Geldauflagen, die von Staatsanwaltschaften und Gerichten zugewiesen werden, sind für den NABU eine wichtige Unterstützung. Mit Hilfe Ihrer Zuweisung können wir den Natur- und Umweltschutz in Deutschland und global weiterverfolgen. → Hier finden Sie den aktuellen Jahresbericht.
Der NABU garantiert die satzungsgemäße Verwendung der Zuweisungen. Wir verpflichten uns, den Eingang der zugewiesenen Geldauflagen zu überwachen und Zahlungseingang beziehungsweise Zahlungsverzug sofort zu melden. → Hier finden Sie die aktuelle Satzung.
Der NABU hat für Geldauflagen ein separates Konto eingerichtet:
NABU-Geldauflagenkonto
SozialBank
IBAN DE17 3702 0500 0008 1518 03
BIC BFSWDE33XXX
Gern senden wir Gerichten und Staatsanwaltschaften Überweisungsträger, NABU-Adressaufkleber oder unseren Jahresbericht zu. Hier online bestellen!