potenzial für Klima- und Naturschutz auf den Flächen zu erschließen. Die Anreize, sich als Unternehmen für einen biodiversitätsfördernden Solarpark zu entscheiden, fehlen jedoch bislang im Solarpaket 1. Denkbar wäre, bei Ausschreibungen von Solarparks, Biodiversitäts-PV bevorzugt den Zuschlag zu geben und mit Förderboni für den Mehraufwand zu entschädigen.
Für Agri-PV-Anlagen ist ein Förderbonus geplant, wenn auf den Flächen nachweislich der Einsatz von Herbiziden verringert und Blühstreifen angelegt werden. Bevorzugt bezuschlagt wird diese „extensive Agri-PV“ aber nur, wenn die Module auf einer Höhe von mindestens 2,10 Meter installiert werden.
In Zukunft sollen Solarprojekte auch gefördert werden, wenn sie auf benachteiligten landwirtschaftlichen Flächen geplant werden. Bisher war dies nur durch gesonderte Regelungen im jeweiligen Bundesland möglich. Trotz des geringeren Ertrags auf diesen Flächen kann eine extensive Bewirtschaftung sehr wertvolle Ackerwildkraut-Flora hervorbringen. Hier muss besonders darauf geachtet werden, dass sich diese Bedingungen durch Solarmodule nicht verschlechtern.
Als Obergrenze für Solaranlagen auf Landwirtschaftsflächen sind bis 2030 80 Gigawatt installierter Leistung vorgesehen. Mindestens die Hälfte der Solarleistung soll auf Dächern oder an Lärmschutzwänden errichtet werden. Durch die neue Kategorie Parkplatz-PV sollen weitere bereits versiegelte Flächen für die Solarenergie nutzbar werden, was sehr sinnvoll ist.
Mit dem Solarpaket 1 hat die Bundesregierung erste Maßnahmen vorgeschlagen, um das Photovoltaikpotenzial für die Energieerzeugung besser und schneller auszuschöpfen. Erfreulich ist, dass Naturschutzaspekte dabei grundsätzlich mitgedacht werden. Ein Mitdenken reicht aber nicht aus. Ohne eine auskömmliche Förderung werden biodiversitätsfördernde Konzepte, wie Biodiversitäts-PV und extensive Agri-PV, zu Nischenprodukten verkommen, anstatt einen großen Beitrag hin zu einem naturverträglichen Ausbau der Solarenergie zu leisten. Im weiteren parlamentarischen Prozess muss hier noch ordentlich nachgesteuert werden.
Tina Mieritz, Senior-Referentin für Energie & Klima
02. August 2023 - In einem Eckpunktepapier hat das Bundesumweltministerium seine Pläne für eine Änderung des Verpackungsgesetzes (VerpackG) vorgestellt. Das Ziel: Mehrweg bei Getränkeverpackungen und im Außerhausverzehr fördern. Bei Mindestquoten für Mehrweg und Abgaben für Einweg hat sich das Ministerium allerdings entschieden, keine weiten Sprünge zu machen. Dort sollte nachgebessert werden – auf keinen Fall dürfen die Eckpunkte im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch verwässert werden.
Im Einzelhandel plant das Umweltministerium eine Angebotspflicht: Für Wasser, Bier, alkoholfreie Getränke, Saft und Milch soll es künftig auch mindestens ein Mehrwegprodukt geben müssen. Doch eine solche Angebotspflicht bei Getränkeverpackungen reicht nicht aus: Der NABU sieht das als unzureichend an und fordert für Abfüller und Händler Mehrweg-Mindestquoten.
Auch die EU-Kommission schlägt solche Quoten vor – allerdings erst ab 2030. Deutschland sollte mit einer früheren Einführung Vorbild sein und Mehrweg aktiv aus der Nische holen. Darüber hinaus verzichtet das Ministerium auf finanzielle Instrumente wie eine Getränkeverpackungssteuer, die der NABU seit vielen Jahren vorschlägt.
Seit Januar gibt es in Deutschland bereits eine Angebotspflicht für To-go-Speisen. Mit der nächsten Novelle des VerpackG möchte das BMUV immerhin ein bisheriges Schlupfloch im Gesetz stopfen: Bisher kann bei Speisen die Pflicht umgangen werden, indem auf Einweg aus Papier, Holz oder Aluminium umgestiegen wird. Eine wichtige Korrektur – das Schlupfloch hätte es allerdings nie geben dürfen.
Die NABU-Forderung nach einer bundesweiten Abgabe auf Einweggeschirr und Einwegverpackungen bei Essen zum Mitnehmen greift das Ministerium in seinen Eckpunkten leider nicht auf. Dabei wäre das aktuelle Gerichtsurteil zur Einwegabgabe in Tübingen ein guter Anlass gewesen – auch um einen kommunalen Flickenteppich zu verhindern, wenn nun hoffentlich viele Kommunen lokale Abgaben einführen.
Der NABU unterstützt ausdrücklich das vom BMUV vorgeschlagene Einwegverbot beim Verzehr in Imbissen, Cafés oder Restaurants. Insbesondere Fast-Food-Ketten verwehren sich gegen normales Geschirr, eine gesetzliche Regelung ist also dringend notwendig, um den Verbrauch an Einweggeschirr zu reduzieren. Auch die EU-Kommission hat sich für ein solches Verbot ausgesprochen, aber wieder erst ab 2030. Der NABU befürwortet eine wesentlich frühere Einführung.
Katharina Istel, Referentin für Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung
03. Juli 2023 - Die Gasspeicher füllen sich, die Preise sind längst wieder auf Vorkrisenniveau. Trotzdem soll am 6. Juli im Bundestag und am 7. Juli der Bundesrat über eine fossile Infrastruktur entscheiden, die neue Abhängigkeiten über Jahrzehnte zementieren wird und schlussendlich unsere Sicherheit gefährdet. Mit der Änderung des LNG-Beschleunigungsgesetzes (LNGG) will die Ampelregierung den Weg dafür ebnen. Im Eiltempo, ohne ordentliche Prüfungen, sollen direkt vor der Insel Rügen Flüssiggas-Terminals entstehen. Aus Sicht des NABU völlig ohne Not.
„Nur im Extremszenario eines weiterhin hohen Verbrauchs, bei gleichzeitigem Wegfall der größten pipelinegebundenen Versorgungsmöglichkeit und zusätzlichem Bedarf in osteuropäischen Ländern [besteht] die Gefahr geringer Unterkapazitäten“, schreibt auch die Wissensplatform Klimaschutz auf Grundlage einer aktuellen Prognos-Analyse und bemerkt: „In den anderen untersuchten Fällen ist mit Überkapazitäten zu rechnen.“
Die Abhängigkeit Deutschlands von fossilen Energieträgern ist und bleibt eine große Bedrohung. Für das Nord-Stream-Debakel waren zwar andere Regierungskoalitionen verantwortlich, doch auch die Ampel-Koalition ist offenbar fest entschlossen, die Fehler der Vergangenheit zu wiederholen.
Mit dem Bau von überflüssigen LNG-Terminals in Deutschland wie in der gesamten EU wiederholen sich Fehlinvestitionen. Geld, welches uns an anderer Stelle für den Umbau der Wirtschaft fehlen wird.
Gleichzeitig wird dieser Umbau politisch aufgeladen und verzögert. Zuletzt zu beobachten bei der Wärmewende, genauer: beim Gebäudeenergiegesetz. Wichtige Transformationsprozesse werden untergraben. Würden wir stattdessen wirklich in den Ausstieg aus den fossilen Energien investieren, würden unsere Abhängigkeiten verringert und unsere Sicherheit erhöht.
Denn durch die Klimakrise kommen große Umbrüche auf uns zu. Das Wetter wird extremer, Ökosysteme und damit die Lebensgrundlagen für uns Menschen sind in Gefahr. Wenn wir nicht konsequent handeln, kann das uns als Gesellschaft überfordern. Die Verwässerung des Klimaschutzgesetzes, die laschen Vorhaben zur Gebäudebeheizung und der Bau von zusätzlicher Gas-Infrastruktur werden dem nicht gerecht.
Sollte das LNG-Gesetz so das Parlament passieren, bringen wir Rügens einzigartige Umwelt und die Lebensgrundlagen der Menschen dort unnötig in Gefahr. Und wir untergraben vor Ort auch das Vertrauen in die Politik. Ein unnötiges Risiko, denn eigentlich haben wir genügend Zeit für ausreichende Prüfungen und eine Beteiligung der Öffentlichkeit, die dieses Vertrauen wiederherstellen könnte.
Gerade für besonders umstrittene Vorhaben wie dem Terminal vor Rügen sollte diese Sorgfalt gegeben sein. Das LNG-Beschleunigungsgesetz darf nicht um Rügen erweitert werden, gegebene Sicherheitsrisiken für Klima, Natur und Lebensgrundlagen der Menschen vor Ort müssen mehr Gewicht bekommen gegenüber dem Wunsch einer absolut sicheren Gasversorgung um jeden Preis.
Steffen Laube, Referent für Energie- und Industriepolitik
21. Juni 2023 - Bereits jetzt werden über zehn Prozent des erzeugten Stroms in Deutschland durch Photovoltaik produziert, Tendenz stark steigend. Die Ampelkoalition hat sich vorgenommen, diesen Anteil weiter zu erhöhen: Der Plan ist, den Prozentanteil der Erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis zum Jahr 2030 von knapp über 40 auf 80 zu erhöhen. Hierfür wird die Solarenergie bereits im großen Stil ausgebaut. In konkreten Zahlen: Aktuell sind deutschlandweit 71 Gigawatt an Solarleistung installiert, vorgesehen bis 2030 sind aber 215 Gigawatt. Fehlen also noch 144 Gigawatt installierte Leistung in Form von Solarmodulen.
Um diese Lücke zu schließen, müssen verschiedene Maßnahmen umgesetzt werden, zu denen das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) eine Strategie erarbeitet und zur Konsultation gestellt hat. Als NABU haben wir den Entwurf bewertet und eine Stellungnahme eingereicht.
Wichtig für den NABU ist, dass Solardachstandards gesetzt werden, die schon lange im Koalitionsvertrag angekündigt waren. Für alle geeigneten öffentlichen Gebäude, Gewerbegebäude sowie für alle (auch privaten) Neubauten und bei umfangreichen Sanierungen sollen Photovoltaikmodule mit installiert werden, bevor diese Gelegenheiten ungenutzt verstreichen.
Dabei ist es essenziell, dass diese Regeln deutschlandweit einheitlich sind. Nur so können Photovoltaik-Anlagen auf Dächern flächendeckend ausgebaut werden und einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz leisten. Auch Solarparks müssen ökologisch hochwertiger gestaltet werden, um ihr volles Potential für den Klima- und Naturschutz entfalten.
Angenommen, der Ausbau der Solarenergie gelingt zur Hälfte auf Dächern und zur Hälfte in der Freifläche, so müssen 72 Gigawatt als Solarparks realisiert werden. Und angenommen, pro Hektar Solarparkfläche kann etwa ein Megawatt Leistung installiert werden, dann bräuchte es etwa 72.000 Hektar zusätzliche Solarparkfläche. Das ist etwas weniger als die Größe der Stadt Hamburg und entspricht etwa 0,43 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche Deutschlands.
Die Umsetzung soll zunächst im Rahmen des „Solarpaket I“ erfolgen, das eventuell noch vor der Sommerpause ins Kabinett gehen soll. Allerdings werden aktuell viele politische Pläne kurzfristig geändert. Weitere Maßnahmen sollen dann in einem zweiten Solarpaket oder auch im Rahmen weiterer Gesetze, Verordnungen oder im Normungsbereich umgesetzt werden. Zeitplan: unklar.
Tina Mieritz, Teamleiterin Energiepolitik und Klimaschutz
04.05.2023 - Laut Nordseegipfel in Ostende soll die Nordsee mit einer Kapazität von 300 GW Offshore-Wind bis 2050 das „grüne Kraftwerk Europas“ werden. Doch wie grün kann ein derartiger Ausbau wirklich sein? Der Gipfel sollte die transnationale Zusammenarbeit der Nordsee-Anrainerstaaten verbessern und verstärken. Leider diskutierten die Anrainerstaaten in Ostende ausschließlich technische und logistische Baustellen, um den Ausbau voranzutreiben. Dabei sind die Flächen in der deutschen Nordsee so knapp, dass die Ausbauziele zwangsläufig Konfliktpotenzial mit sich bringen. Dass die Umweltpolitiker*innen nicht geladen waren, zeigt: Die Diskussion hat gefährliche Schlagseite.
Der große Bedarf erneuerbarer Energien ist unstrittig, genauso sollte es die Relevanz der Biodiversitätskrise sein. Klimaschutz darf nicht zu Lasten des Naturschutzes gehen, so ist es im Pariser Klimaabkommen festgehalten. Doch zuletzt wurden Naturschutzstandards beispielsweise durch das WindSeeG und die Notverordnung rigoros beschnitten, obwohl Umweltverträglichkeitsprüfungen den Offshore-Windausbau nicht maßgeblich verzögern. Seitens der Industrie werden vielmehr fehlende Hafen- und Schiffsinfrastruktur als Bremse genannt. Die Industrie selbst hat freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfungen vorgeschlagen und fordert Planungssicherheit.
Der ökologische Zustand der Meere ist heute schon schlecht. Deutschland verfehlt die Ziele der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie krachend. Veränderte Strömungsdynamiken, Sauerstoffgehalte und lokal veränderte Produktion des Phytoplanktons, der Basis des gesamten marinen Nahrungsnetzes, sind nur einige Folgen des Offshore-Windausbaus, der dem Meer weiter zusetzen wird.
Hinzu kommen massive Lebensraumverluste für Seevögel durch die weiträumige Meidung von Windenergieanlagen, Kollisionsrisiken von Seevögeln und wandernder Vögel und Fledermäuse sowie die Lärmbelastung durch Bau und Serviceverkehr insbesondere für Schweinswale, die auf Echoortung zur Orientierung und Nahrungssuche angewiesen sind. Die Großbaustelle für das „grüne Kraftwerk Europas“ wird den Druck nochmals deutlich erhöhen. Gänzlich konträr zu einer naturverträglichen Energiewende erscheinen in Ostende präsentierte Planungen, künstliche Energieinseln in der Nordsee aufzuschütten, dessen zusätzliche ökologische Auswirkungen kaum vorherzusehen sind.
..sowie die Energiesicherheit, uns und unsere Lebensgrundlagen
Ein derartiger Glauben an eine Energietechnik auf Kosten der Biodiversität macht nicht nur sprachlos, sondern birgt erhebliche Gefahren für unsere Lebensgrundlagen und die Energiesicherheit. Es ist Zeit, innezuhalten und zu einem ernsthaft ökosystembasierten Ansatz umzuschwenken. Eine vom NABU beauftragte Studie zu einer möglichst naturverträglichen Flächenkulisse für Offshore-Wind zeigt, welche raumplanerischen Rochaden die Politik einleiten müsste, um das Ziel einer naturverträglichen Energiewende zu erreichen. Mit dem Ausbau von Offshore-Wind müssen Maßnahmen einhergehen, endlich den guten ökologischen Zustand der Nordsee zu erreichen, die Biodiversität zu erhalten und zu schützen.
Wo ist das Miteinander erneuerbarer Energien mit dem Biodiversitätsschutz auf dem Meer?
Es braucht ein entschlossenes Gegensteuern der Umweltminister*innen, die daran erinnern, dass Europa sich über die EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, das Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000 und die EU-Biodiversitätsstrategie zum Schutz der Arten und Lebensräume und ihrer Funktionen im Meer verpflichtet hat. Wie das gelingen kann, hat der NABU in seinem 10-Punktepapier für den Meeresschutz zusammengefasst.
Letztlich müssen BMUV und BMWK an einem Strang ziehen: Unter der Voraussetzung einer naturverträglichen Standortwahl für Offshore Windparks muss der Ausbau mit wirksamen Maßnahmen einhergehen, um eine Trendwende im Meer einzuleiten. Die Branche ist gefordert, sich dabei engagiert und konstruktiv einzubringen.
Dominik Auch, Referent für marine Raumordnung und Offshorewind
04. Mai 2023 - Dem Namen des Verkehrsministers kann man gerade nicht aus dem Weg gehen. Fast täglich überschlagen sich die Nachrichten, die den Verkehrsbereich und damit Volker Wissing direkt betreffen. Aus Klima- und Naturschutzsicht sind es momentan sehr selten gute Nachrichten, die uns erreichen: Wissing blockiert das Verbrenner-Aus 2035, der Verkehrssektor reißt kontinuierlich die Klimaziele, eine neue Studie der DUH ergab, dass Wissings Politik auf eine Klimaerwärmung von drei Grad zusteuert.
Die Alarmglocken, dass sich in der deutschen Verkehrspolitik dringend etwas ändern muss, schrillen laut. Doch zuletzt hat der Koalitionsausschuss Ende März einen großen Stein in die Gegenrichtung ins Rollen gebracht. Mit der Entscheidung fast 150 Autobahnprojekte zur Engpassbeseitigung zu beschleunigen, will die Regierung an das sogenannte Deutschlandtempo anknüpfen. Dieses wurde bereits bei den fragwürdig vielen LNG-Terminals angewandt. Kaum überraschend ist, dass sobald es um Beschleunigung geht, der Naturschutz als erstes unter die Räder gerät.
Nachdem im Koalitionsausschuss die Beschleunigung bereits zwischen den Parteien der Ampel beschlossen wurde, ist dies sehr schnell in einen Referentenentwurf zur Genehmigungsbeschleunigung im Verkehrsbereich geflossen. Als NABU haben wir den Entwurf bewertet und eine Stellungnahme eingereicht.
Autobahnwahn führt zu effektlosem Priorisierungswahn
Grundsätzlich ist festzuhalten: Wer alles priorisiert, priorisiert gar nichts. Deshalb ist unverständlich, wie eine derartig große Zahl an Projekten beschleunigt werden soll. In sehr vielen Fällen bedeutet Engpassbeseitigung den Ausbau von weiteren Fahrstreifen, wobei dabei Flächen versiegelt und die anliegenden Gebiete beeinträchtig werden. Es ist bewiesen, dass mehr Straßen nur zu mehr Autoverkehr führen und somit die Mobilitätswende in weite Ferne rücken lässt. Der NABU setzt sich für eine klima- und naturfreundliche Zukunft der Mobilität ein und lehnt daher jegliche neue Fernstraßenvorhaben ab. Viel wichtiger wäre es angesichts knapper Ressourcen, Finanzmittel und Fachkräfte, Straßen- und Brückensanierungen zu priorisieren, mehr finanzielle Mittel für die Mobilitätswende bereitzustellen und die zuständigen Behörden personell besser auszustatten.
Herbe Abstriche bei der Umweltverträglichkeitsprüfung
Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in manchen Planfeststellungsverfahren entfallen zu lassen. Das betrifft Brückensanierungen, auch solche mit zusätzlichen Straßenspuren und neue bis zu zehn Kilometer lange Radverkehrswege, die an bestehende Straßen grenzen. Bei unveränderten Ersatzbauten von Brücken kann der Wegfall hingenommen werden. Allerdings sieht es sehr danach aus, als würde der Gesetzentwurf mit dem Wegfall der UVP bei Brückensanierungen auch eine Spurerweiterung durch die Hintertür ermöglichen wollen, was wir entschieden ablehnen. Aber auch Radwege können durch ihre Beleuchtung und der weiteren Zerschneidungen, Lebensräume zerstören, Artenschutz gefährden und bedürfen daher einer UVP.
Erfolg: Projekte können erst nach Prüfung begonnen werden
Bereits im November kursierte ein Gesetzentwurf, der jetzt den Ergebnissen des Ausschusses angepasst wurde. Die Überarbeitung hat auch ein gutes Ergebnis gebracht: Infrastrukturprojekte dürfen nicht, wie im Fall der Flüssiggas-Terminals, vor der Vollendung des Planfeststellungsverfahrens begonnen werden. Wäre dies unverändert durchgegangen, hätte das gewaltige Eingriffe in die Natur mit sich gebracht. Ein Verfahren, das dann nachträglich abgelehnt worden wäre, hätte die Eingriffe nur im Nachgang mit großen Anstrengungen rückgängig machen können.
Nutzung von angrenzenden Flächen für EEG-Anlagen
Ein interessanter Punkt ist die Nutzung von der an Autobahnen angrenzenden Fläche für die Erzeugung erneuerbarer Energien. Bereits versiegelte Fläche kann so sinnvoll genutzt werden und reduziert die Zahl der Eingriffe in Naturräume für die Energiegewinnung. Die anliegenden Windkraft- und Solaranlagen dürfen aber nicht über die notwendige Klimaneutralität der Autobahninfrastruktur hinweggetäuschen, die damit in keinem Fall erreicht wird.
Niedrigschwellige Beteiligung der Bürger*innen ist ein Muss
Zuletzt bleibt zu betonen, dass eine Beteiligung der Umweltverbände in Planfeststellungsverfahren unabdingbar ist. Wir setzen uns zudem dafür ein, dass Beteiligungsprozesse weiterhin in Präsenz ermöglicht werden und nicht ausschließlich digital stattfinden. Außerdem appellieren wir daran, dass Umweltverbände über neue Verfahren direkt informiert werden. Mit diesen Forderungen wollen wir sicherstellen, dass alle Bürger*innen und natürlich gerade NABU-Mitglieder niedrigschwellig, Einblick in die Verfahren bekommen.
Der Gesetzentwurf beinhaltet 145 Projekte, die „von überragendem öffentlichen Interesse“ seien, der öffentlichen Sicherheit dienen und dementsprechend beschleunigt werden müssten. Die Bundesländer sollten ein Mitspracherecht bekommen, welche ihrer Projekte aus dem Pool der 145 sie durch das Gesetz verwirklichen wollen. Zehn Tage hatten die jeweiligen Landesregierungen Zeit, die Projekte zu prüfen und ihre Bedarfe zu melden.
Zunächst gab es Hoffnung, dass gerade die grünen Landesverkehrsminister aus Hessen, Baden-Württemberg (BaWü) und Nordrhein-Westfalen (NRW) nicht allen Projekten zustimmen. Sie hatten die Rückmeldefrist zunächst verstreichen lassen. Am Ende hat NRW, wo fast die Hälfte aller Autobahn-Projekte verortet sind, jedoch allen zugestimmt. Die Begründung von NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer, dass man die Verantwortung beim Bund lassen wolle und sich daher nicht äußere, ist enttäuschend – muss doch die Verantwortung für Verkehr, aber auch für Natur- und Klimaschutz vor allem von der jeweiligen Landesregierung übernommen werden. Damit wurde eine sehr gute Chance bewusst nicht genutzt, naturunverträgliche und flächefressende Projekte zu stoppen und ein Zeichen gegen den Beschleunigungs- und Straßenbauwahn zu setzen. Auch BaWü hat fast allen zugestimmt, Hessen lässt noch auf sich warten, aber auch hier ist nicht der große Wurf für den Naturschutz zu erwarten.
Am 3. Mai ging der Gesetzentwurf ins Regierungskabinett zur Vorbereitung hin zur Abstimmung im Bundestag. Das NABU Verkehrsteam wird den Prozess weiter eng begleiten, und sich dafür einsetzen, dass der Naturschutz nicht noch weiter hinten runterfällt.
Und wir appellieren an den Bundesverkehrsminister: Volker Wissing, kommen Sie zur Vernunft und stoppen Sie den Autobahnwahn!
Wer sich noch einmal über besonders kritische Engpassprojekte informieren möchte, kann diese hier nachlesen.
Pauline Schur, Teamleiterin Verkehrspolitik
30. März 2023 - Mit Sorge blickt der NABU auf die aktuellen Pläne der Bundesregierung für den Bau weiterer LNG-Terminals, etwa in Wilhelmshaven oder Rügen. Denn sie sind teuer und für den Bedarf überdimensioniert. Die laufenden und geplanten Vorhaben haben nicht nur verheerende Auswirkungen auf Natur und Klima, sie widersprechen auch wissenschaftlichen Auswertungen und aktuellen Prognosen für den zukünftigen Gasbedarf.
Die Überkapazitäten bestätigt das Wirtschafts- und Klimaministerium (BMWK) auf Anfrage des Haushaltsausschusses des Bundestages. Der vom Wirtschaftsministerium prognostizierte Gasverbrauch Deutschlands für 2030 beträgt 74 Milliarden Kubikmeter(m³). Die geplante LNG-Infrastruktur schafft laut BMWK eine Überkapazität von 34 Milliarden m³ für das Jahr 2030. Das entspricht einer fast 50-prozentigen Überversorgung.
Hinzu kommt, dass Wirtschaftsminister Robert Habeck mit viel Sicherheitspuffer und unambitioniert rechnen lässt. Dies ist vor dem Hintergrund zu erreichender Klima- und Energieeffizienzziele nicht vertretbar. Hier alleine mit Sicherheit, etwa vor Sabotage, zu argumentieren, greift zu kurz. Denn es entstehen enorme Risiken durch Umweltschäden und eine neue fossile Infrastruktur, die den Ausstieg aus dem klimaschädlichen Erdgas hinauszögert.
Dabei ist das geplante LNG-Terminal vor Rügen mit bis zu 38 Milliarden m³ Gas in den Zahlen des BMWK noch gar nicht eingerechnet. Würde das zusätzlich realisiert werden, hätten Deutschland und seine europäischen Partnerländer 2030 also doppelt so viel LNG-Importinfrastruktur wie benötigt. Das LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG) darf deswegen keinesfalls um weitere Projekte erweitert werden.
Zahlreiche Studien von DIW, EWI (vom BMWK beauftragt), new climate institute, IEEFA oder zero carbon analytics kommen mit dem BMWK übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass der geplante Ausbau der LNG-Infrastruktur überdimensioniert ist, in Deutschland wie in Europa. Selbst die jetzt vorhandene Infrastruktur ist nicht voll ausgelastet. Auch in pessimistischen Szenarien und bei einer Schaffung von höchstens 30-40 Milliarden m³ LNG-Kapazität ist die Gasversorgung gewährleistet, zeigen die Studien.
Während in den Analysen also davon ausgegangen wird, dass zusätzliche Planungen verworfen werden können, beharrt das BMWK darauf, Überkapazitäten zu schaffen. Dies sollte aufgrund angespannter Haushalte und begrenzter Ressourcen unbedingt vermieden werden. Denn wir brauchen alle verfügbaren Arbeitskräfte, Materialien, Kreativität, Investitionen und die verbleibende Zeit, um die jüngst im Klimabericht angemahnte Energiewende und CO₂-Einsparungen zu schaffen.
Die Gaspreise sind wieder auf Vorkrisenniveau. Die vorhandenen Ressourcen dürfen nicht durch sinnlose weitere Gasprojekte buchstäblich im Meer versenkt werden, wie die Nord-Stream-Pipelines. Erst letzte Woche wurde bekannt, dass die staatlichen Kosten für die LNG-Terminals erneut um 1,6 Milliarden Euro auf nun rund 12 Milliarden Euro steigen werden. Und um die geplante Infrastruktur in der Zukunft für den Import von Wasserstoff zu nutzen, sind noch weitere Investitionen in Milliardenhöhe notwendig.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Energie- und Klimakrise sollte eine sofortige Überprüfung der LNG-Ausbaupläne anhand des tatsächlichen Bedarfs erfolgen. Diese muss zu einer verhältnismäßigen Lösung führen, die den multiplen Herausforderungen gerecht werden. Deswegen müssen überdimensionierte wie in Wilhelmshaven oder Rügen gestoppt werden.
Steffen Laube, Referent für Windenergie, fossile Energien und Wasserstoff.
08. Februar 2023 – Die Bundesregierung hat sich Anfang dieses Jahres in ihrer eigenen Schnelligkeit bei Gesetzgebungsverfahren zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien nochmal überboten. Die von deutscher Seite maßgeblich vorangetriebenen „Go-to-Gebiete“ aus der kürzlich beschlossenen EU-Notfallverordnung sollen direkt in das deutsche Recht überführt werden. Ob das tatsächlich zu einem Booster beim Ausbau der erneuerbaren Energien führen wird, ist höchst fraglich, sind doch ganz andere Hindernisse, wie Lieferschwierigkeiten und personelle Engpässe in den Behörden, die großen Bremser. Erneut werden damit Umweltstandards überhastet abgeschwächt sowie Planungs- und Rechtsunsicherheit geschaffen, anstatt kluge Gesamtkonzepte für eine echte Beschleunigung zu entwickeln.
Worum geht es bei den Go-to-Gebieten?
Ende 2022 wurde die EU-Notfallverordnung für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien im Eilverfahren vom Energierat und ohne Beteiligung des Parlaments beschlossen. Die Notfallverordnung enthält neben vielen verpflichtenden Regelungen auch eine Regelung zu Go-to-Gebieten, die optional auf nationaler Ebene eingeführt werden kann. Die Bundesregierung will diese so schnell wie möglich in deutsches Recht überführen, in dem eine entsprechende Änderung in die bereits im Bundestag behandelte Novelle des Raumordnungsgesetzes (ROG) eingefügt werden soll.
Geplant ist, dass in Gebieten, die für Wind Onshore und Offshore, sowie für Stromnetze vorgesehen sind, bei der Genehmigung von Windenergieanlagen oder Netzausbau keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und keine Artenschutzprüfung mehr durchgeführt werden muss. Für eine hinreichende Berücksichtigung des Artenschutzes reicht laut Gesetzesvorschlag künftig eine strategische Umweltprüfung (SUP) aus, die bei der Ausweisung der Gebiete durchgeführt wurde.
Bei potenziellen Verstößen gegen die Verbotstatbestände des Bundesnaturschutzgesetzes sollen die zuständigen Behörden auf Grundlage vorhandener Daten Schutzmaßnahmen anordnen. Liegen bei der Planung keine Daten vor oder sind Schutzmaßnahmen nicht verfügbar, hat der Betreiber stattdessen eine Geldzahlung zu leisten, die in die Umsetzung der Artenhilfsprogramme fließen soll. Hier besteht eine Ausnahme für den Netzausbau, bei dem unabhängig von der Anordnung von Schutzmaßnahmen Geldzahlungen zu erbringen sind.
Voraussetzungen schaffen, Flächen sichern
Was sich in wenigen Sätzen inhaltlich nüchtern darstellen lässt, kommt in seiner geplanten Ausgestaltung einer Abschaffung des Artenschutzes gleich - denn mit der Einführung von Go-to-Gebieten wird die bisherige Prüfmethode grundlegend umgeworfen. Bisher verweist eine SUP meist auf die notwendige UVP und Artenschutzprüfung, um die Gegebenheiten vor Ort hinreichend berücksichtigen zu können. Sollen diese Prüfungen zukünftig entfallen, müssen Vorbereitungen getroffen werden, um die fehlenden Prüfungen abzufangen. Es braucht zunächst eine Verbesserung der Datengrundlage von Umweltdaten, zum Beispiel durch eine zentrale Datenbank und durch den Aufbau eines bundesweiten Monitorings. Außerdem muss die SUP in ihrer Prüftiefe angepasst werden. Zusätzliche zwingende Voraussetzung ist die Etablierung wirksamer Artenhilfsprogramme, da ansonsten die Ersatzgeldzahlung völlig ins Leere läuft.
Bleibt es bei der jetzigen unüberlegten und übereilten Einführung der Go-to-Gebiete, müssen wenigstens Standorte hoher biologischer Bedeutung, zum Beispiel in und um Schutzgebiete, von der Befreiung von der UVP-Pflicht und Artenschutzprüfung ausgeschlossen sein. Einige Maßnahmen müssen verpflichtende Voraussetzung für die Genehmigung sein, beispielsweise die Abschaltung von Windenergieanlagen an Land für Fledermäuse sowie Abschaltautomatiken bei Massenzug auf See.
Grundsätzlich ist eine räumliche Steuerung wichtig und begrüßenswert. Sie muss aber alle Interessen in den Blick nehmen und sich nicht einseitig auf erneuerbare Energien konzentrieren. Daher muss die Festlegung planerischer Vorranggebiete für Kompensation, Wiederherstellung und Schutz der Natur in die jetzige der Novelle des ROG einfließen. Die Flächensicherung für den Naturschutz sollte auch im Interesse der Bundesregierung sein, wenn die Umsetzung der Artenhilfsprogramme und des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz gelingen soll.
Beschleunigung und Artenschutz, geht das zusammen?
Früher mahnte der NABU die fehlenden Fortschritte beim Ausbau der Windenergie an, jetzt häuft sich seine Kritik, dass Gesetzesinitiativen übereilt sind. Ein Widerspruch? Ganz im Gegenteil – für ein tatsächliches Vorankommen bei der Energiewende braucht es gut durchdachte und umfassende Konzepte statt einer hastigen Aneinanderreihung kleinteiliger Maßnahmen, die sich maßgeblich auf die Verringerung der Umweltstandards konzentrieren. Die großen Hebel für die Beschleunigung, wie beispielsweise Verbesserung der Datengrundlagen müssen dringend in Form eines allumfassenden Ansatzes angegangen werden, um eine echte Beschleunigung für Klima- und Naturschutz zu erreichen.
Rebekka Blessenohl, Referentin für erneuerbare Energien und Naturschutz
Die Ampelregierung ist seit 2021 im Amt. Der NABU begleitet ihre Arbeit, insbesondere mit Blick auf Natur- und Umweltthemen. Der Blog zum Nachlesen. Mehr →
In diesen Zeiten schöpfen wir besonders viel Kraft in der Natur. Werden Sie NABU-Mitglied und helfen Sie mit, damit wir die Natur auch in Zukunft genießen können.
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