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Elefanten-PatenschaftDas Washingtoner Artenschutzabkommen
CITES regelt, welche Arten wie gehandelt werden dürfen
Eigentlich ein Handelsabkommen, ist das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES, Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) eines der wichtigsten Instrumente im internationalen Artenschutz.
Die Bestände vieler wildlebender Tier- und Pflanzenarten sind durch den internationalen Handel bedroht. CITES wurde 1973 ins Leben gerufen, um dieser Gefahr wirkungsvoll zu begegnen. Das Abkommen kontrolliert, reguliert und begrenzt den internationalen Handel mit gefährdeten Arten und ihren Produkten. Für jene, um die es besonders schlecht steht, werden sogar Handelsverbote verhängt.
Deutschland ist dem Abkommen bereits 1976 beigetreten. Mittlerweile zählt CITES 183 Mitgliedsstaaten und etwa 5.600 Tier- und 30.000 Pflanzenarten sind aktuell in der Konvention unter Schutz gestellt. In einem Rhythmus von zwei bis drei Jahren treffen sich Delegationen der Vertragsstaaten, Handelsvertreter und NGOs auf der sogenannten CITES Cop (Conference of the Parties). Dort wird zwei Wochen lang über neue Schutzanträge, Veränderungen im Schutzstatus, aber auch über Resolutionen und Entscheidungen im Vollzug verhandelt.
CITES ist ein wirksames Instrument im Kampf um den Erhalt der globalen Artenvielfalt, auch deshalb, weil die Möglichkeit besteht, bei Verstößen einzelner Vertragsstaaten z.B. gegen Handelsbeschränkungen, Sanktionen zu verhängen.
Noch gibt es Tiger, Elefanten, Wale oder Haie auf unserer Welt – ohne CITES wäre es um viele Arten schlechter bestellt.
Was bedeuten die sogenannten Anhänge bei CITES?
Anhang I
Hier sind derzeit rund 1000 Arten gelistet, die akut vom Aussterben bedroht sind. Jeder kommerzielle Handel mit diesen Arten ist verboten. Dazu gehört beispielsweis auch der Schneeleopard.
Anhang II
Tier- und Pflanzenarten, die noch nicht unmittelbar vom Aussterben bedroht, aber durch unkontrollierten Handel gefährdet sind, werden in Anhang II aufgenommen. Mit dieser Listung soll eine nachhaltige Nutzung der Ressourcen erreicht werden. Für den Handel mit Anhang-II-Arten sind Aus- und Einfuhrgenehmigungen notwendig, die auf Basis von Nachhaltigkeitsprüfungen (Non-Detriment-Findings) erstellt werden müssen.
Anhang III
In diesem Anhang stehen 200 Arten, bei denen der Handel in einzelnen Staaten lokal reguliert ist.
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