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Jetzt informieren!Naturverträgliche Energiewende
Ausbau der erneuerbaren Energien muss im Einklang mit den Naturschutzzielen geschehen
Naturverträglichkeit im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien bedeutet, dass der Ausbau immer in Einklang mit den Naturschutzzielen erfolgen muss. Daher ist es unabdingbar, dass sich die Naturverträglichkeit als politisches und planerisches Leitbild nicht nur auf den Windenergieausbau bezieht, sondern ebenfalls als integraler Bestandteil der gesamten Energiewende erkannt wird, so dass die Gesamtheit aller Umwelt- und Naturschutzbelange im Abwägungsprozess ausreichend berücksichtigt wird.
Verträgliche Standorte vor Profit
Der NABU ist überzeugt, dass grundsätzlich die Ausbauziele für die erneuerbaren Energien durch die Auswahl von Standorten mit geringem Artenschutzkonfliktpotenzial erreicht werden können, ohne eine Verschlechterung des Erhaltungszustands gefährdeter Arten herbeizuführen. Da im Wesentlichen die Standortwahl die Naturverträglichkeit bestimmt, ist dieser Punkt von entscheidender Bedeutung. Aus Sicht des NABU muss der derzeitige Ausbau der erneuerbaren Energien, besonders der Ausbau der Windenergie, auf den Prüfstand gestellt und auf Bundesländerebene naturverträglich ausgestaltet werden.
Der NABU fordert eine verbindliche Regionalplanung die Eignungsgebiete mit Ausschlusswirkung ausweist, damit die Wahrung von Gebiets- und Artenschutz von Anfang an bei der Planung sichergestellt und gleichzeitig Rechts-und Planungssicherheit für die Vorhabenträger gewährleistet werden. Hier müssen unter anderem auch künftig vor allem die kumulativen Wirkungen mit bereits vorhandenen Gefährdungen für die nach EU-Recht besonders geschützten Lebensräume und Arten sorgfältiger in einer Einzelfallprüfung untersucht und berücksichtigt werden.
In vielen Bereichen der Antrags-und Genehmigungspraxis existieren aktuell noch gravierende Mängel, die es zu bewältigen gilt: sei es die Qualität der ökologischen (Über-) Prüfungen vor, während bzw. nach dem Bau oder die allgemeine raumplanerische Praxis. Häufig kommt es bei den Erstgutachten zu Fehlinterpretationen der erhobenen Daten oder zu unvollständigen Datenerhebungen. Weiterhin fehlt meistens eine fachlich detaillierte und umfangreiche Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), obwohl diese die Naturschutzbelange tiefer untersucht und dadurch höhere Planungssicherheit schafft. Wegen großer Vollzugsdefizite werden von Behördenseite häufig nicht genügend artenschutzrechtliche Prüfungen eingefordert, und Auflagen unzureichend kontrolliert. Folglich sind Qualitätssicherungen auf Seite der Gutachter sowie der Genehmigungsbehörden und eine erhöhte Qualitätskontrolle notwendig.
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