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Gebäudeenergiegesetz steht zur Revision
Im Gebäudeenergiegesetz (kurz: GEG) wird geregelt, welche Anforderungen für die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie für den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden gelten. Es ist am 1. November 2020 in Kraft getreten und wird nun in drei Schritten überarbeitet.
Erster Schritt: Neue Anforderungen im Neubau
Eine erste kleine GEG-Revision stand im Sommer 2022 an und ist seit Januar 2023 in Kraft. Sie betrifft den Primärenergiebedarf im Neubau (Erklärung im Info-Kasten). Der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf im Neubau muss demnach von bisher 75 Prozent des Referenzgebäudes auf nur noch 55 Prozent (Effizienzhaus-Standard 55, kurz: EH 55) sinken.
Zum 1. Januar 2025 folgt dann die Angleichung der Neubauanforderungen an den EH 40-Standard. Die Kennzahl 40 bedeutet, dass ein Effizienzhaus gemessen am gesetzlich festgelegten Standard nur noch 40 Prozent Energie verbrauchen darf.
Was ist der Unterschied zwischen Primärenergie und Endenergie?
Bevor Energie im Haus verbraucht werden kann, wird eine Menge Energie benötigt, um diese überhaupt bereitzustellen. Dieser Primärenergiebedarf meint den gesamten Bedarf, der nötig ist, um von der ursprünglichen Energiequelle bis zur Steckdose für ein Gebäude zu gelangen, inklusive der Energie, die unterwegs bei Gewinnung, Speicherung, Umwandlung und Transport verloren geht.
Der Endenergiebedarf bezeichnet die Energie, die tatsächlich in einem Haus verbraucht wird, also die Energie, die bei Verbraucher*innen ankommt.
Zweiter Schritt: Nur noch erneuerbare Heizungen einbauen
Bereits im Koalitionsvertrag war die sogenannte 65-Prozent-Erneuerbaren-Vorgabe festgeschrieben. Dahinter steckt die Idee, zukünftig nur solche Heizungsanlagen im Neubau und Bestand einzubauen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Ursprünglich hatte die Ampel-Regierung diese Maßnahme ab 2025 eingeplant, jedoch mit dem 2. Entlastungspaket vom März 2022 vereinbart, diese Maßnahme auf 2024 vorzuziehen.
Die Vorgabe, mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energien bei neuen Heizungen ab 2024 einzusetzen, schafft Planungssicherheit für alle Beteiligten. Sie gilt für den Neueinbau von Heizungen – also für den Neubau von Gebäuden oder den Austausch von Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden. Bestehende Gas- und Ölheizungen sind demnach erst einmal nicht von dem Gesetzesvorhaben betroffen. Allerdings dürfen fossile Heizungen nun nicht länger als 30 Jahre betrieben werden. Bis spätestens Ende 2044 soll dann der Betrieb fossiler Heizungen endgültig eingestellt werden.
Für den Fall eines Heizungstauschs in Bestandsgebäuden greifen verschiedene Übergangsfristen von mehreren Jahren, die im Gesetz genau festgelegt sind. Diese gelten zum Beispiel, wenn ein Gebäude über Etagenheizungen mit Wärme versorgt wird oder auf einen Wärmenetzanschluss gewartet wird.
Auf den Gesetzesentwurf aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vom April 2023, hat der NABU bereits mit einer Stellungnahme reagiert. Darin fordern wir ausdrücklich, keine Schlupflöcher für fossile Infrastrukturen sowie Holzheizungen, grüne Gase oder Wasserstoff zu schaffen. Der vom Bundeskabinett am 19. April 2023 beschlossene Entwurf wurde Anfang September vom Bundestag diskutiert und verabschiedet.
Warum braucht es das neue Gebäudeenergiegesetz?
Deutschland hat sich verpflichtet, spätestens im Jahr 2045 klimaneutral zu sein. Da die meisten Heizungen mehr als 20 Jahre im Betrieb sind, heißt das: Wir müssen JETZT raus aus dem fossilen Heizen. Dafür bietet der nun dem Bundestag vorliegende GEG-Entwurf eine gute Basis.
Welche Möglichkeiten habe ich künftig, um zu heizen?
Das GEG erlaubt für Bestandsgebäude verschiedene Möglichkeiten, wie die Vorgabe von 65% Erneuerbaren erreicht werden kann, darunter:
- Anschluss an ein Wärmenetz
- Einbau einer Wärmepumpe
- Einbau einer Holzheizung bei Kopplung an eine Solarthermieanlage oder eine PV-Anlage mit elektrischer Warmwasserbereitung sowie mit einem Pufferspeicher
- Einbau einer Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase (z.B. Biomethan oder Wasserstoff) nutzt
- Hybridheizung, d.h. zum Beispiel eine Kombination aus Wärmepumpe mit einem (fossilen) Heizkessel für die besonders kalten Tage
Für die Optionen sind verschiedene Übergangsregelungen geplant, für die Zwischenzeit darf eine gebrauchte Gasheizung eingebaut werden.
Im Neubau sind Biomasseheizungen zwar erlaubt, dürfen aber nicht auf die Erfüllung des 65%-Kriteriums angerechnet werden. Das heißt, der Großteil der Wärme muss durch beispielweise eine Wärmepumpe abgedeckt werden.
Wie bewertet der NABU die Optionen?
Die elektrisch betriebene Wärmepumpe kann Umgebungswärme für die Heizung nutzbar machen und ist daher extrem effizient. Aus diesem Grund wird sie – in Kombination mit Modernisierungsmaßnahmen – auch vom NABU als die zukunftsfähigste Technologie für die klimafreundliche Wärmeerzeugung gesehen. Solarthermieanlagen und PV auf dem Dach stellen eine gute Ergänzung dar, indem sie über weite Teile des Jahres warmes Wasser bzw. grünen Strom für die Wärmepumpe liefern.
Auch der Anschluss an ein Fernwärmenetz ist eine gute Möglichkeit, da die Fernwärmekraftwerke hohe Wirkungsgrade erreichen. Natürlich müssen auch hier die fossilen Kraftwerke durch klimafreundliche Lösungen abgelöst werden.
Auf die anderen Optionen sollte nur aus sehr gutem Grund zurückgegriffen werden. Da Biomasse und Wasserstoff absehbar ein knappes Gut und damit teuer sind und die fossilen Energieträger durch die steigenden CO2-Preise immer ebenfalls teurer werden, bedeutet die Wärmepumpe auch Schutz gegen steigende Preise. Wenn die Wärmepumpe allein keine praktikable Option darstellt, kann mit Hybridlösungen gearbeitet werden.
Sind Holzheizungen eine gute Lösung?
Aus Sicht des NABU sollten Holzheizungen nur im Ausnahmefall eingebaut werden, wenn es keine andere Möglichkeit gibt. Denn Holz ist nur begrenzt verfügbar und die zur Pelletherstellung genutzten Sägereste werden absehbar nicht ausreichen, wenn sich viele Haushalte für eine Holzheizung entscheiden. Zudem können und sollten auch diese vorrangig stofflich genutzt werden, z.B. in Spanplatten. Die hohe Nachfrage nach (Brenn-)Holz führt bereits jetzt zu einem starken Druck auf die Wälder, bis hin zu Kahlschlägen in geschützten Gebieten, z.B. in Rumänien. Dies hat negative Auswirkungen auf den Kohlenstoffspeicher im Wald.
Wenn lokal kleine Holzmengen anfallen, können diese auch weiterhin zum Heizen genutzt werden. Aber es ist richtig, dass das Gebäudeenergiegesetz versucht, die Holzheizungen nicht zur „Standardlösung“ zu machen und die benötigten Holzmengen durch die Kopplung an Solarthermie/PV und Pufferspeicher möglichst zu begrenzen. Das schützt auch vor steigenden Pelletpreisen. Da auch Industrie und größere (Heiz-)Kraftwerke immer mehr auf Holz setzen, sind diese absehbar.
Kann ich Erdgas einfach durch Biomethan ersetzen?
Technisch ist das möglich, aber ökologisch ist es nicht ratsam. Die Erzeugung von Biogas (welches zu Biomethan aufgereinigt werden muss) geht häufig mit negativen ökologischen Folgen einher, wie die bekannte „Vermaisung“ der Landschaft. Um den Bedarf zu decken, der entstünde, wenn auch nur ein Teil der bisherigen Gasheizungen auf Biomethan umstellen, dann bräuchten wir eine Vervielfachung der Fläche mit Energiepflanzen oder einen massiven Anstieg der Schweinhaltung, um deren Gülle zu nutzen. Dies ist für den Umwelt-, Klima- und Tierschutz nicht wünschenswert.
Welche Rolle spielt Wasserstoff beim Heizen?
Technisch ist es äußerst fragwürdig, wie eine Umstellung von Erdgas auf 100 Prozent Wasserstoff erfolgen könnte. Die Transformation von Gasnetzen auf 100 Prozent Wasserstoff erfordert eine großflächige Umstellung von Leitungen auf allen Druckebenen bis hin zum Hausanschluss. Dafür müssen neue Netze parallel zu den bestehenden Gasnetzen verlegt werden. Die Umstellung kann zudem nur für ganze Straßenzüge synchron erfolgen. Hierdurch entstünden weitere Kosten, die in ihrer Höhe derzeit nicht absehbar sind.
Es ist außerdem davon auszugehen, dass grüner Wasserstoff selbst im Zeithorizont nach 2030 ein knappes Gut ist und nur in begrenzten Mengen zur Verfügung stehen wird. Dabei wird der aus erneuerbaren Energien erzeugte grüne Wasserstoff dringend zur Dekarbonisierung von Industrieprozessen und für Spitzenlastkraftwerke benötigt. Vermeidbare Nutzungskonkurrenzen mit dem Gebäudesektor würden dazu führen, dass dieser Wasserstoff für die Industrie und für Backup-Kraftwerke fehlt oder nur noch zu unwirtschaftlich hohen Preisen verfügbar wäre. Daher sollte Wasserstoff nicht zum Beheizen von Gebäuden eingesetzt werden.
Tipp: Viele Fragen beantwortet auch die Bundesregierung unter https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/GEG/faq-geg.html
Dritter Schritt: Standards für Sanierungen festschreiben
Wichtigstes Instrument ist aus Sicht des NABU die nationale Implementierung der Mindesteffizienzstandards (Sanierungspflicht für die energetisch schlechtesten Bestandsgebäude) aus der europäischen Gebäuderichtlinie. Außerdem soll der Primärenergiebedarf durch eine Zielgröße für Umweltanforderungen, wie zum Beispiel Treibhausgasemissionen, abgelöst werden.
Weitere Punkte sind die Überarbeitung der Energieausweise, die Einführung einer Gebäude-Datenbank sowie eines Gebäudeenergiekatasters und die Reform der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG).
Chancen für echten Klimaschutz im Gebäudesektor nutzen
Bei all diesen Schritten hat die Ampel-Koalition die Chance, für echten Fortschritt einzustehen und muss dieses Zeitfenster dringend nutzen. Da der Gebäudebereich voraussichtlich zum dritten Mal in Folge sein Klimaziel verfehlt hat, ist zwingend ambitioniertes Handeln geboten, um den Sektor auf Klimakurs zu bringen. Laut Projektionsbericht der Bundesregierung addiert sich die Emissionslücke zwischen den Jahren 2022 und 2030 auf etwa 152 Millionen Tonnen CO2, sollten keine weiteren politischen Maßnahmen getroffen und umgesetzt werden. Umso wichtiger ist es jetzt, die richtigen Pflöcke einzuschlagen und im GEG gesetzlich zu verankern.
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