8 Hektar junger Eichenwald stehen am Tollensesee zum Verkauf. Genau jetzt zum Fest. Wenn wir sie gemeinsam erwerben, kann er sich zum für alle Zeit ungestörten, artenreichen Urwald entwickeln.
Jetzt spenden!Die Bonner Konvention
Nicht-Regierungsorganisationen wie dem NABU bietet die CMS vor allem die Möglichkeit, aktiv an Verbesserungen und Erweiterungen des Schutzes von Zugvögeln mitzuwirken. Die Bonner Konvention befasst sich speziell mit dem Phänomen der Tierwanderungen.
Viele Tiere bleiben während ihres Lebens nicht an ein und demselben Standort, sondern ziehen in regelmäßigen zeitlichen Abständen über weite Strecken von ihrem Geburtsort an andere Plätze und kehren wieder zurück. Die größte Gruppe bilden die Zugvögel, darunter Störche, Kraniche, Gänse, Enten, Ibisse und Flamingos. Auch Meeressäugetiere wie Wale, Delfine und Robben „wandern“ ebenso wie Reptilien (zum Beispiel Meeresschildkröten) oder Landsäugetiere wie Fledermäuse und Antilopen. Auch diverse Fischarten haben feste Wanderrouten, darunter Aale und Lachse. Selbst Schmetterlinge wie der Monarchfalter in Nordamerika und der Apollofalter in Westeuropa legen enorme Strecken zurück.
Tausende, bei manchen Arten Zehntausende von Kilometern liegen zwischen Sommer- und Winterquartieren oder Geburts- und Lebensrevieren. In diesen Revieren und während ihrer Wanderungen sind diese Arten vielfältigen Gefahren ausgesetzt, etwa Lebensraumveränderungen durch Entwässerung, die mit der Zerstörung von Rastplätzen und dem Entzug der Nahrungsgrundlage einhergehen können. Aber auch die Verfolgung durch den Menschen oder Hindernisse auf den Wanderwegen (Dämme) gehören dazu. Die Bonner Konvention strebt deshalb an, im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit diese Gefährdungen abzubauen bzw. zu beseitigen, um die Arten zu erhalten.
Die Bonner Konvention ist in besonderer Weise mit Deutschland und der Stadt Bonn verbunden. Die damalige Bundesregierung übernahm 1972 vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen das Mandat, eine internationale Konvention mit dem Ziel, wandernde Tierarten zu erhalten, auszuarbeiten und eine grenzüberschreitende Kooperation auf den Weg zu bringen.
1975 wurden bereits erste Entwürfe vorgelegt, die in den folgenden Jahren mit interessierten Staaten beraten wurden. Vom 11. bis zum 23. Juni 1979 fand auf Einladung der Bundesregierung die Verhandlungskonferenz statt, die zur Unterzeichnung der neuen Konvention führte. Die Konvention zum Schutz wandernder wild lebender Arten, die Bonner Konvention, trat am 1. November 1983 völkerrechtlich in Kraft, nachdem 15 Staaten sie ratifiziert hatten. Seitdem ist die Zahl der Vertragsparteien kontinuierlich angestiegen und umfasst derzeit 133 Staaten (Stand 2022).
Internationale THemen
Naturschutz hat nur Erfolg, wenn es gelingt, die Natur dem Menschen nahe zu bringen. Daher setzt der NABU in seiner internationalen Arbeit neben praktischer Umsetzung von Naturschutz, auch bewusst begleitende Umweltbildung ein. Mehr →