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Jetzt informieren!Solardächer müssen Pflicht werden
NABU-Resolution zur naturverträglichen Energiewende
Photovoltaik-Dachanlagen (PV-Dachanlagen) könnten einen großen Beitrag zum Klima- und Naturschutz leisten. Bisher fehlen aber bundeseinheitliche Regelungen, um Solarzellen möglichst schnell auf alle geeigneten Dachflächen zu installieren. Einige Bundesländer haben bereits eigenständig eine Solardachpflicht eingeführt oder planen eine Pflicht. Allerdings beschränkt sich diese meist auf Gewerbegebäude oder Parkplätze. Oft greift die Pflicht auch erst ab 2023. Auf der Bundesvertreterversammlung im November 2021 beschloss der NABU daher eine entsprechende Resolution.
Resolution zur naturverträglichen Energiewende
Eine gebäudebrüterfreundliche Solardachpflicht für alle geeigneten öffentlichen Gebäude, Gewerbegebäude sowie für alle (auch privaten) Neubauten und bei umfangreichen Sanierungen muss im Gebäudeenergiegesetz und/oder im Baugesetzbuch verankert werden. Nur wenn die Regeln deutschlandweit einheitlich sind und schnell umgesetzt werden, können PV-Anlagen flächendeckend ausgebaut werden und so einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Mit dem Pariser Klimaabkommen hat sich Deutschland neben 194 weiteren Vertragsstaaten verpflichtet, die Erderhitzung auf 2°C zu begrenzen. Angestrebt werden sogar 1,5°C. Wird dieses Ziel nicht eingehalten, drohen völkerrechtliche Konsequenzen und negative Folgen für Natur und Menschen. Um Emissionen zu reduzieren, ist eine Energiewende notwendig: Wir müssen unser Verhalten ändern, neue Wege zum Energiesparen und Energiespeichern finden und von fossilen auf erneuerbare Energien umstellen.
Solardächer sind eine der naturverträglichsten Arten der Energiegewinnung
PV-Dachanlagen spielen dank steigender Effizienz und sinkenden Kosten eine zentrale Rolle im Kampf gegen die Klimakrise. Nicht nur im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit haben PV-Dachanlagen eine gute Bilanz. Sie sind auch sehr verträglich für die Natur. Aus ökologischer Sicht handelt es sich bei Dächern um wenig wertvolle Flächen. Dementsprechend gering ist das Potential, dass Solaranlagen dort den Artenschutz beeinträchtigen. Ganz zu vernachlässigen sind potentielle Konflikte aber nicht: Brüten Vögel und Fledermäuse an der Fassade oder unter einem Dach, dürfen ihre Niststätten beim Bau der PV-Dachanlagen nicht zerstört werden. Der Schutz von Gebäudebrütern muss gewährleistet bleiben. Mehr dazu in der Resolution:
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Solaranlagen auf Dächern und Äckern sind langlebig und produzieren über Jahrzehnte Strom. Dabei müssen aber auch Natur- und Klimaschutz vereinbart werden. Das NABU-Hintergrundpapier beleuchtet die Naturschutzbelange bei Planung, Bau und Betrieb. Mehr →
Solarparks können so angelegt werden, dass diese nicht nur das Klima, sondern auch Lebensräume schützen. Hierfür hat der NABU gemeinsam mit dem Solarverband BSW-Solar Kriterien entwickelt. Mehr →