Ein Viertel des europäischen Bestandes der global gefährdeten Eisente überwintert in der deutschen Ostsee. AEWA hat 2015 einen Aktionsplan zum Schutz der Art erstellt - Foto: Wolfgang Wander
Vertrag zum Schutz wandernder Wasservögel
Bereits 75 Staaten haben AEWA-Abkommen unterzeichnet
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Eiderente: Ein Großteil des Weltbestandes dieser Art lebt an den Küsten Nordeuropas. Wegen großer Bestandseinbrüche landete die Art 2015 auf der Vorwarnliste der globalen Roten Liste und benötigt nun einen eigenen Aktionsplan - Foto: Frank Derer
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Uferschnepfe: Diese Wiesenlimikole steht bereits seit 2012 auf der Vorwarnliste der globalen Roten Liste. AEWA hat für diese jagdbare Art einen Management Plan erstellt, der zur vorübergehenden Einstellung der Jagd auf diese Art geführt hat - Foto: NABU/Thorsten Krüger
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Kiebitz: Ehemals häufig, heute stark abnehmend und seit 2015 auf der Vorwarnliste der globalen roten Liste. NABU erstellt einen Aktionsplan für die EU und AEWA - Foto: Lothar Sielmann
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Der Weißstorch ist ein klassischer Zugvogel, der jedes Jahr zwischen den Brutgebieten in Eurasien und den Winterquartieren in Afrika hin- und herzieht eine klassische Art für das AEWA-Abkommen - Foto: Frank Derer
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Der Schutz des Kranichs vor Bejagung, der bereits einige Zeit vor AEWA erlassen wurde, ermöglichte ein eindrucksvolles Comeback dieser Zugvogelart - Foto: Frank Derer
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Die Pfuhlschnepfe brütet in der Tundra und zieht über das Wattenmeer nach Afrika. Stark abnehmende Bestände haben dazu geführt, dass die Art seit 2015 auf der Vorwarnliste der globalen Roten Liste steht - Foto: Frank Derer
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Die Saatgans hat zwei Unterarten: die häufige Tundrasaatgans (Bild) und die bedrohte Waldsaatgans. In Deutschland überwintern beide. 2015 hat AEWA einen Managementplan für die Waldsaatgans erstellt - Foto: Oscar Klose
AEWA entstand 1995 als erstes einer Reihe von Unterabkommen unter der Bonner Konvention zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten (CMS). Genauso wie letzteres wird es von einem Sekretariat in der UN-Stadt Bonn koordiniert. Im Rahmen des Abkommens wirken Staaten und Artenschützer aus vielen Ländern der Welt zusammen, um koordinierte Erhaltungs- und Managementmaßnahmen für Wasservögel in ihrem gesamten Wanderungsgebiet festzulegen.
AEWA schützt wandernde Wasservögel, die zumindest für einen Teil ihres jährlichen Lebenszyklus auf Feuchtgebiete angewiesen sind. Hierzu gehören etwa Seetaucher, Lappentaucher, Kormorane, Reiher, Störche, Enten, Gänse und Schwäne, Kraniche, Watvögel, sowie Möwen und Seeschwalben. Mit seinem Fokus auf einzelne Arten und die Gebiete, die sie im Laufe des Jahres besuchen (sog. „flyways“), ergänzt AEWA damit die ältere Ramsar-Konvention zum Schutz von Feuchtgebieten internationaler Bedeutung, die sich auf den Schutz der wichtigsten Rastgebiete konzentriert.
Alle von AEWA geschützten Arten überqueren bei ihren Wanderungen Staatsgrenzen. Sie benötigen dabei adäquate Brutplätze sowie ein Netzwerk geeigneter Rastplätze entlang ihrer jährlichen Zugrouten, um für ihre Wanderungen gerüstet zu sein. Gleichzeitig sind diese Wasservögel in vielen Fällen beliebte Zielarten von Jägern und häufig Opfer von Wilderern. Innerhalb der Europäischen Union bildet die EU-Vogelschutzrichtlinie von 1979 die wichtigste Grundlage für den Schutz der Lebensräume dieser Arten und für die Regulierung der jagdlichen Nutzung dieser Arten. Viele dieser Arten verbringen jedoch einen großen Teil des Jahres außerhalb Europas. Diesen Arten geeigneten Lebensraum und Schutz vor übermäßiger Jagd in allen von ihnen im Laufe des Jahres besuchten Ländern zu garantieren, war daher eine Hauptmotivation für den Abschluss des AEWA-Abkommens.
Regulierung der Jagd eines der zentralen AEWA-Ziele
Von den 119 vom Abkommen erfassten Staaten sind bis 2015 bereits 75 dem Abkommen beigetreten. Durch ihren Beitritt zum Abkommen bringen sie ihr Engagement für die Erhaltung und das nachhaltige Management wandernder Wasservögel zum Ausdruck. Eine wichtige Aufgabe des Abkommens ist es, Staaten außerhalb der EU bei der Umsetzung nachhaltiger Jagdregeln und beim Schutz bedrohter Arten zu helfen.
AEWA hat die internationale Zusammenarbeit zum Schutz bedrohter Wasservögel in den bisher 20 Jahren seines Bestehens weit vorangebracht. Das Konzept der Entwicklung detaillierter Aktionspläne für einzelne bedrohte Wasservogelarten wurde unter AEWA entwickelt und inzwischen von anderen Institutionen wie der Bonner Konvention oder der EU übernommen. Auch die Einrichtung spezieller internationaler Expertengruppen für die einzelnen Arten zur Entwicklung und Begleitung der Umsetzung dieser Aktionspläne war eine wichtige von AEWA ausgehende Entwicklung.
Die Regulierung der Wasservogeljagd und ihre Beschränkung auf ein nachhaltig verträgliches Niveau ist ein zentrales Anliegen des Abkommens. In dessen Anhang findet sich eine alle drei Jahre aufgrund neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse aktualisierte Liste von Arten, deren Bejagung in allen Vertragsstaaten zu verbieten ist. Für andere Zugvogelarten ermöglicht AEWA die Koordinierung von Jagdquoten für die einzelnen Länder auf dem Zugweg, um unter wesentlicher Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips zu verhindern, dass in einzelnen Ländern zu viele Vögel entnommen werden.
Traditionell bindet AEWA Nichtregierungsorganisation eng in seine Arbeit ein, insbesondere Naturschutzorganisationen wie den NABU und seinen internationalen Dachverband BirdLife International, aber auch Jagdorganisationen, die auf diesem Weg wichtige Naturschutzaspekte in die Diskussion unter den Unterzeichnerstaaten einbringen können. So wurde im Jahr 2013 auf Anregung des NABU im Rahmen von AEWA ein internationaler Aktionsplan zur Bekämpfung des illegalen Vogelfangs in Ägypten und Libyen entwickelt, der heute die Grundlage für die Aktivitäten der ägyptischen Regierung und des dortigen BirdLife-Partners und für die Unterstützung von NABU und BirdLife International zu diesem Thema bildet.
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