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Herausforderungen für den Stromtransport vom Meer an Land
Die im Zuge der Energiewende auf dem Meer erzeugte Windenergie bekommt künftig eine steigende Bedeutung. Sie soll verlässlicher als andere erneuerbare Energieformen bis zu 15 Gigawatt des in Deutschland benötigten Stroms im Jahr 2030 erzeugen. Die geplanten Offshore-Windparks befinden sich fast ausschließlich im Meeresbereich der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Die dort erzeugte Windenergie muss demnach über weite Strecken und leistungsstarke Seekabel an Land gebracht werden. Insbesondere in der Nordsee müssen dafür höchst sensible Naturräume, wie das Weltnaturerbe Wattenmeer, gequert werden. Auch in der Ostsee befinden sich eine Reihe von gefährdeten Schutzgebieten vor und hinter der Küstenlinie. Der Maschineneinsatz großer Verlegebagger und –schiffe vertreibt Tiere im eigentlich ungestörten Watt. Zahlreiche Brut- und Rastvögel verlieren während der Kabelverlegung wichtige Nahrungsflächen, die sie etwa zum Auffüllen ihrer Energiereserven für den Weiterflug dringend benötigen. Die Rammung von Windradfundamenten sowie Offshore-Konverterplattformen für den gesammelten Strom vertreibt die seltenen Schweinswale und schädigt deren Gehör. Welche Umweltauswirkungen außerdem die Eingriffe am Meeresboden und die Abstrahlung von höheren Temperaturen und magnetischen Feldern auf Meeresorganismen haben, ist noch nicht ausreichend untersucht.
Unterschiedliche Zuständigkeiten
Es bestehen verschiedene Zuständigkeiten für den deutschen Meeresbereich bei der Regelung von Offshore-Netzanbindungen. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH) genehmigt sowohl die Windparks, als auch die Seekabeltrassen in der AWZ, wofür jährlich ein jeweiliger Bundesfachplan Offshore Nordsee und Ostsee erstellt wird. Auf mehr oder weniger direktem Weg verlaufen die Trassen von den Sammelkonvertern auf See zu den Eintrittsbereichen in die 12-Seemeilenzone, dem Küstenmeer. Ab hier plant die Bundesnetzagentur den weiteren Trassenverlauf mit der gleichen Methode wie das im Ausbau befindliche Übertragungsnetz an Land. Der NABU hat in den Verfahren die separate und mangelhafte Alternativenprüfung in der AWZ scharf kritisiert, da die Trassen zwar auf dem kürzesten Weg, jedoch durch marine Natura-2000-Gebiete verlaufen. Die Strategische Umweltprüfung (SUP) für den Bereich des Küstenmeers ist zudem durch diese räumlichen Vorfestlegungen auf einen geringeren Untersuchungsbereich beschränkt. In der Nordsee können so die Wattenmeer-Nationalparke kaum umgangen werden. Auch die Wattenmeer-Nationalparke betonen stetig die Relevanz für die Schutzgüter des Wattenmeers, sowohl die geringe Verfügbarkeit von konfliktarmen Flächen als auch die direkte Gefährdung der Meeresumwelt.
Zum derzeitigen Zeitpunkt gewährleistet die raumordnerische Planung mit unterschiedlichen Zuständigkeiten keine zufriedenstellende Berücksichtigung der marinen Umweltbelange.
Reduzierte Umweltauswirkungen
Das BSH hat mit dem „Standarduntersuchungskonzept der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt“ (StUK), das seit 2002 fortgeschrieben wird, auch für den Netzanschluss einige verbindliche Regelungen. Mit den ersten Kabelverlegungen konnten auch wichtige Erfahrungen gemacht und daraus technische Verbesserungen abgeleitet werden. So wird seit der Anbindung des ersten Offshore-Windparks Alpha Ventus 2008 inzwischen weniger Fläche des Meeres-oder Wattbodens geschädigt und die Bauzeiten konnten verkürzt werden.
Neben umweltschonender Technik ist auch eine naturschutzfachliche Baubegleitung, die zum Beispiel Bauzeiten und Ausführungsqualität überwacht, als Standard bei der Kabelverlegung einzusetzen. So sind die Kabelbaufirmen dazu verpflichtet, etwa während der Haupt-Vogelzugsaison im Frühjahr und Herbst keine Kabel zu verlegen. Sowohl faktische Tabubereiche wie die Wattenmeer-Nationalparks als auch vereinbarte Bauzeitenfenster werden jedoch auch zukünftig überschritten werden, wenn die Fülle der zu realisierenden Netzanbindungen und der damit verbundene Zeitdruck bestehen bleibt.