Moore speichern mehr erdgebundene Kohlenstoffe als alle Wälder der Erde zusammen. Helfen Sie mit einer Patenschaft dabei, Moore zu schützen und zu erhalten!
Jetzt informieren!Energieinfrastruktur klimafit machen
EU muss in den Schutz von Natur und Klima investieren
Am 15. Dezember 2020 legte die EU-Kommission einen ersten Entwurf für die neue Ausgestaltung der transeuropäischen Energieinfrastruktur vor. Der NABU begrüßt die Anpassung, denn die derzeitige Regulierung stammt noch aus der Zeit vor dem Pariser Klimaabkommen und musste aufgrund des EU-Ziels Klimaneutralität bis 2050 angepasst werden. Viele Infrastrukturprojekte widersprechen aktuell den Naturschutz- und Klimazielen der Europäischen Union. Eine grundlegende Überarbeitung ist notwendig, um die europäische Energieinfrastruktur an der 1,5°C-Grenze auszurichten und den Schutz der Natur zu gewährleisten.
Investitionen nachhaltig und zukunftsfähig gestalten
Über 40,8 Prozent der Stromerzeugung von europäischen Übertragungsnetzbetreibern werden aktuell aus Kohle, fossilem Gas, Erdöl und Torf gespeist. Naturverträgliche Windenergie und Solarenergie sind dagegen noch viel zu wenig im europäischen Strommix zu finden. Wind und Sonne haben einen Anteil von 39 Prozent an den ins europäische Übertragungsnetz eingespeisten erneuerbaren Energien, während ökologisch schädliche Wasserkraft und nicht-nachhaltige Biomasse zusammen den Löwenanteil ausmachen. Um das Ziel der europaweiten Klimaneutralität vor 2050 mit naturverträglichen erneuerbaren Energien zu erreichen, muss sich dies schleunigst ändern.
Der Ausbau von Stromnetzen verbessert die Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem und ist maßgeblich für das Gelingen der Energiewende. Gleichzeitig erhöht der Ausbau von Übertragungsnetzen den Druck auf Flächen und hat Auswirkungen auf die Natur. Wichtig sind daher Investitionen in einen zügigen naturverträglicher Stromnetzausbau in Europa.
Wie fördert die EU transeuropäische Energieinfrastruktur?
Die Verordnung zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur (TEN-E) legt fest, welche Energieinfrastrukturprojekte vorrangig von der EU finanziert und für die kommenden Jahrzehnte genutzt werden. Herzstück der Verordnung ist die beschleunigte Durchführung der wichtigsten Energieinfrastrukturprojekte (PCI). Diese werden alle zwei Jahre in einer PCI-Liste ausgewählt und erhalten eine Planungsbeschleunigung und eine gestraffte Umweltprüfung. Als wichtig deklarierte Projekte erhalten teilweise finanzielle Mittel der Europäischen Union.
Bedeutung für Deutschland
Transeuropäische Energieinfrastruktur ist auch für Deutschland wichtig. Grenzüberschreitende Stromleitung senken das Risiko für Stromausfälle und gleichen regionale Schwankungen bei der Erzeugung von Wind- und Solarstrom besser aus. Auf der aktuellen vierten PCI-Liste finden sich Projekte in Deutschland oder mit deutscher Beteiligung - wie Ultranet, Südlink, Südostlink, der North Sea Wind Power Hub und das Seekabel Nordlink in der Nordsee.
Viele neue Energieinfrastrukturprojekte dienen auch dem Transport fossiler Brennstoffe, z.B. von fossilem Gas, die im klaren Widerspruch zu den Empfehlungen des Weltklimarates stehen. Jüngste Studien zeigen, dass existierende Gasprojekte und LNG-Projekte in Europa ausreichen, um eine sichere Erdgasversorgung zu gewährleisten. Teil der anstehenden Novellierung der TEN-E Verordnung ist eine Anpassung der Auswahlverfahren für PCIs. Damit ein Projekt den PCI-Status verdient, muss die Auswahl an klimafreundliche und naturverträgliche Kriterien geknüpft werden.
NABU-Forderungen für die Revision der TEN-E Verordnung
- Verankerung des „Energieeffizienz-First“-Prinzips als Eckpfeiler der Infrastrukturplanung in der EU. Energieeinsparungen in allen Sektoren können den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft erleichtern. Neben der Maximierung der Energieeffizienz der Infrastruktur, sollten nicht-infrastrukturelle Lösungen, wie Lastmanagement oder Suffizienz, prioritär gefördert werden.
- Ausgeweitete Nachhaltigkeitskriterien sollten in der novellierten Verordnung zur Pflicht werden. In der aktuellen Verordnung ist das Nachhaltigkeitskriterium für Energieinfrastruktur nicht verpflichtend und ausschließlich an den Einsatz erneuerbarer Energien geknüpft. Natur- und Klimaschutz müssen entscheidende Kriterien sein. Der NABU empfiehlt eine Verankerung der Nachhaltigkeit in Artikel 4 der TEN-E Verordnung.
- Ausgestaltung der TEN-E-Verordnung im Sinne eines 100% naturverträglichen erneuerbaren Energiesystems. Die Streckenführung von Infrastruktur für erneuerbare Energien muss ökologisch sensible Gebiete und Gebiete mit hohem Biodiversitätswert vermeiden. Neben Großprojekten sollten auch dezentrale erneuerbare Energien und Bürgerenergieprojekte gefördert werden.
- Bewertung von Infrastrukturprojekten, einschließlich prioritärer Infrastruktur, im Einklang mit den Richtlinien zu Naturschutz, strategischer Umweltprüfung und Umweltverträglichkeitsprüfung. Es besteht die Gefahr, dass beschleunigte Verfahren die Einhaltung dieser rechtlichen Anforderungen gefährden könnten. Deshalb sollte die Zuerkennung eines Prioritätsstatus sorgfältig geprüft und für solche Projekte ausgeschlossen werden, die Auswirkungen auf das Klima oder auf Lebensräume oder Arten haben könnten, welche wegen ihres Wertes für die Natur oder die biologische Vielfalt geschützt sind.
- Eine strategische Umwelt- und Klimaverträglichkeitsprüfung für den Zehnjahresplan zur Netzentwicklung (TYNDP) ist laut SEA-Verordnung verpflichtend und sollte in der Revision der TEN-E Verordnung Eingang finden. Dies würde einen ersten Schritt darstellen, um die Planung der Energieinfrastruktur auf integrierte Weise und im Einklang mit Natur- und Klimaschutz durchzuführen. Der gegenwärtige TYNDP-Prozess könnte die sektorübergreifende Optimierung der Infrastruktur verbessern.
- Neben Großprojekten dezentrale erneuerbare Energien und Bürgerenergieprojekte fördern. Politische Maßnahmen zur Unterstützung der künftigen Energieinfrastruktur der EU sollten zudem prüfen, wie die Übertragungsnetze durch eine bessere Abstimmung von Angebot und Nachfrage im Bereich der erneuerbaren Energien auf der Ebene der Verteilnetze entlastet werden könnten.
- Fehlinvestitionen und Lock-in Effekte in Gasinfrastruktur in der TEN-E Revision vermeiden. Grundsatzentscheidungen zur Vermeidung von „verlorenen Investitionen“ in Bezug auf die Weiterentwicklung von überflüssigen und kostenintensiven, auf fossilen Energien basierenden Infrastrukturen müssen daher getroffen werden. Die direkte oder indirekte Unterstützung fossiler Infrastruktur sollte ausgeschlossen werden.
- Schaffung einer transparenten Governance-Struktur, die eine unabhängige und systemweite Ermittlung von Annahmen des Infrastrukturbedarfs trifft. Unabhängige evidenzbasierte Annahmen können den Bedarf stärker mit Klimazielen und dem europäischen Green Deal verknüpfen und Interessenskonflikte bei der Netzplanung ausschließen.
Beim europäischen Netzausbau müssen wichtige Weichen für mehr Naturschutz bei der Energiewende gestellt werden. Bis 2030 will die Europäische Union ihren Anteil von erneuerbaren Energien auf mindestens 32 Prozent erhöhen. Das muss passieren - aber naturverträglich! Mehr →
Für den wachsenden Anteil erneuerbarer Energien muss unser Stromnetz angepasst und erweitert werden. Ein NABU-Projekt untersucht damit verbundene Risiken für Tiere und ihre Lebensräume. Mehr →