Star in Apfelbaum - Foto: Gabriela Dienst
Achtung! Obstliebhaber im Anflug
Konflikt mit Staren im Obst- und Weinanbau
Obwohl der Star in den letzten zwanzig Jahren große Bestandseinbußen verzeichnet, versuchen Winzer oder Kleingärtner ihn schnell wieder loszuwerden. Damit der Star ein häufiger Brutvogel Mitteleuropas bleibt, sollten passende Lebensräume für ihn erhalten bleiben oder neu angelegt werden. In unserer immer intensiver genutzten Kulturlandschaft gehören dazu vor allem Hecken und extensiv genutzte Streuobstwiesen, die mit ihren Beeren und Früchten eine entscheidende Nahrungsalternative zu Plantagen und Weinbergen bieten.
Häufige Fragen
Was frisst der Star?
Der Star frisst hauptsächlich bodenbewohnende wirbellose Tiere. In großer Zahl frisst er die Larven der Wiesenschnaken und auch Maikäferlarven, was ihn mancherorts zum Nützling werden lässt. Die Hauptnahrung im Herbst stellen Regenwürmer dar. Im Sommer frisst der Star mit Vorliebe Kirschen und anderes Obst, auch Maisfelder werden von ihm aufgesucht. Im Mittelmeerraum überwinternde Stare ernähren sich hauptsächlich von Oliven.
Wann ernähren sich Stare von Früchten?
Stare halten sich im Brutgebiet von März bis Oktober auf. Sie sind Teilzieher und überwintern in Süd- und Westeuropa, vermehrt aber auch in Mitteleuropa. Es gibt einen so genannten Zwischenzug vor dem eigentlichen Herbstzug, der jedoch noch nicht in die Überwinterungsgebiete führt. Dieser beginnt etwa Mitte Juni, bestehend aus nichtbrütenden Staren und flüggen Jungvögeln, und erreicht seinen Höhepunkt zwischen Juli und Mitte August. In dieser Zeit reift das meiste Wild- und Zuchtobst, während die Weinlese vor allem im September stattfindet.
Warum sind Stare ein Problem im Obst- und Weinanbau?
Während der Zugzeit bilden Stare große bis sehr große Schwärme, die mehrere zehntausend Tiere umfassen können. Um ihren Hunger zu stellen, fliegen sie dann in Obstplantagen oder Weinbergen ein. Diese am Morgen aufbrechenden Trupps sind dabei deutlich kleiner als am Abend, wenn sich die Rast- und Schlafgesellschaften aus allen Staren der Umgebung bilden. Bei großem Nahrungsangebot variieren die Schwarmgrößen weniger. Der Star frisst zwischen 8 und 14 g pro Stunde und hat einen Kalorienbedarf von 170 kJ am Tag. Ein Schwarm von 10.000 Staren vertilgt also beispielsweise etwa 900 kg Süßkirschen am Tag. Andere Vogelarten, die Früchte fressen und unter Umständen Schäden anrichten können, sind Wacholderdrossel, Amsel und Ringeltaube. Sie treten jedoch in deutlich kleineren Trupps auf.
Wie groß sind die Schäden, die durch Stare entstehen?
Zwischen Mitte des 19. Jahrhunderts und den 1970er Jahren hat der Star in Mittel- und Nordeuropa zugenommen. Die Gründe dafür sind mildere Frühjahre und mildere Winter in Mitteleuropa, ein breiteres Nahrungsangebot sowie mehr Nistplätze und Nahrungsgründe im urbanen Raum. Seit dem nimmt der Star allerdings ab. Ein Grund war anfänglich die Massenvernichtung durch Dynamiteinsatz an Schlafplätzen sowie Vergiftung und Vergasung mit CO₂, vor allem in den Mittelmeerländern, die mit Inkrafttreten der EU-Vogelschutzrichtlinie seit den 1980er Jahren jedoch deutlich zurückgegangen ist.
In Süddeutschland, wo die größten Obst- und Weinanbaugebiete liegen, halten sich die spätsommerlichen Schwärme ab August auf. Maximalzahlen werden erst in der letzten Oktoberdekade erreicht. Der Star wird mit 65 % in der Weinanbauregion Pfalz als Hauptverursacher der Fraßschäden angegeben (Stand 1971), gefolgt von der Amsel. Während Schlafplatzzählungen in Rheinland-Pfalz Anfang der 1980er Jahre noch bis zu 300.000 Individuen ergaben, zählen die größten Schwärme im neuen Jahrtausend maximal 50.000 Stare (Stand 2002).
Auch wenn es lokal zu gravierenden Ertragseinbußen kommen kann (zum Beispiel im Weinanbaugebiet Rheinhessen), kommt ein Gutachten im Auftrag des Landesamts für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz zu dem Schluss „In den vergangenen 20 Jahren erreichten die Schadenshöhen im Weinbau, mit Ausnahme der Jahre 1995 und 1996, keine außerordentlich nennenswerten Höhen.“ In Folge des allgemeinen Bestandsrückgangs des Stars in Deutschland (vor allem zwischen 2002 und 2006) und anderen Herkunftsländern zu uns ziehender Stare wie Dänemark, Polen oder Finnland ist anzunehmen, dass Schadensfälle wie in den 1990er Jahren in geringerem Ausmaß auftreten.
Dürfen Stare verfolgt und vertrieben werden?
Der Star ist eine europäische Vogelart und unterliegt somit den Schutzvorschriften gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es untersagt wild lebenden Tierarten nachzustellen und /oder sie mutwillig zu stören (§ 44). Es bedarf allerdings keiner gesonderten Genehmigung, wenn Abwehrmaßnahmen sachgerecht und verantwortungsvoll eingesetzt werden, um landwirtschaftliche Schäden zu verhindern. Selbst die Tötung ist bei betrieblich übergreifenden „erheblichen Schäden“ möglich (§ 18). Im Sinne des Jagdrechts sind alle Schäden, die durch Stare und einer Reihe anderer Vogelarten verursacht werden, nicht ausgleichspflichtig. Das Bundestierschutzgesetz gibt vor, dass es verboten ist „zum Fangen, Fernhalten oder Verscheuchen von Wirbeltieren Vorrichtungen oder Stoffe anzuwenden, wenn damit die Gefahr vermeidbarer Schmerzen, Leiden oder Schäden für Wirbeltiere verbunden ist […]“ (§ 13 (1) TierSchG).
Welche Abwehrmaßnahmen nutzen Obst- und Weinbauern, um Stare zu vertreiben?
Es gibt eine Vielzahl von Methoden unerwünschte Tiere, insbesondere Vögel zu vertreiben. Effektive und in Deutschland einsetzbare Vergrämungsmethoden sind:
Sehr gute Wirksamkeit:
- Wingertschütze/Felds- und Weinbergshüter - von Gemeinden beauftragte Einzelpersonen oder Arbeitsgemeinschaften, die zur Abwehr von Vogelfraßschäden Knallschussgeräte oder Signalwaffen verwenden
- Phonoakustik - elektrisch betriebene Anlagen, die Warnrufe von Staren oder andere Störlaute wie Klatschen oder Hundegebell wiedergeben
- Netze
- Pyroakustik - spezielle technische Geräte (Knallschussapparate), welche über die Zündung von Stoffen oder Stoffgemischen wie etwa Propan oder Acetylen Schall erzeugen
Die Abwehr von Schadvögeln mittels akustischer Vergrämungsmethoden ist nicht unproblematisch. In Wein-, Obst- und Gemüseanbaugebieten führen sie seit langem zur Lärmbelästigung von Anwohnern in angrenzenden Wohngebieten. Nach Landes-Immissionsschutzgesetz in Rheinland-Pfalz etwa werden sie nur genehmigt, „wenn die Fernhaltung mit anderen verhältnismäßigen Mitteln nicht erreicht werden kann.“ (§ 7 LImSchG)
Gute Wirksamkeit:
- bunte Säcke oder Bänder
- farbige Gasballons
- Drohnen und Modellflugzeuge
- Methyl-Anthranilat
wirksam:
- Schlafplatzvergrämung
- Greifvogelattrappen
- Flugzeuge
- Abfangen mit Fallen
nicht wirksam:
- Vogelscheuche
- Ultraschall
Welche Abwehrmaßnahmen empfiehlt der NABU?
Schon 1980 wurden die Aufwendungen zur Starenabwehr höher eingeschätzt als der real eingetretene Schaden. Insgesamt blieben erhebliche Unsicherheiten über die tatsächlichen Schäden, die von Staren verursacht werden. Die Starenbestände sind vor allem zwischen 2002 und 2006 um 38 Prozent eingebrochen und stagnieren derzeit auf niedrigem Niveau. Aufwendige Abwehrmaßnahmen sollten also vermieden werden.
Sollten akute wirtschaftliche Schäden vermieden werden müssen, sollte auf personellen Einsatz im Sinne von Weinbergshütern gesetzt werden. Ab einer bestimmten Flächengröße werden über den Zeitraum der Traubenreife bzw. Erntephase mehrere Weinbergshüter eingesetzt. Diesen obliegt die Verwendung von Schreckschusswaffen zur Vergrämung.
Das Einnetzen besonders gefährdeter oder hochwertiger Rebsorten bzw. gefährdeter Kirschbäume zählt zu den präventiven Maßnahmen. Sie ist die bewährteste Methode auch im Privatgarten. Hierbei muss jedoch darauf geachtet werden, dass die Netze straff gespannt und unten geschlossen sind, möglichst mit einem Abstand zum Boden von einem halben Meter. Die Fadenstärke muss mindestens 1 mm und die Maschenbreite darf nicht mehr als 25 mm betragen, damit sich Vögel darin nicht verfangen. Zur besseren Sichtbarkeit für die Vögel sollten die Netze nicht schwarz oder grün sein. Die Netze müssen regelmäßig auf Löcher und eventuell verhedderte Vögel kontrolliert werden.
Ultraschallgeräte, Abschuss und Vergrämung an Schlafplätzen (vor allem in Schutzgebieten) lehnt der NABU ab. Inwieweit der Einsatz von Kleinflugzeugen und ferngesteuerten Drohnen gegebenenfalls für Abhilfe gegen größere Starenschwärme sorgt, ist noch nicht abschließend geklärt.
Damit der Star ein häufiger Brutvogel Mitteleuropas bleibt, sollten passende Lebensräume für ihn erhalten bleiben oder neu angelegt werden. In unserer immer intensiver genutzten Kulturlandschaft gehören dazu vor allem Hecken und extensiv genutzte Streuobstwiesen, die mit ihren Beeren und Früchten eine entscheidende Nahrungsalternative zu Plantagen und Weinbergen bieten.
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