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Zehn Fakten zum Recycling von Elektroschrott
Das zweite Leben von Elektrogeräten
Bis auf wenige Ausnahmen fallen alle Geräte, die Strom – ob aus der Steckdose, einer Batterie oder anderem Wege – für ihre Funktion benötigen, unter das „Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)“. Seit August 2018 gehören auch Produkte zum Elektroschrott, wenn sie fest verbaute elektrische oder elektronische Bestandteile enthalten. Das können dann auch Möbel oder Kleidung sein – zum Beispiel der Badezimmerschrank mit fest verbauter Beleuchtung oder die blinkenden Turnschuhe.
Woraus besteht Elektroschrott?
Elektroschrott enthält wertvolle Ressourcen, die wiederverwendet werden können. In Elektroaltgeräten wie kaputten Smartphones und ausgedienten Waschmaschinen sind Massenmetalle (wie Kupfer und Eisen), Keramik und Glas, kritische Metalle und immer mehr Kunststoffe enthalten.
Problematisch sind Schadstoffe wie Cadmium, Blei oder Quecksilber und Additive in den Kunststoffen wie beispielsweise bromierte Flammschutzmittel. Schadstoffe und Treibhausgase aus dem Schrott belasten die Umwelt und das Klima. Sie können sich auch negativ auf die Gesundheit auswirken und machen eine getrennte Erfassung von Elektroaltgeräten abseits der restlichen Haushaltsabfälle notwendig. Die getrennte Erfassung dient außerdem dazu, die enthaltenen Wertstoffe zu recyceln.
Warum dürfen Elektrogeräte nicht im Restmüll entsorgt werden?
Kleine Elektroaltgeräte wie Bügeleisen, Smartphone, Fitnessuhr und Kaffeemaschine, sind klein genug, so dass Verbraucher*innen diese leicht und unauffällig in die Restmülltonne werfen können. Über 140.000 Tonnen kleine Geräte landen nach Hochrechnungen von Hausmüllanalysen fälschlicherweise im Restmüll und danach in der Verbrennung. In kleinen Elektrogeräten stecken bezogen auf ihr Gesamtgewicht wesentlich mehr wichtige Rohstoffe als in Großgeräten wie Waschmaschinen und sollten vermehrt eingesammelt und verwertet werden.
Die Recyclingquote ist jedoch nicht auf diese Kleingeräte ausgerichtet, sondern sie ist auf Masse und Gewicht anstatt auf ökologische Kriterien wie etwa die Schonung von seltenen Metallen ausgerichtet. In der Folge konzentrieren sich Sammlung und anschließendes Recycling vor allem auf ressourcenleichtere aber masseschwerere Großgeräte. Die Bundesregierung muss da nachbessern.
Wohin mit dem E-Schrott?
Elektroaltgeräte dürfen auf keinen Fall im Hausmüll landen. Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf dem Gerät dient als Hinweis. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen Elektroaltgeräte an Wertstoffhöfen, in großen Elektromärkten (ab 400 qm Ldenfläche) oder auch in größeren Supermärkten (ab 800 qm Ladenfläche), die Elektrogeräte verkaufen, sowie bei großen Onlinehändlern abgeben.
Leider funktioniert besonders die Abgabe in Handelsgeschäften und bei Onlinehändlern nicht reibungslos. Erfahrungen zeigen, dass diese häufig die Annahme verweigern oder die Geräte nicht kostenfrei und kundenfreundlich zurücknehmen, obwohl sie dazu gesetzlich verpflichtet sind. Wertstoffhöfe sind aufgrund ihrer kurzen Öffnungszeiten und der räumlichen Entfernung nicht gut erreichbar. Die Last darf am Ende aber nicht bei den Verbraucher*innen liegen, stattdessen müssen die Rücknahmemöglichkeiten verbraucherfreundlich werden. Der NABU fordert hier etwa feste Abgabestationen oder Container, die in Verbrauchernähe bestenfalls rund um die Uhr erreichbar sind. Die wirtschaftlich prosperierenden Online-Händler sollten sich an der Finanzierung dieser Abgabestationen beteiligen.
Wie viel E-Schrott wird in Deutschland gesammelt - und wie viel nicht?
2020 wurden grade einmal 44,1 Prozent der verkauften Elektroaltgeräte getrennt gesammelt, dabei schreibt das Gesetzt eine Quote von mindestens 65 Prozent vor. Durchschnittlich werden in Deutschland pro Jahr mehr als eine Million Tonnen Elektroaltgeräte nicht erfasst. Das entspricht etwa dem Gewicht von 100 Eifeltürmen.
Wie funktioniert das Recycling?
Von den getrennt erfassten Elektroaltgeräten werden durchschnittlich ca. 80 Prozent der Gerätemassen einem Recycling zugeführt und ca. zehn Prozent werden thermisch verwertet. Die Vorbereitung zur Wiederverwendung (zum Beispiel die Reparatur eines Altgeräts) und die Beseitigung erfolgen je nach Gerätetyp lediglich im einstelligen Prozentbereich.
Das Recycling beinhaltet mechanische, thermische und chemische Prozesse, welche eine weitere Verwertung von Materialien erlauben. Die derzeitige Recyclingpraxis besteht im Wesentlichen aus drei Dingen: Schadstoffe werden manuell entfernt, danach werden die Materialien in mehreren Stufen maschinell zerkleinert und anschließend wird das Material voneinander getrennt.
Neben Schadstoffen wird dabei unterschieden nach Eisen- und Nichteisen-Metallen, Kunststoffen und Mineralien. Die Eisen-Metalle werden üblicherweise in der Stahlerzeugung eingesetzt während die Nichteisen-Metalle im Kupferprozess Verwendung finden, wo gewisse Metalle weiter voneinander getrennt werden können.
Was lässt sich schlecht oder fast gar nicht recyceln?
Das Recycling von Elektroaltgeräten beschränkt sich bislang auf Massenmetalle wie Eisen, Stahl, Kupfer, Aluminium und Edelmetalle, die leicht rückgewinnbar sind. Seltene Erden, Tantal, Gallium und Indium haben globale Recyclingraten von unter einem Prozent. Sie kommen beispielsweise in Smartphones nur in geringen Mengen vor und werden komplex verbaut, was ein Recycling aufwändig macht.
Die in älteren Generationen von Kleingeräten enthaltenen toxischen Flammschutzmittel wie Tetrabrombisphenol behindern das hochwertige Recycling der Kunststoffe. Flammschutzmittel kommen beispielsweise in sich erhitzenden Haushaltsgeräten und in Informations- und Kommunikationstechnologien vor.
Produkte mit fest verbauten elektrischen oder elektronischen Bestandteilen – beispielsweise „smarte“ Textilien oder Möbel – gehören seit August 2018 ebenfalls zum Elektroschrott. Durch sie wird das Recycling erheblich erschwert, da auf diesem Wege sonst für E-Schrott unübliche Materialzusammensetzungen in die Rücknahmesysteme gelangen. Diese Materialzusammensetzungen erfordern neue Verfahren und Behandlungsmethoden und teilweise ein aufwendiges händisches nachträgliches Trennen der Komponenten, beispielsweise von Elektro(nik)gerät und Sperrmüll.
Wie entwickelt sich das E-Schrott-Recycling in Zukunft?
Technologien zur Rückgewinnung stehen bereits zur Verfügung. Das Recycling von kritischen Metallen und Kunststoffen ist ökologisch und menschenrechtlich sinnvoll und aufgrund steigender Rohstoffbedarfe für Zukunftstechnologien dringend notwendig. Statt Materialverlust muss ein qualitativ hochwertiges Recycling auf der Tagesordnung stehen.
Wie steht Deutschland im internationalen Vergleich da?
Ein Blick auf die Sammelquoten der EU-Mitgliedsstaaten zeigt, dass Deutschland besser werden muss. Andere Staaten weisen auf Grund verbraucherfreundlicherer Rücknahmemöglichkeiten deutlich höhere Sammelmengen auf. Deutschland liegt mit einer Sammelmenge von 8,6 Kilogramm pro Einwohner knapp über dem EU-Durchschnitt, aber deutlich hinter Ländern wie Schweden mit einer Sammelmenge von 14 Kilogramm pro Einwohner oder Großbritannien mit 14,7 Kilogramm pro Einwohner.
Gibt es Vorreiter?
Schweizer Modell
Im Schweizer Modell kommen die Hersteller, Inverkehrbringer und der Handel ihrer erweiterten Produktverantwortung nach, indem sie in die gemeinsame Stiftung SENS einzahlen. Dadurch werden die Transport – und Sammelkosten der Elektroaltgeräte, sowie Kontrollen bei den Sammelstellen und die Behandlung der Geräte finanziert. Diese Art der „finanziellen Verantwortung“ über Geldabgaben an einer gemeinsamen Stelle ist so auch in mehreren EU-Staaten zu finden. Das besondere in der Schweiz ist die „vorgezogene Recyclinggebühr“ (vRG), die beim Kauf eines neuen Gerätes im Gerätepreis inbegriffen ist und der neutralen Stiftung SENS zugutekommt. Die vRG wird auf der Basis der Gerätekategorie und dem Gewicht des Gerätes errechnet und ermöglicht so eine Beteiligung der Hersteller an den Behandlungskosten je nach Menge und Art der verkauften Geräte. Der Letztnutzer hat in der Schweiz die Möglichkeit das ausgediente Gerät beim Handel, bei öffentlichen Sammelstellen oder direkt beim Hersteller gratis abzugeben. Dies gilt auch, wenn der Kunde kein neues Gerät kauft und ist unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte. Damit erreicht sie eine Sammelmenge von 16 Kilogramm pro Einwohner verglichen mit knapp neun Kilogramm pro Einwohner in Deutschland.
Was tun Deutschland und die EU?
Die umweltrechtlichen Rahmenbedingungen wurden in den letzten Jahren sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene fortschreitend verschärft. Dazu wurden institutionelle, organisatorische und technische Vorgaben zum Inverkehrbringen, der Rückgabe und umweltverträglichen Entsorgung von Elektro(nik)altgeräten geschaffen. Verpflichtende Erfassungs-, Verwertungs- und Recyclingquoten fanden beispielsweise Einzug in die europäischen Waste of Electrical and Electronic Equipment (WEEE)-Richtlinie und das deutsche Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG).
Bisher reichen die Maßnahmen allerdings noch nicht aus, damit alle wichtigen Komponenten durch ein qualitativ hochwertiges Recycling wiedergewonnen werden und Altgeräte durch eine effizientere Sammlung überhaupt eine Chance auf gute Verwertung haben. Die europäische WEEE-Richtlinie und das deutsche Elektro- und Elektronikgesetz regeln zwar das Handling von Elektroaltgeräten und deren Schadstoffentfrachtung, bislang gibt es jedoch keine spezifischen Regelungen und Kriterien für ein qualitativ hochwertiges Recycling.
NABU-Forderungen zur Sammlung von Elektroaltgeräten
- Verbesserung der Erfassungsquote von Elektro(nik)altgeräten
- Einführen eines deutschlandweiten Pfandsystems für besonders ressourcenrelevante Gerätekategorien
- Vollzug des Exportverbots von nicht funktionsfähigen Geräten durch ein verbessertes Monitoring und die Vernetzung nationaler und internationaler Behörden stärken
- Vertreiberrücknahme verbraucherfreundlicher gestalten, indem auch Läden mit weniger als 400 Quadratmetern Ladenfläche sowie Lebensmittelhändler mit Aktionswarenangebot Elektro(nik)altgeräte unabhängig von der Größe und ohne Anreiz zum Neukauf zurücknehmen.
- Der (Online-) Handel muss zentrale und flächendeckende Rückgabeorte für Elektroaltgeräte in der Nähe der Konsument*innen mitfinanzieren.
- Der Handel muss schon beim Kauf von Geräten auf Rückgabemöglichkeiten hinweisen und an zentralen Stellen im Markt sowie über die Marketingkanäle über die Entsorgung von Elektroaltgeräten informieren.
NABU-Forderungen zum hochwertigen Recycling von Elektroaltgeräten
- Die Qualität von Sekundärrohstoffen sollte bei der Beurteilung des Recyclings von Elektroaltgeräten einen höheren Stellenwert bekommen. Durch Anforderungen an eine enge Kreislaufführung sollte das Downcycling der Sekundärrohstoffe verhindert werden.
- Die Berechnung der Recyclingquote bezogen auf den Output aus der Verwertungsanlage in der Novellierung des Elektronikgesetzes festsetzen.
- Die Festschreibung materialspezifischer dynamischer Recyclingquoten für kritische Metalle und Kunststoffe.
- Eine Separationsquote für flammgeschützte Kunststoffe , Gerätebatterien und Kondensatoren, um Schadstoffe sicher zu entfernen und technologische Entwicklungen in der Recyclingbranche voranzutreiben.
- Eine vorgezogene Recyclinggebühr auf Neugeräte (Schweizer Modell).
- Eine Rezyklateinsatzquote für Kunststoffe soll die Nachfrage nach Rezyklaten auch im Elektrogerätebereich erhöhen.
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