Kommunale Wärmewende
Das sind zukunftsfähige Wärmetechnologien
Große Städte müssen bis 2026 ihre Wärmeplanung vorlegen. Für eine klimafreundliche Umsetzung sollten Städte und Kommunen auf zukunftsfähige Wärmetechnologien setzen. Mehr →
Das Wärmeplanungsgesetz soll Orientierung in Sachen Heizungstausch bieten: Wohnt man in einem Gebiet, das in Zukunft an ein Wärmenetz angeschlossen wird oder sollte auf absehbare Zeit auf eine Wärmepumpe umgerüstet werden? Dann kann man sich darauf einstellen und mit möglicher Förderung die Heizung umstellen.
Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohner*innen müssen die Wärmeplanung bis Ende Juni 2026 umsetzen. Für kleinere Städte und Gemeinden gilt eine Frist bis Juni 2028. Grundsätzlich sieht das Gesetz vor, dass in allen rund 11.000 Städten und Gemeinden der Betrieb der bestehenden Wärmenetze bis 2045 klimaneutral erfolgen muss. Bis 2030 sollen sie zu mindestens 30 Prozent, bis 2040 zu 80 Prozent mit erneuerbaren Energien oder „unvermeidlicher Abwärme“ betrieben werden. Neue Wärmenetze müssen dagegen bereits ab März 2025 zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Bereits bestehende Wärmepläne werden durch das Bundesgesetz anerkannt und müssen erst im Rahmen der Fortschreibung die bundesrechtlichen Regelungen erfüllen, schreibt das Bundesbauministerium.
Große Städte müssen bis 2026 ihre Wärmeplanung vorlegen. Für eine klimafreundliche Umsetzung sollten Städte und Kommunen auf zukunftsfähige Wärmetechnologien setzen. Mehr →
Es kommt einiges an Arbeit auf die Kommunen zu. Der Gesetzentwurf bietet den Rahmen, die Umsetzung liegt dann aber bei den Bundesländern beziehungsweiseden Kommunen. So heißt es im Gesetz, „wie die Wärmeversorgung organisiert und in Richtung Treibhausgasneutralität transformiert wird und welche Infrastrukturen dazu notwendig sind, muss vorbereitet, mit betroffenen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen diskutiert, beschlossen und anschließend umgesetzt werden.“
Eine Bestandsaufnahme soll zeigen, wie viel Wärme in privaten Haushalten und öffentlichen Gebäuden grundsätzlich benötigt wird. In einer sogenannten Potenzialanalyse sollen die Städte und Gemeinden dann entscheiden, welche erneuerbaren Energieformen sie in ihrer Wärmeplanung einsetzen wollen. Das können zum Beispiel Solarthermie, Geothermie, grüner Wasserstoff oder Abwärme aus Industrieanlagen sein.
Auch Biomasse kommt in Frage – in Netzen unter 50 Kilometern Länge sogar unbegrenzt. Doch diese Rechnung dürfte kaum aufgehen, sagt Michaela Kruse, NABU-Campaignerin für Energie und Kohleausstieg. „Biomasse ist nicht per se klimaneutral. Besonders deutlich wird das beim Heizen mit Holz”, sagt die Expertin. Die gefällten Bäume sind auf Jahre hinaus als Kohlenstoffsenke verloren. Zudem setzt Holz bei der Verbrennung pro Energieeinheit mehr CO2 frei als Steinkohle. „Wird der Biomasseanteil in der Fernwärme weiter erhöht, läuft das dem eigentlichen Ziel, dem Klima- und Naturschutz, zuwider.“ Der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeerzeugung in Deutschland liegt derzeit bei rund 16,5 Prozent. Den größten Beitrag leistet dabei die Biomasse. Mit fast 50 Prozent hat Erdgas derzeit den höchsten Anteil an der Wärmeerzeugung. Rund 25 Prozent der Wohnungen werden mit Heizöl beheizt.
Ähnliches wie für Biomasse gilt für die sogenannte unvermeidbare Abwärme aus Müllverbrennungsanlagen. Diese als erneuerbar einzustufen, wie es das Gesetz vorsieht, ist aus Sicht des NABU der falsche Ansatz. Abgesehen davon, dass rund zwei Drittel des Inhalts der Restmülltonnen in Deutschland ohnehin verwertbare Abfälle wie Bioabfälle, Altpapier oder Elektroaltgeräte enthalten, wird damit die Verbrennung wertvoller Rohstoffe gefördert, statt Mülltrennung und Ressourcenschonung zu belohnen.
Die Nutzung von grünem Wasserstoff zum Heizen sollte ausgeschlossen und nicht gefördert werden. Denn die Umstellung einer erdgasbasierten Versorgungsstruktur auf Wasserstoff ist technisch und wirtschaftlich kaum machbar. „Zudem wird grüner Wasserstoff auch langfristig ein knappes Gut bleiben”, erklärt Lisa Storcks, NABU-Referentin für Energiepolitik. Investitionen in eine H2-taugliche Gasheizung drohen zur Kostenfalle zu werden. Zwar mag die Umstellung auf Wasserstoff in einzelnen Netzgebieten gelingen. Doch die Betriebskosten könnten in die Höhe schnellen.
Abgesehen von der Entscheidung über die Wärmequelle – insgesamt wird die Wärmeplanung einiges an Aufwand erfordern, nicht nur finanziell. Laut Gesetzentwurf plant die Bundesregierung rund 580 Millionen Euro ein. Ein Teil davon – wohl die Hälfte – soll aus dem Klima-und Transformationsfonds geleistet werden.Städte und Gemeinden, die bereits an einer Wärmeplanung arbeiten, sollen diese auch weiter nutzen können.In den Bundesländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen und Baden-Württemberg gibt es bereits Gesetze zur Wärmeplanung. Andere Städte haben ohne Landesgesetz einen Wärmeplan erstellt.
Der Deutsche Städtetag hat 119 Städte dazu befragt, wie die Wärmeplanung dort vorangeht. In der Erhebung wird die Wärmeplanung als ein komplexer Prozess beschrieben, der zwei bis drei Jahre in Anspruch nimmt. Die größten Herausforderungen liegen demnach in der Abstimmung mit anderen Akteuren und Beteiligten wie der Wohnungswirtschaft, der ansässigen Industrie und den jeweiligen Energieversorgern. So müssen unter anderem Anschlussbedarfe geklärt, Bauzeiten koordiniert und eine Überbrückung der Energieversorgung während des Umbaus der Infrastruktur geklärt werden, heißt es in der Analyse.
Und noch ein weiterer Aspekt erscheint wichtig: die Information und Beratung der Bürger*innen. Die vorhandenen Strukturen müssten deutlich ausgebaut werden, stellen die befragten Städte fest, und von Bund und Ländern gefördert werden. Der Verband hat 119 Mitgliedsstädte befragt, von denen 96 Prozent mit der Wärmeplanung begonnen haben und vier Prozent sich in der Umsetzung befinden. Den Zeitplan für die Erstellung der Wärmepläne bezeichnet der Verband als „realistisch, aber ambitioniert“.
Katrin Jetzlsperger (aus Naturschutz heute, Dezember 2023)
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