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Jetzt NABU-Mitglied werden!Das Nature Restoration Law tritt in Kraft
Bedrohte Natur retten, Lebensqualität steigern
18. August 2024 - Ab dem heutigen Sonntag gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten das Nature Restoration Law, das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur. Es soll Ökosysteme wieder in einen guten Zustand bringen, die unsere Versorgung sichern und das Klima regulieren. Dazu gehören Wälder, Moore, Meere und lebendige Agrarlandschaften.
Mit dem Inkrafttreten sind die EU-Länder nun verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren einen nationalen Wiederherstellungsplan zu erarbeiten. Darin müssen sie zeigen, wie sie bis 2030 auf mindestens 20 Prozent der geschädigten Land- und Meeresfläche Wiederherstellungsmaßnahmen einleiten. Bis 2050 sollen alle Ökosysteme mit Maßnahmen abgedeckt sein, die der Wiederherstellung bedürfen. So soll die Trendwende beim Artenschwund erreicht werden.
Inmitten der Natur- und Klimakrise weckt der Start des Gesetzes große Hoffnungen. Damit es zum Erfolg wird, sind nun in Deutschland vor allem die Bundesländer gefragt.
Welche Verbesserungen kommen mit dem neuen Gesetz?
Wird das Gesetz konsequent umgesetzt, können unsere Landschaften sich von Überlastung und Übernutzung erholen: Stark gefährdete Feldvögel wie Braunkelchen oder Kiebitz wären dann wieder häufiger in der Landschaft zu sehen. In Deutschland selten gewordene Schmetterlingsarten wie der Rote Würfel-Dickkopffalter oder der Mauerfuchs könnten wieder häufiger über unsere Wiesen fliegen.
Auch wir Menschen selbst profitieren direkt von einer lebendigeren Biodiversität: Mehr Stadtnatur schützt vor Hitzewellen, freier fließende Flüsse puffern drohende Hochwasser ab, vielfältige Bestäuber sichern die Lebensmittelproduktion – allesamt gute Gründe, die Wiederherstellung unserer natürlichen Lebensräume entschieden anzupacken.
Was muss jetzt konkret geschehen?
Einerseits müssen konkrete Maßnahmen zur Renaturierung eingeleitet werden – etwa die Wiedervernässung von Mooren oder der Anschluss abgetrennter Flussaltarme. Andererseits braucht es eine nachhaltigere Nutzung von Wäldern, Feldern und Meeren. So vielfältig wie die Arten und Ökosysteme müssen dabei auch die Pläne und Strategien zur Wiederherstellung der Natur sein. Verantwortlich sind hierbei besonders die Bundesländer. Aber auch die Bundesregierung ist bei der Umsetzung in der Pflicht und muss ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stellen.
Gleichzeitig dürfen bestehende Gesetze und andere politische Instrumente den Zielen des EU-Gesetzes nicht entgegenstehen. NABU-Präsident Jörg-Andrease Krüger warnt: „Mit Sorge blicken wir auf die Zerstörung von Riffen durch nicht benötigte LNG-Terminals oder die Abschwächung von Naturschutzstandards bei der Agrarförderung. Hier braucht es dringend ein Umdenken und Umlenken, damit Fortschritte des Naturschutzes nicht an anderer Stelle wieder zunichte gemacht werden.“
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