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Beim Ausbau von Freiflächenanlagen müssen Auswirkungen auf die Natur minimiert werden
Für das Gelingen der Energiewende tragen von den erneuerbaren Energien vor allem die Wind- und die Sonnenenergie einen wichtigen Teil bei. Energie aus Sonneneinstrahlung kann zur Erzeugung von Wärme (Solarthermie) und Strom (Photovoltaik) verwendet werden. Beide Varianten erzeugen Energie, ohne dabei klimaschädliche Treibhausgase oder andere Emissionen direkt freizusetzen.
Photovoltaik auf Dachflächen sind im Gegensatz zu den Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) mit weniger Eingriffen in Natur und Umwelt verbunden, da sie weniger Nutzungsdruck in der Fläche schaffen. Von daher sind aus NABU-Sicht mehr Anreize für urbane Dachanlagen notwendig, um die dort bestehenden Potenziale in einer ähnlichen Größenordnung wie bei den Freiflächenanlagen zu heben und auszuschöpfen.
Der weitere Ausbau von PV-FFA muss räumlich so gesteuert werden, dass die Auswirkungen auf Natur und Landschaft minimiert werden, außerdem müssen die Ziele der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie die unter anderem die Begrenzung der Flächeninanspruchnahme umfassen, erreicht werden. Doch Solarparks benötigen je nach Leistungsgröße mitunter viele Hektar offenen Raum. Daher sind die Benennung von naturschutzfachlichen Ausschlusskriterien bei der Förderung von Freiflächenanlagen und die Übernahme der Flächenkriterien aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014 in § 21 der Verordnung im EEG 2016 prinzipiell zu begrüßen.
Der NABU befürwortet zum Beispiel, dass die Förderung allgemein nur für Flächen gilt die bereits versiegelt oder vorbelastet sind. Dennoch wäre ein konsequenter Ausschluss der Natura 2000-Gebietskulisse ein notwendiger und wichtiger Schritt für das EEG 2016 gewesen. Dass dieser hier nicht erfolgt ist und somit auch die Umsetzung der in der FFH-Richtlinie benannten Ziele weiter erschwert werden, bemängelt und kritisiert der NABU. Die Begrenzung der installierten Leistung auf 10 MW pro Freiflächenanlage ist aus Naturschutzsicht ein wichtiger Deckel (§21 Nr. 4), weil ein Solarpark so auch in seiner Ausdehnung begrenzt wird. Wenn größere Anlagen realisiert werden, muss ihre Durchgängigkeit für Tiere gewährleistet sein. Zusätzlich empfiehlt der NABU das gestalten von kleinen Biotopen in der Anlage und eine extensive Pflege der genutzten Flächen. Bei der Planung und beim Ausbau der PV-FFA muss mehr auf Qualität als nur auf die Menge des erzeugten Stroms geachtet werden.
Energie aus Sonneneinstrahlung kann zur Erzeugung von Wärme („Solarthermie“) und Strom („Photovoltaik“) verwendet werden. Beide Varianten erzeugen Energie, ohne dabei klimaschädliche Treibhausgase freizusetzen. Erfahren Sie hier mehr zu Solarenergie! Mehr →