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Planungspraxis gefährdet weiterhin seltene Arten
Der NABU hat die Entscheidung der Bundesländer zur Freigabe des sogenannten „Neuen Helgoländer Papiers“ begrüßt. Damit erhalten Windkraftplaner von nun an in Deutschland mehr Planungssicherheit bei der Anlage von Windkraftanlagen in der Nähe von sensiblen Vogelvorkommen. Im Papier geregelt sind die empfohlenen Mindestabstände zwischen den Anlagen und seltenen Arten, wie etwa Schreiadlern, Rotmilanen oder Schwarzstörchen.
Die Minister beendeten damit auf ihrer Konferenz im oberfränkischen Kloster Banz einen langjährigen Diskussionsprozess. „Bislang gab es immer wieder gravierende Versäumnisse bei der Wahl von Standorten und der Umsetzung einzelner Projekte. Wir freuen uns, dass nun endlich Politik, Windkraftplaner und Naturschützer eine vor Gericht belastbare Grundlage haben. So können Konflikte zwischen Windkraft und Vogelschutz künftig gelöst werden – ein wichtiger Schritt auf dem Weg hin zu einer naturverträglichen Energiewende“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.
Das „Neue Helgoländer Papier“ spiegelt den neuesten Stand der Forschung zur Gefährdung von Vögeln durch Windkraftanlagen wider und stellt damit auch die fachliche Messlatte für die Genehmigungsfähigkeit von Windkraftplanungen dar. Die Empfehlungen waren bereits vor zwei Jahren von der Länderarbeitsgemeinschaft der staatlichen Vogelschutzwarten erarbeitet und seither diskutiert worden. Mit der heutigen Entscheidung endet dieser langwierige Prozess, in dessen Verlauf Naturschützer eine politische Aufweichung der wissenschaftlich begründeten Abstandsempfehlungen be-fürchtet hatten. „Dieser Weg war ausgesprochen zäh. Doch er hat dazu geführt, dass das Papier nun von höchster politischer Ebene abgesegnet wurde. In der Praxis wird ihm das ein besonderes Gewicht verleihen“, so Miller weiter.
Das ursprüngliche „Helgoländer Papier“ war bereits 2007 durch die Länderarbeitsgemeinschaft der staatlichen Vogelschutzwarten veröffentlicht worden. Immer wieder wurde seither in strittigen Fällen seine Gültigkeit als fachliche Messlatte von Gerichten bestätigt. Das aktuelle Papier ist eine aktualisierte Version der Abstandsempfehlungen. Sie enthält bei vielen Arten eine fachlich gut begründete Reduzierung der Abstandsempfehlung, beim Rotmilan hingegen jetzt einen vergrößerten Mindestabstand auf aktuell 1.500 Meter (vorher 1.000 Meter).
Der NABU befürwortet den naturverträglichen Ausbau der Windkraft sowohl an Land wie auf dem Meer, weist jedoch auf gravierende Versäumnisse bei der Standortwahl und der Umsetzung einzelner Projekte hin. Trotz aller Bekenntnisse der Branche ist wiederholt festzustellen, dass Naturschutzbelange nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt und auch höchst kritische Projekte realisiert werden. Das neue Papier ermöglicht Windkraftplanern von vornherein kritische Standorte auszuschließen, um spätere Bauverzögerungen oder Fehlinvestitionen zu vermeiden und trägt damit zu einer größeren Planungssicherheit und einer Beschleunigung der Energiewende bei. (Stand: 22. Mai 2015)
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Vogelschutz an Windkraftstandorten
NABU lehnt politische Beeinflussung von Fachstandards ab
24. September 2014 -
Das 2007 veröffentlichte „Helgoländer Papier“ der Länderarbeitsgemeinschaft der staatlichen Vogelschutzwarten stellt den aktuellen Fachstandard für den empfohlenen Mindestabstand zwischen Windkraftanlagen und sensiblen Vogelvorkommen dar. Seine Gültigkeit als fachliche Messlatte wurde von Gerichten vielfach bestätigt. Derzeit liegt eine aufgrund neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse aktualisierte Version dieser Abstandsempfehlungen in den Schubladen der Vogelschutzwarten. Auf Druck der Windenergie-Lobby konnte diese allerdings bisher nicht veröffentlicht werden. Der NABU warnt dringend davor, diese unabhängige fachliche Grundlage durch politische Einflussnahme zu verwässern und hat nun in einem Brief an alle Umweltminister der sechzehn Bundesländer die unverzügliche Freigabe des aktualisierten Fachpapiers gefordert.
Der NABU fordert beim Ausbau der erneuerbaren Energien die strikte Einhaltung des geltenden Umweltrechts und appelliert dabei an alle Entscheidungsträger und Investoren, den Klimaschutz nicht auf Kosten von Arten und Lebensräumen voranzutreiben. Der NABU befürwortet den naturverträglichen Ausbau der Windkraft sowohl an Land als auch auf dem Meer, weist jedoch auf gravierende Versäumnisse bei der Standortwahl und Realisierung einzelner Projekte hin. Trotz aller Bekenntnisse der Branche ist wiederholt festzustellen, dass Naturschutzbelange konsequent ignoriert und auch höchst kritische Projekte realisiert werden.
Ein aktuelles Beispiel stellt der vom Unternehmen „wpd“ entwickelte Windpark Jördenstorf in Mecklenburg-Vorpommern dar. In unmittelbarer Nähe des Baugebiets brüten fünf Paare streng geschützter Schreiadler, und damit fünf Prozent der vom Aussterben bedrohten deutschen Population. wpd gefährdet damit das Überleben dieser seltenen Adlerart in Deutschland. Gegen die ohne Umweltverträglichkeitsprüfung erteilte Genehmigung für diesen Windpark hat der NABU Widerspruch eingelegt und erwartet nun die Rücknahme der Genehmigung.
Um Fehlinvestitionen, Verzögerungen und Rechtsstreitigkeiten bei der Realisierung von Windkraftanlagen an Land zu vermeiden, ist es für Investoren und Genehmigungsbehörden wichtig, bereits bei der Standortwahl fachliche Empfehlungen zum Abstand von wichtigen Vogelvorkommen berücksichtigen zu können, die auch vor Gericht Bestand haben. Genau diese Funktion erfüllt das Fachpapier der staatlichen Vogelschutzwarten.
Auf der jüngsten Sitzung der Naturschutzfachabteilungen der Länder am 8. September, sozusagen der Dienstherren der Fachautoren aus den Vogelschutzwarten, wurde jedoch das bereits seit zwei Jahren im Grunde fertiggestellte aktualisierte Fachpapier immer noch nicht zur Veröffentlichung freigegeben. Stattdessen wurde den Autoren nahegelegt, die Empfehlungen zunächst noch mit Vertretern der Windenergiebranche zu diskutieren.
Für den NABU ist dies nicht hinnehmbar. Ein Fachpapier hat allein aufgrund des derzeitigen Stands der Wissenschaft, Empfehlungen zur Vermeidung von Schäden an der Vogelwelt auszusprechen. Es verliert diese Funktion als Fachstandard, sobald politische Erwägungen zu einer Änderung der Empfehlungen führen. Aus diesem Grund hat der NABU alle Umweltminister der Länder nun in einem Brief dazu aufgefordert, das neue „Helgoländer Papier“ in der vorliegenden unbeeinflussten Form unverzüglich zur Veröffentlichung freizugeben.
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