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NABU-Grundsatzprogramm Vogelschutz
Download Grundsatzprogramm | Kormoran: Akzeptieren statt verfolgen
Wer sich heute einen Überblick über die Verbandsarbeit im NABU verschaffen möchte, findet eine überaus große Vielfalt an Themen vor. Klimaschutz, Energie- und Verkehrspolitik stehen ebenso auf der Agenda wie der Schutz naturnaher Wälder, strukturreicher Kulturlandschaften und selten gewordener Tier- und Pflanzenarten. Ein Aufgabengebiet aber ist bis heute das Herzstück des NABU geblieben: der Vogelschutz.
Das zeigt sich besonders am Engagement unserer Mitglieder vor Ort oder auch bei einem Blick in die Veranstaltungsprogramme der Orts- und Kreisgruppen. Noch immer stellen wir fest: Es sind die Vögel wie Turmfalke, Goldammer, Eisvogel oder Steinkauz, für die das Herz vieler Aktiven am stärksten schlägt. Hier packen sie selbst mit an. Denn rund um Haus und Garten oder auf den Feldern und Wiesen und an den Gewässern vor der eigenen Haustüre lässt sich oft leichter und ganz konkret erreichen, wofür sich Naturschützer im NABU einsetzen wollen. Dazu passt, dass auch die „Klickzahlen“ unserer Vogelschutzseiten im Internet regelmäßig Spitzenwerte erreichen.
Alarmsignale verstehen
Lina Hähnle, die 1899 den Bund für Vogelschutz gründete, aus dem der NABU hervorgegangen ist, hatte offenbar eine gute Wahl getroffen. Denn wenn Vögel aus der Landschaft verschwinden, ist das ein Alarmsignal. Vögel sind hervorragende Indikatoren für Umweltveränderungen. Und damals wie heute lässt sich für den Erhalt der Natur vieles über den Vogelschutz erreichen. Nicht selten fangen solche Schutzbemühungen klein an und werden dann wichtige Türöffner für einen umfassenderen Natur- und Umweltschutz.
Inzwischen liegen über hundert Jahre organisierter Vogelschutz hinter uns. Vieles hat sich verändert, vieles wurde verbessert, aber vieles ist auch gleich geblieben oder hat sich sogar noch verschärft. Da klingt es erstaunlich, dass es bisher keine schriftlich fixierte umfassende Position, geschweige denn eine Strategie für den gesamten Vogelschutz gab. Nun wurde ein Anfang gemacht. Am 8. November 2009 verabschiedete die NABU-Bundesvertreterversammlung in Potsdam das erste „Grundsatzprogramm Vogelschutz“. Ornithologen und Vogelschützer haben das Papier nach gemeinsamer Diskussion mit den NABU-Landesverbänden erarbeitet.
Analyse und Forderungen
Hier nimmt der NABU zu den wichtigsten Bereichen Stellung, die den Vogelschutz berühren. Auf Situationsanalysen wie zum Vogelschutz in der Agrarlandschaft oder zum Spannungsfeld zwischen Vogelschutz und Windkraftanlagen folgen stets konkrete Positionen und Forderungen des NABU. Adressaten sind Menschen innerhalb wie außerhalb des Verbandes – darunter nicht zuletzt politische Entscheidungsträger. Das Grundsatzprogramm bildet nun den Rahmen für vielerlei NABU-Aktivitäten im Vogelschutz und legt damit den Grundstein zur strategischen Umsetzung unseres Engagements.
Wo zeigt sich die besondere Schutzverantwortung Deutschlands für die Vogelwelt im internationalen Kontext? Welche Forderungen stellt der NABU mit Blick auf die Vielfalt und Erhaltung waldbewohnender Vogelarten an die Forstwirtschaft? Wie lassen sich die dafür notwendig erachteten ökologischen Qualitätsziele erreichen? Auf solche Fragen gibt das neue Papier zum Vogelschutz ebenso Antworten wie zum Umgang mit Stadttauben, Rabenvögeln oder Gänsen, also Arten, deren Lebensweise nicht selten für Konfliktstoff zwischen Menschen und Vögeln sorgt.
Vögel gehören zu den am besten erforschten Organismen. Doch trotz der zum Teil sehr guten Datenlage ist es bisher kaum möglich, die Auswirkungen selbst massiver Umweltveränderungen so vorherzusagen, dass Entscheidungsträgern die Konsequenzen ihres Handelns klar aufgezeigt werden können. Zu den Forderungen des NABU im seinem Grundsatzprogramm zählt daher auch der Appell an die verfassungsgemäß für den Naturschutz zuständigen Bundesländer, eine Wiederbelebung der Forschung und Lehre auf dem Gebiet der Ornithologie und des Vogelschutzes zu unterstützen.
Dazu müssen mehr finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden. Denn auch die staatlichen Vogelschutzwarten der Länder sind personell zumeist reduziert worden oder gingen in anderen Behörden, wo sie kaum noch erkennbar sind, organisatorisch auf, wie beispielsweise in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Das Grundsatzprogramm zum Vogelschutz gibt auch dafür neue Impulse.
Akzeptieren statt verfolgen
Ein Ausschnitt aus dem Kormoran-Kapitel des Grundsatzprogramms
- Fischfressende Vogelarten wie der Kormoran müssen als natürlicher Bestandteil unserer Gewässerökosysteme akzeptiert werden. Die Gewässerbewirtschaftung muss sich auf das Vorkommen dieser Arten einstellen.
- Der NABU lehnt eine „Regulierung“ von fischfressenden Vogelarten durch Abschüsse ab. Fischereiwirtschaftliche Schäden an Teichanlagen und Gefährdungen bedrohter Fischarten sind gegebenenfalls durch lokale Initiativen, also am Standort abzuwehren.
- In Schutzgebieten und an Küstengewässern ist jede Störung und Verfolgung zu vermeiden.
- Keine Störungen von Kolonien und Schlafplätzen.
- In Teichanlagen mit fischereiwirtschaftlichen Schäden sollten vorbeugende Maßnahmen wie das weitmaschige Überspannen von Teichanlagen mit Draht zur Abwehr von Kormoranen Vorrang haben.
- Der Einsatz von Lasergeräten muss aus Gründen des Tierschutzes und wegen gesundheitlicher Gefahren für Dritte unterbleiben.
- Der NABU fordert die Unterstützung präventiver Abwehrmaßnahmen an Teichwirtschaften. Extensive Teichwirtschaften sollten eine landwirtschaftliche Grundförderung in Anerkennung ihrer Leistungen für das Gemeinwohl und den Naturschutz erhalten.
- An natürlichen Gewässern ist jegliche Vergrämung fischfressender Vogelarten abzulehnen. Ausnahmen sind nur in gut belegten Einzelfällen möglich, wenn Populationen wildlebender, gebietsheimischer Fischarten durch sie gefährdet werden.