Jedes Jahr werden über 25 Millionen Zugvögel im Mittelmeerraum gefangen oder getötet. Mit einer Zugvogel-Patenschaft leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer Zugvögel.
Jetzt Informieren!Illegaler Stieglitzfang in Deutschland
Komitee gegen den Vogelmord deckt auf
In der Märzausgabe der Vogelzeitschrift „Der Falke“ (3/2016) findet sich ein empfehlenswerter Artikel zu unserem bunten Jahresvogel 2016, welcher wegen seines schönen Gesangs bis heute ein beliebter Stubenvogel sei – insbesondere im Mittelmeerraum und in der arabischen Welt. Doch auch hier in Deutschland lebt diese zweifelhafte „Tradition“ weiter, wie Recherchen des Komitees gegen den Vogelmord (KgdV) zeigen. Eine Zusammenfassung des Artikels von Axel Hirschfeld (KgdV) lesen Sie hier:
Eine ganze Reihe trauriger Entdeckungen mussten Mitarbeiter/innen des KgdV machen, denn der Handel mit Stieglitzen floriert offenbar prächtig. Ob illegale Vogelmärkte oder auch bekannte Internetplattformen wie eBay oder Quoka – überall wurden Stieglitze zum Kauf angeboten.
Wie ist die Rechtslage?
Stieglitze dürfen nicht gefangen oder als Wildvögel verkauft werden. Nur in Gefangenschaft geschlüpfte Tiere dürfen von Züchtern verkauft werden. Legal zum Kauf angebotene Stieglitze erkennen Sie an Zuchtringen, die verpflichtend nach dem Schlupf angelegt werden müssen. Wer wild gefangene Vögel oder Vögel ohne entsprechende Zuchtringe verkauft, muss mit einem Strafverfahren und einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen.
Sowohl Kauf- als auch Tauschangebote oder Gesuche fanden die Vogelschützer in Zeitungsannoncen oder im Internet. Die angebotenen Stieglitze stammten aus Deutschland, aber auch dem Ausland wie Marokko, Tunesien, Russland oder dem Balkan. Ohne Scheu wurden auch Tiere ohne Zuchtring angepriesen. Zum Beispiel von dem bereits vorbestraften Otto D. aus Bottrop – einem skrupellosen Vogelhändler, der bereits zweimal vom KgdV bei seinem illegalen Geschäft „erwischt“ wurde. Momentan versuchen die Behörden Hunderte von ihm unrechtmäßig verkaufte Singvögel aufzuspüren.
Eine recht gute Statistik weise das Land Brandenburg auf, so heißt es im Artikel. Seit dem Jahr 1992 seien dort nach Angaben des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz in Potsdam insgesamt 830 Singvögel bei Vogelhaltern beschlagnahmt worden. Ein besonders „großer Coup“ gelang den Mitarbeitern des Landesumweltamtes Brandenburg Mitte Dezember 2015 in der Lausitz: Im Garten eines Vogelhalters fanden sie 25 unberingte Singvögel, darunter 7 Stieglitze, Gimpel und Erlenzeisige, sowie mehrere illegale Vogelfallen. Leider gibt es nicht in allen Bundesländern so aussagekräftige Statistiken wie in Brandenburg. Deshalb sind die Vogelschützer auf Ihre Mithilfe angewiesen! Siehe Kasten.
Der Stieglitz trägt ein auffällig farbenfrohes Gefieder und gehört zu den buntesten Singvögeln. Auf dem ansonsten weiß und schwarz gefärbten Kopf leuchtet eine rote Gesichtsmaske. Auffällig ist auch das laute Zwitschern. Diesem „Stiglit“ verdankt der Stieglitz seinen deutschen Namen. Mehr →
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