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Bisher keine Spielregeln für Stromautobahnen unter der Erde
21. März 2016 - Der schleppende Netzausbau gilt nicht nur als Flaschenhals der Energiewende, an ihm entladen sich auch skeptische Stimmen über die zukünftige Energieversorgung in Deutschland und der Protest gegen eine weitere Verschandelung der Landschaft. Im gesamten Land gründeten sich in den letzten Jahren Bürgerinitiativen, die vor allem eins forderten: Keine neuen Freileitungen. Auch der NABU hat seine Probleme mit den hohen und weithin sichtbaren Masten stets artikuliert, erkennt jedoch den grundsätzlichen Netzausbaubedarf für eine zügige Energiewende an.
Erdkabelvorrang per Gesetz
Der Gesetzgeber hat nun reagiert. Zum Jahreswechsel wurde mithilfe eines Änderungsgesetzes für die drei großen Gleichstromleitungen (HGÜ), die Strom aus erneuerbaren Energien möglichst rechtzeitig zur Abschaltung des letzten Atomkraftwerks 2022 in die Verbrauchszentren transportieren sollen, ein Erdkabelvorrang beschlossen. Dieser sieht vor, dass die im Bundesbedarfsplangesetz verankerten neuen Gleichstromtrassen Emden-Osterath, Südlink und Südost-Gleichstrompassage unterirdisch verlaufen sollen und nur in Ausnahmefällen abschnittsweise als Freileitung realisiert werden können. Für Untersuchungsinhalt und -tiefe bei Freileitungsplanungen länderübergreifender Projekte gibt es einheitliche Festlegungen für die nötigen Umweltprüfungen. Die zuständige Behörde, die Bundesnetzagentur, sieht jedoch für Bundesfachplanungen von HGÜ-Erdkabelprojekten derzeit von Kriterien ab und veröffentlichte kürzlich lediglich ein Positionspapier. Ihr Ansatz sieht es vor, dass die Übertragungsnetzbetreiber ein projektspezifisches Zielsystem frei herleiten und operationalisieren sollen, dass die Untersuchungsräume für die Korridorfindung verkleinert werden dürfen und als hervorgehobener Planungsgrundsatz die Geradlinigkeit gelten soll.
Eingriffe sind nicht zu ignorieren
Aus Sicht des NABU muss es jedoch auch für Erdkabel klare Spielregeln geben. Natürlich entspannt die unterirdische Verkabelung einige Konflikte im Naturschutz. So können Vögel nicht mehr an Leitungen kollidieren und das Landschaftsbild wird geschont. Es gibt jedoch auch Bereiche, die von Erdkabeltrassen freigehalten werden müssen. Dazu gehören Moorgebiete, Stillgewässer und naturnahe Fließgewässer, denn der Trassenbau erfordert trockenzuhaltende Baugräben und eine Beseitigung der Ufervegetation bei zu querenden Gewässern. Bei Erdkabelschneisen durch Wälder spielt die Zerschneidung eine Rolle sowie die Entnahme von Gehölzen. Auch im Betrieb dürfen keine Bäume und Sträucher in der etwa 20 Meter breiten Trasse stehen. Die Baustelle einer Erdkabeltrasse ist für Logistik und Bodenaushub insgesamt 40 Meter breit.
Insgesamt verspricht sich das Wirtschaftsministerium von der vorrangigen Erdverkabelung, dass die Planungen flexibilisiert, vereinfacht und beschleunigt werden. Dies ist grundsätzlich eine legitime und für die Notwendigkeit einer zügigen Energiewende sinnvolle Zielsetzung. Wenn Trassen jedoch möglichst auf direktem Wege verlaufen sollen, müssen sensible Standorte eingehend bewertet und ggf. von vornherein ausgeschlossen werden. Der NABU fordert daher neben der Meidung von FFH-Gebieten, Naturschutzgebieten, Nationalparks, Biosphärenreservaten und Feuchtgebieten internationaler Bedeutung, dass naturnahe und zusammenhängende Wälder umgangen werden sowie naturnahe gewässer- und grundwassergeprägte Lebensräume gemieden werden. Bei unumgehbaren Hindernissen müssen die naturschonensten Technologien zur Unterquerung angewandt werden. Es muss dennoch bei solchen Konfliktstellen möglichst um eine Umgehung mit Erdkabeln gehen, statt alternativ eine Freileitung zu errichten, die wiederum Probleme mit Vogelkollisionen und Landschaftszerschneidung mit sich bringen würde.
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