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NABU hinterfragt die Stromnetz-Vision 2030
Die Bundesnetzagentur hat im August 2017 die zweiten Entwürfe des Netzentwicklungsplans 2030 und des Offshore-Netzentwicklungsplans 2030 der Übertragungsnetzbetreiber zusammen mit dem Entwurf des Umweltberichts als Ergebnis der Strategischen Umweltprüfung veröffentlicht. Der NABU hat sich zu den Planungen für das Stromnetz geäußert und erwartet, dass die Bundesnetzagentur die Kritikpunkte und Fragen aus der NABU-Stellungnahme in transparenter und nachvollziehbarer Form aufgreift und beantwortet.
Immer mehr ist keine Lösung
Derzeit wird vorgesehen, dass auf bereits vorhandenen Stromtrassen bis zum Zieljahr 2030 zwischen 7600 und 8500 Trassenkilometer optimiert werden. Diese Zahl ist gegenüber dem ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans 2030 gestiegen. Hinter diesen Maßnahmen können sich sowohl Planungen verbergen, die mit wenig Aufwand und Eingriffen in die Umwelt verbunden sind, wie beispielsweise die Aufstockung der Leiterseile an den Freileitungs-Masten. Aber auch ein kompletter Neubau größerer Masten in räumlicher Nähe zur Bestandstrasse ist möglich. Daher müssen die Vorhaben einzeln unter die Lupe genommen werden.
Auch den Neubaubedarf für Leitungstrassen schätzen die Übertragungsnetzbetreiber in allen Szenarien mit Zieljahr 2030 mit jeweils 3600 Kilometern höher ein als bisher. Die Nachvollziehbarkeit der immer umfangreicheren Stromnetz-Vorhaben ist nicht immer gegeben. So wird der gestiegene Ausbaubedarf im konservativsten von drei Szenarien mit „Veränderungen in der Erzeugungs- und Verbrauchsstruktur“ begründet, ohne dass ein schlüssiges Gesamtbild entsteht. Auch ist im Netzentwicklungplan 2030 nicht erkennbar, welche Netzabschnitte durch bedarfsgerechte Speicher oder einen lastnäheren Ausbau erneuerbarer Energien entlastet werden könnten um mögliche Ausbaumaßnahmen zu vermeiden.
Ausbaupläne für Offshore-Wind ohne Rücksicht auf Naturschutz
Der NABU begrüßt den Ausbau der erneuerbaren Energien und schließt dabei den notwendigen Beitrag der Offshore-Windenergie mit ein. Dieser muss aber in jedem Fall naturverträglich erfolgen und darf nicht zu Lasten der Artenvielfalt gehen. Der NABU fordert eine Gesamtstrategie und verbindliche Offshore-Planung mit den entsprechenden Netzanbindungen, die den Naturschutz ausreichend berücksichtigt.
Beispielsweise ist der geplante Gürtel von Windparks in den Küstengewässern Mecklenburg-Vorpommerns mit großen ökologischen Risiken verbunden. Die ausgewiesenen Flächen grenzen vielerorts an bestehende Natura-2000-Schutzgebiete, so dass eine negative Beeinträchtigung der Schutzgebietskulisse zu erwarten ist. Der NABU hat sich hier im Zuge der Landesplanung wiederholt kritisch geäußert. Neben den unmittelbaren Effekten für Schutzgebiete würden die vorgesehenen Windparks eine Barrierewirkung für den Vogelzug entfalten, der sich insbesondere in der Achse Rügen-Schonen konzentriert. Offshore-Anbindungen im Küstenmeer und landseitig führen sogar immer zu einer hohen Vorwarnstufe aus Umweltsicht.
Umweltbericht alarmierend
Der vorliegende Umweltbericht lässt erkennen, dass bei mindestens ein Drittel aller vorgesehenen Stromnetz Maßnahmen mit erheblichen Umweltauswirkungen gerechnet werden muss. Beispielsweise verläuft das Stromnetz-Vorhaben von Göhl nach Lübeck küstennah und in weiten Teilen quer zur Hauptvogelzugroute. Wie in allen Küstenbereichen ist hier mit erhöhtem Wind und oft schlechter Wetterlage zu rechnen, was durch ein erhöhtes Vogelaufkommen zu einem überdurchschnittlich hohen Kollisionsrisiko beiträgt. Der NABU begrüßt die Aufnahme dieses Ausbauprojekts als eines der fünf zusätzlichen Teilverkabelungsvorhaben. Dort wo der Neubau von Masten unvermeidbar ist, sollten zur Verminderung des Risikos von Vogelkollisionen Einebenenmasten zum Einsatz kommen, die ein sinnvolle Alternative zu den weitaus höheren Donaumasten sind. Der NABU fordert für diese Trasse eine weiterreichende Empfehlung im Umweltbericht zur Erdverkabelung über das derzeitige Maß hinaus.
In Mecklenburg-Vorpommern ist für das neu vorgesehene Vorhaben Güstrow–Siedenbrünzow/Alt Tellin/Bartow–Iven die höchste Empfindlichkeitseinstufung im Umweltbericht erforderlich. Der NABU fordert eine tiefergehende Prüfung, ob dieser geplante Ersatz einer alten Leitung überhaupt nötig ist. Wie an vielen anderen Orten befindet sich hier unmittelbar an und in zahlreichen Natura-2000-Gebieten eine bestehende Leitung, die nach der heutigen Rechtslage kaum mehr genehmigungsfähig wäre.
Eine hohe Artendichte sehr seltener, kollisionsgefährdeter und störungsempfindlicher Vogelarten wie nachtaktive Rallen, Dommeln, Schreiadler und Kranich würde dadurch gefährdet. Im Rahmen der Alternativenprüfung müssten weitreichende Erdverkabelungsoptionen berücksichtigt werden, damit diese Leitung nicht als Freileitung realisiert wird. Doch selbst eine Erdverkabelung birgt Risiken.
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