Jedes Jahr werden über 25 Millionen Zugvögel im Mittelmeerraum gefangen oder getötet. Mit einer Zugvogel-Patenschaft leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer Zugvögel.
Jetzt Informieren!Präventive Abwehrmaßnahmen statt Schrot
Positionen zum Schutz des Kormorans
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- NABU und LBV lehnen eine „Regulierung“ der Kormoran-Bestände durch Abschüsse ab.
- In Schutzgebieten und an Küstengewässern ist jede Störung und Verfolgung der Kormorane zu vermeiden.
- Kolonien und Schlafplätze von Kormoranen dürfen nicht gestört werden.
- Aktive, störende Vergrämungsmaßnahmen während der Brutzeit müssen unterbleiben.
- In Teichanlagen mit fischereiwirtschaftlichen Schäden sollten vorbeugende Maßnahmen wie das weitmaschige Überspannen von Teichanlagen mit Draht Vorrang haben.
- Der Einsatz von Lasergeräten muss aus Gründen des Tierschutzes und wegen gesundheitlicher Gefahren für Dritte unterbleiben.
- NABU und LBV fordern die Unterstützung präventiver Abwehrmaßnahmen an Teichwirtschaften Extensive Teichwirtschaften sollten eine landwirtschaftliche Grundförderung in Anerkennung ihrer Leistungen für das Gemeinwohl und den Naturschutz erhalten.
- NABU und LBV lehnen jegliche Vergrämungsmaßnahmen an natürlichen Gewässern ab. Ausnahmen sind nur in gut belegten Einzelfällen möglich, wenn zum Beispiel bedrohte Fischarten durch den Kormoran gefährdet werden.
- NABU und LBV unterstützen auf lokaler Ebene gemeinsame Renaturierungsprojekte an Still- und Fließgewässern mit Anglern und Vogelschützern.
- Fischfressende Vogelarten wie der Kormoran müssen als natürlicher Bestandteil unserer Gewässerökosysteme akzeptiert werden. Die Gewässerbewirtschaftung muss sich auf das Vorkommen dieser Arten einstellen.