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Sichere Bahnoberleitungen für Vögel
Technischen Maßnahmen schützen zukünftig Greifvögel und Störche
Der Vogelschutz an Oberleitungen ist in Zusammenarbeit von NABU, der Deutschen Bahn AG, Vertretern des Eisenbahnbundesamts und den Vogelschutzwarten einen entscheidenden Schritt vorangekommen. Im Februar 2022 trat die Fortschreibung einer technischen Richtlinie in Kraft, die Vogelverluste durch Stromschlag und Störungen an Oberleitungen reduzieren soll.
Die fortgeschriebenen Regelungen betreffen den Neubau von Anlagen, die nun durch technische Maßnahmen für Vögel keine Stromtodgefahr mehr darstellen sollen, so wie es auch das Bundesnaturschutzgesetz fordert. Bis 2030 plant die Ampel-Regierung für mehr Klimaschutz 75 Prozent des Schienennetzes zu elektrifizieren. Das hätte Auswirkungen auf die betroffenen Vogelarten, daher ist es wichtig beim Neubau den Vogelschutz zu berücksichtigen. Auch für die über 20.000 bereits elektrifizierten Streckenkilometer des Bestandsnetzes enthält die Richtlinie Empfehlungen, um Gefährdungen vor allem in vogelreichen Gebieten wie Feucht- oder Vogelschutzgebieten zu reduzieren.
Jedes Jahr sterben laut Statistik der Bahn über 3.000 Krähen, Tauben, Eulen, Greifvögel oder Störche durch Kurzschlüsse. Der NABU geht davon aus, dass die Zahl deutlich höher ist, da nicht alle Vögel gefunden werden und nicht bei jedem Unfall ein Kurzschluss eingeleitet wird. Besonders gefährlich sind wie bei Mittelspannungsleitungen im Stromverteilnetz jene Isolatoren, die senkrecht auf den Oberleitungsmasten installiert sind. Ein darauf oder daneben gelandeter Vogel kann mit seinem Flügel oder Schnabel ohne weiteres zu kurze Isolatoren überbrücken. Er verendet an dem Stromschlag oder durch den Absturz. Mit der Fortschreibung der Richtlinie sind nun für Neubauten nur noch hängende oder langstäbige Isolatoren zulässig. Vögel und andere Tiere werden so vor Stromschlägen geschützt.
Auch für den Bahnbetrieb stellen die durch Vögel verursachten Kurzschlüsse in den Oberleitungsanlagen ein Problem dar. So kann die Beseitigung von Störungen oder mögliche Folgeschäden wie zum Beispiel Böschungsbrände durch heruntergefallene Vögel zu teils langwierigen Einschränkungen der betroffenen Streckenabschnitte führen.
Der NABU setzt sich weiterhin dafür ein, dass die neuen Vogelschutzmaßnahmen auch bei möglichst allen schon in Planung befindlichen Ausbauvorhaben umgesetzt werden und keine Neubaustrecke mehr eine Gefahr für Vögel darstellt. Um noch mehr Verbesserungen zum Schutz von Vögeln unter anderem im Bestandsnetz zu erreichen, soll die gemeinsame Arbeit mit den beteiligten Institutionen fortgeführt werden. Darüber hinaus führen das Eisenbahnbundesamt und das Deutsche Zentrum für Schienenverkehrsforschung unter anderem Forschungsprojekte zum Vogelschutz an Oberleitungsanlagen durch.
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