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Acht Anmerkungen zum Grundsatzpapier des BMBF zur Partizipation
Die Welt steht vor großen Herausforderungen, um dem Klimawandel und der Ressourcenknappheit zu begegnen. Forschung und Wissenschaft können entscheidende Beiträge leisten und Wege in eine nachhaltige Zukunft aufzeigen, die jedoch nur mit der Gesellschaft gemeinsam gegangen werden können. Vor diesem Hintergrund begrüßt der NABU, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung aktuell mit einem Grundsatzpapier zur Partizipation eine erste Konkretisierung dieser Aufgabe vorgelegt hat.
Aus unserer Sicht müsste die Partizipation in einigen Bereichen jedoch über die vom BMBF unterbreiteten Vorschläge hinaus gehen. Um soziale, technologische und ökonomische Innovationen zu beschleunigen, ist ein transdisziplinärer Ansatz in der Wissenschaft, der das gesellschaftliche Wissen mit einbezieht, unverzichtbar. Dies gilt insbesondere für die Zusammensetzung der beratenden Experten-Gremien. Zivilgesellschaftliche Akteure vertreten gemeinwohlorientierte Interessen wie den Schutz der Umwelt und Natur, grundlegende Normen wie Gerechtigkeit und Menschenwürde sowie Schutz und Förderung sozial benachteiligter Menschen. Diese Interessen müssen in einer zukunftsfähigen Gesellschaft zwingend eingeplant und mitgedacht werden. Deshalb bringen diese Organisationen eine Output-Legitimation mit, die nicht mit einem beliebigen Partialinteresse gleichgesetzt werden darf.
Die Kriterien der Stakeholder-Auswahl und die Grundlagen der Prozesse sollten klar, transparent und zielgruppengerecht kommuniziert werden. Sie sollten insbesondere deutlich machen, was mit Partizipation - in der weiten Spanne von Informieren über Konsultieren bis Mitentscheiden - konkret für den jeweiligen Prozess verstanden wird. Dieses Grundverständnis sollte von allen Beteiligten vorab geteilt werden.