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Der Laubfrosch (Hyla arborea)
Merkmale
Der Laubfrosch gehört zu den bekanntesten Amphibien Mitteleuropas. Er kann zwischen drei und fünf Zentimeter groß werden und ist blattgrün gefärbt. Selten treten auch braune, graue, gelbliche oder gefleckte Exemplare auf. Die grüne Oberseite und die weißlich gefärbte Unterseite sind seitlich von einer schwarzen Linie getrennt. Durch die Haftscheiben an den Enden der Finger und Zehen, können Laubfrösche als einzige Amphibienart Mitteleuropas auch in Gebüschen und Bäumen gefunden werden.
Verbreitung
Der Laubfrosch besiedelt in mehreren Unterarten große Teile Europas. Die auch bei uns vorkommende Nominatform kommt von Frankreich an über ganz Mitteleuropa bis nach Russland vor. In Deutschland ist der Laubfrosch fast überall verbreitet, jedoch lokal oftmals sehr selten oder bereits ausgestorben. Große Vorkommen gibt es beispielsweise im Osten Deutschlands, an der Mittleren Elbe und in Westfalen.
Lebensraum
Als Fortpflanzungsgewässer nutzen Laubfrösche häufig fischfreie, besonnte und vegetationsfreie Kleingewässer. Wichtig ist das Vorhandensein strukturreicher Hochstaudenfluren und Gehölzen in der Nähe, welche als Landlebensraum außerhalb der Fortpflanzungszeit genutzt werden.
Fortpflanzung
Die Fortpflanzungszeit des Laubfrosches erstreckt sich von April bis in den Mai. Die kleinen Laichballen bestehen aus 50 bis 100 Eiern und werden in den Flachwasserzonen an untergetauchte Pflanzenhalme geklebt. Die Eier sind oberseits gelblich bis hellbraun, unterseits cremeweiß gefärbt.
Gefährdung
Die Zerstörung oder Beeinträchtigung von Kleingewässern durch Zuschüttung oder Eintrag von Müll, Dünger und Umweltgiften gefährden den Laubfrosch. In der intensiv genutzten Kulturlandschaft fehlen dem Laubfrosch artenreiche Hochstaudenfluren, Hecken und Gehölzbestände. Insbesondere während den Wanderungen, etwa vom Winterquartier zum Laichgewässer, erfahren Laubfrösche und andere Amphibien häufig Verluste durch den Straßenverkehr.
Schutzstatus
Europaweit geschützt nach der FFH-Richtlinie (Anhang IV) und „streng geschützt“ gemäß Bundesnaturschutzgesetz. Streng geschützte Arten dürfen nicht gefangen, verletzt oder getötet werden. Außerdem ist es verboten, sie durch Aufsuchen ihrer Lebensstätten zu beunruhigen.
- Laubfrosch-Beobachtung im NABU-Naturgucker melden
- Porträt, Bilder und aktuelle Beobachtungen im NABU-Naturgucker
- Artenporträt bei www.amphibienschutz.de (mit Tonaufnahme)
- Larven bestimmen bei www.kaulqauppe.de
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