Grundsteuerreform zeitgemäß umsetzen!
Länder sollten Spielraum durch die Öffnungsklausel nutzen
Update
18. Oktober 2019
Grundsteuerreform beschlossen: Jetzt sind die Länder gefragt, ihren Spielraum zu nutzen!
„Wir erwarten nun von den Ländern, sich mit der Bodenwertsteuer als Alternative zum mangelhaften Bundesmodell zu beschäftigen. Die vom Bund beschlossene Neuregelung ist unzulänglich, da es die bestehenden Probleme der Grundsteuer verstetigt und keine Anreize für kompaktere Städte schafft. Daher empfiehlt der NABU den Ländern die Bodenwertsteuer als rechtssichere, einfach umsetzbare und nachhaltigere Option. Eine reine Bodenwertsteuer schafft Anreize, innerörtliche bebauungsfähige Flächen zu nutzen und bremst den Flächenverbrauch am Stadtrand.“ (NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller)Die als Bestandteil der Reform mit verabschiedete „Grundsteuer C“, mit der Brachflächen höher besteuert werden sollen, ist ebenfalls keine Alternative zur Bodenwertsteuer, weil sie die Bodenspekulation nur punktuell bekämpft. Der NABU kritisiert außerdem, dass der Bundestag bei der Gestaltung des Modells keine Verbändeanhörung durchgeführt hat und nicht auf die erhebliche Kritik an Verfassungskonformität und Umsetzbarkeit ihres Grundsteuermodells eingegangen ist.
17. Juni 2019
Einigung der GroKo: NABU begrüßt Öffnungsklausel für die Länder
„Wir begrüßen, dass den Ländern durch eine Öffnungsklausel eigene Grundsteuermodelle ermöglicht werden sollen. Wir erwarten allerdings, dass der Gesetzgeber den Ländern einen weiten Handlungsspielraum einräumt. Insbesondere sollten sie die Möglichkeit erhalten, auf eine Besteuerung von Gebäuden zu verzichten und die Grundsteuer als reine Bodensteuer auszugestalten. Diese schafft Anreize, innerörtliche bebauungsfähige Flächen zu nutzen, und bremst den Flächenverbrauch am Stadtrand. Damit wird das Erreichen des städtebauliche Ziels, Innen- vor Außenentwicklung, unterstützt.“ (NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller)Der Aufruf „Grundsteuer: Zeitgemäß!“ entstand im Oktober 2012 aus einer mehrjährigen Projektpartnerschaft zwischen den erstunterzeichnenden Städten und Gemeinden und dem NABU im Rahmen des REFINA-Forschungsprogramms. Mehrere Bürgermeister aus verschiedenen Bundesländern, Prof. Dr. Dirk Löhr von der Hochschule Trier und der NABU erarbeiteten dabei ein neues und zeitgemäßes Modell zur Erhebung der Grundsteuer.
Zahlreiche weitere Bürgermeister sowie Verbände unterstützen bereits den Aufruf, darunter der Deutsche Mieterbund, das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS), der Deutsche Naturschutzring (DNR) und der vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung.
Berechnung der Grundsteuer nicht mehr zeitgemäß
Die Grundsteuer wird zurzeit auf der Grundlage völlig veralteter Einheitswerte berechnet. Dabei wird berücksichtigt, ob sich auf einem Grundstück ein Gebäude befindet. Investitionen in Grundstücke und Gebäude führen also automatisch zu einer höheren Grundsteuer. Baulücken ohne Gebäude und brachliegende Flächen in Siedlungsgebieten werden hingegen durch eine geringe Grundsteuer belohnt; dies begünstigt auch Spekulationen. Das Angebot an Wohnraum verknappt sich immer weiter und besonders in Ballungsgebieten explodieren Bodenpreise und Wohnungsmieten.Dieses Modell der Grundsteuerberechnung für bebaute Grundstücke wird auch als "Grundsteuer B" bezeichnet. Die Grundsteuer A bezieht sich hingegen auf land- und forstwirtschaftliche Flächen. Die Einheitswerte, die zur Berechnung der Grundsteuer herangezogen werden, stammen aus dem Jahr 1964 für die alten Bundesländer und 1935 für die neuen Bundesländer. Die Erträge aus der Grundsteuer verbleiben zu 100 Prozent bei den Städten und Gemeinden und machen rund 15 Prozent der kommunalen Einnahmen aus.
NABU fordert reine Bodenwertsteuer
Die Grundsteuer B in ihrer heutigen Form besteuert sowohl Grund und Boden als auch das darauf stehende Gebäude. Diese Form der Besteuerung
- ist ungerecht und verwaltungsaufwendig,
- erschwert bauliche Investitionen,
- behindert eine effiziente kommunale Planung und
- befördert den verschwenderischen Umgang mit Boden und Landschaft.
Die Bodensteuer ist gerecht!
Ob ein erschlossenes Grundstück tatsächlich bebaut ist oder nicht, bedeutet für die Kommunen keinen Unterschied im Aufwand, etwa für die Erschließung oder den Unterhalt der Infrastruktur.
Städte und Gemeinden sollten von den Grundstückseigentümern jeweils die Grundsteuern erhalten, die ihnen zustehen: ein „Grundtarif“ für das dauerhafte Recht, die Fläche zu bebauen, und für die dauerhafte Möglichkeit, öffentliche Güter und Leistungen in Anspruch zu nehmen und auch Einnahmen zu erzielen.
Die Bodensteuer ist investitionsfreundlich!
Boden ist ein knappes Gut, mit dem wirtschaftlich umgegangen werden muss. Und in Gebäude muss regelmäßig investiert werden, um sie zu erhalten und den jeweiligen Anforderungen der Zeit anzupassen. Daher sollten mit Baurechten versehene Flächen auch wirklich bebaut werden. Auf diese Weise würde die vorhandene Infrastruktur besser ausgelastet, die kommunalen Haushalte würden geschont und der Landschaftsverbrauch reduziert. Investitionen der Grundstückseigentümer dürfen nicht zu einer höheren Grundsteuer führen. Einzig und allein eine Grundsteuer in Form einer Bodensteuer kann das garantieren.
Die Bodensteuer ist einfach!
Eine gerechte und investitionsfreundliche Grundsteuer muss nicht kompliziert sein. Im Gegenteil: Wenn man auf dem Grundstück stehenden Gebäude bei der Ermittlung des Wertes unberücksichtigt lässt und eine reine Bodensteuer erhebt, bedeutet das eine wesentliche Vereinfachung. Denn eine vollständige und korrekte Erfassung sämtlicher Gebäudeflächen wäre sehr aufwändig und zeitraubend. Die Bodenrichtwerte sind hingegen für die allermeisten Flächen in Deutschland bereits vorhanden. Eine Grundsteuer auf der Grundlage der Bodenwerte wäre also auch ein wichtiger Beitrag zum Bürokratieabbau.
Auf der Seite www.grundsteuerreform.net können sich Bürgermeister, Verbände und alle Interessierten dem Aufruf anschließen.
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