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Heizen mit erneuerbaren Energien ab 2024: Was steht drin im aktuellen Gesetzesentwurf?
03. April 2023 - Das Ziel des Bundeswirtschaftsministeriums, dass ab 2024 im Neubau und Bestand nur noch neue Heizungen eingebaut werden, die mit mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien beheizt werden, begrüßt der NABU sehr. Die Wärmeversorgung in Gebäuden ist wichtiger Bestandteil des GEG (Gebäudeenergiegesetz) und muss dringend auf Klimakurs gebracht werden.
Die aktuelle Klima- und Energiekrise macht deutlich, dass es weitreichender Maßnahmen bedarf, um sich von den fossilen Energieträgern loszureißen. Es braucht eine Wärmewende! Neben klaren Zielen und Maßnahmen sind auch strukturelle Veränderungen notwendig, um schnellstmöglich auf 100 Prozent naturverträgliche erneuerbare Energien zu kommen.
Da erneuerbare Energien nach wie vor ein knappes Gut darstellen, müssen Energieeffizienz und erneuerbare Energien einander gut ergänzen. Das bedeutet, dass Gebäude im Bestand gut saniert und gedämmt werden müssen, um zu verhindern, dass unnötig viel Energie verschwendet wird. Neben einer erneuerbaren Wärmewende liegt der Fokus daher auf Energieeffizienz- und suffizienz.
Was steckt im aktuellen Gesetzesentwurf der Bundesregierung?
Das Bundeswirtschaftsministerium hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesbauministerium einen Entwurf vorgelegt. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Eigentümer*innen eines Gebäudes frei zwischen verschiedenen Heizungsarten wählen können. Die Optionen sind:
a) Anschluss an ein Wärmenetz über eine Hausübergabestation
b) Einbau einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe
c) Einbau einer Stromdirektheizung
d) Einbau einer solarthermischen Anlage
e) Heizungsanlage zur Nutzung von grünem oder blauem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate
f) Wärmepumpen-Hybridheizung, bestehend aus einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe, in Kombination mit fossilen Energieträgern
g) Nur in Bestandsgebäuden: Einbau einer Biomasseheizung auf Basis von Biomasse einschließlich Biomethan
NABU-Kommentar zum Gesetzesentwurf
Die Bundesregierung hat unter anderem die Umweltverbände darum gebeten, bis 12. April 2023 Stellungnahmen einzureichen. Der NABU ist der Bitte nachgekommen und hat, wie im Folgenden zu lesen, den Gesetzesentwurf kommentiert:
- Der NABU kritisiert, dass keine Priorisierung der Optionen vorgenommen wird und Eigentümer*innen hier mit der Entscheidung allein gelassen werden. Das zieht Investitionsfallen für Verbraucher*innen nach sich und bietet Schlupflöcher, die das Erreichen der Klimaziele im Gebäudebereich weiter gefährden.
- Insbesondere den Einsatz von grünem und blauem Wasserstoff, inklusive H2-ready-Heizungen, welche bislang gar nicht in der Lage sind, mit 100% Wasserstoff zu heizen, lehnt der NABU entschieden ab. Hier drohen Etikettenschwindel und Fehlinvestitionen. Wasserstoff ist insgesamt viel zu knapp und teuer und wird nicht im Wärmesektor zur Verfügung stehen und die Infrastruktur wird nicht da sein. Hier drohen massive fossile Lock-ins, weil der Umstieg auf Erneuerbare zu wenig gefördert und der Wechsel für die Verbraucher*innen somit unattraktiv bleibt. Dies ist ein Einfallstor für die Gaslobby! Außerdem kann blauer Wasserstoff aus unserer Sicht grundsätzlich nicht als erneuerbar gewertet werden und birgt die Gefahr von weiteren fossilen Lock-ins.
- Biomasseheizungen sollten nur in absoluten Ausnahmefällen zum Einsatz kommen dürfen. Die stark begrenzten Mengen an Biomasse werden in erster Linie für den Ausgleich der volatilen Energieerzeugung aus Wind und Sonne dringend benötigt. Wo Wärmepumpen wegen mangelhaftem Sanierungszustand des Gebäudes nicht einsetzbar sind, wäre es effizienter und zukunftsfähiger, die Modernisierung umzusetzen, anstatt eine neue Biomasseheizung einzubauen. Im Gesetz muss der Einsatz von Biomasse auf schwer zu sanierende Gebäude begrenzt werden.
Kernforderungen des NABU zum Gesetzesentwurf
Der NABU unterstützt den Entwurf, weil hier die einmalige Chance besteht, des Rahmen festzuzurren, um den Wärmesektor überhaupt noch ansatzweise auf Klimakurs zu bringen. Es dürfen aber auf keinen Fall Schlupflöcher für Abschwächungen zulassen werden. Daher müssen der Verbraucherschutz und der Vollzug gestärkt werden.
Zur sozialen Flankierung braucht es vor allem zielgerichtete Förderung in der BEG (Bundesförderung effiziente Gebäude) statt Abwrackprämien mit der Gießkanne. Nur dann gelingt die Wärmewende sozial gerecht und klimafreundlich.
Verbändeaufruf anlässlich der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes
18. April 2023 - Auch das Verbändebündnis ruft die Bundesregierung auf, bei der Umsetzung des 65-Prozent-Gebots auf eine starke soziale Flankierung zu achten. Wenn zugleich eine bedarfsgerechte Förderung, flexibel gestaltete Fristenregelungen sowie sozial ausgerichtete Ausnahmeregeln umgesetzt werden, muss die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) keine Überforderung darstellen.
Hingegen kritisieren die Unterzeichnenden die zuletzt im Gesetzentwurf eingefügte Möglichkeit, weiter Erdgasheizungen einzusetzen, wenn diese Wasserstoff rein theoretisch verarbeiten können (“H2-ready”) und Gasnetzbetreiber einen Transformationsplan vorlegen. Diese Erfüllungsoption ist mit unvertretbaren finanziellen Risiken für Verbraucher*innen verbunden.
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