8 Hektar junger Eichenwald stehen am Tollensesee zum Verkauf. Genau jetzt zum Fest. Wenn wir sie gemeinsam erwerben, kann er sich zum für alle Zeit ungestörten, artenreichen Urwald entwickeln.
Jetzt spenden!Schwalben dürfen bleiben
Von Nestern an Häusern und in Ställen geht keine Gefahr aus
Schwalbenansiedlungen bedrohen weder unsere Gesundheit noch die Lebensmittelsicherheit. „Die Nester der kleinen Koloniebrüter sind geschützt und dürfen grundsätzlich nicht beschädigt beziehungsweise abgeschlagen werden. Auch der Zugang zu den bestehenden und genutzten Nestern darf nicht durch Netze versperrt werden“, erklärt Annette Leipelt, Geschäftsführerin des NABU Sachsen-Anhalt. Nach Paragraph 41 des Bundesnaturschutzgesetzes ist das Abschlagen oder Zerstören der Nester sogar ausdrücklich verboten.
Auch das Bundesamt für Naturschutz bestätigt, dass von brütenden Schwalben kein besonderes Risiko ausgeht. Die Verschmutzung der Hausfassade durch die Vögel lässt sich ebenfalls leicht vermeiden. „Mit der Montage eines Brettes an der richtigen Stelle wird der Kot aufgefangen und damit nicht mehr zum Ärgernis für Hausbewohner und- besitzer“, rät Leipelt.
Im Gegensatz zu ihren Verwandten, den Mehlschwalben, bevorzugen Rauchschwalben zum Nestbau Kuhställe und Scheunen. Dabei sind sie auf die Hilfe der Bauern angewiesen: Gekippte Fenster, die Einlass in das Innere der Ställe bieten, sind eine wichtige Voraussetzung dafür, dass sich Rauchschwalben überhaupt ansiedeln können.
Das sogenannte Hygienepaket der Europäischen Union, eine Zusammenfassung bestehender Lebens- und Futtermittelvorschriften, hat jedoch viele Landwirte verunsichert. Dabei besteht von EU-Seite keine Verpflichtung, Schwalben aus Ställen fernzuhalten: Die neuen Vorschriften fordern lediglich geeignete Maßnahmen, um Lebensmittelverunreinigungen durch Tiere und Schädlinge so weit wie möglich zu vermeiden - beispielsweise sollten sich keine Ratten in Lagerräumen ausbreiten.
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