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Aktuelle Studie zeigt wichtige Weichenstellungen für die Bedarfsplanüberprüfung auf
18. März 2024 - Eine Verkehrsinfrastruktur im Einklang mit Klima- und Naturschutz ist möglich – allerdings nicht mit den herkömmlichen Verfahren der Bundesverkehrswegeplanung. Der NABU fordert deshalb gemeinsam mit DIE GÜTERBAHNEN und BUND Gestaltungswillen bei der Anpassung der aktuellen Planungen. Basis hierfür bietet eine neue Studie des österreichischen Umweltbundesamtes, die die drei Verbände in Auftrag gegeben haben.
Die Studie macht deutlich, dass die Bundesverkehrswegeplanung bereits in der Vergangenheit den eigenen Regierungsansprüchen an Klima- und Naturschutz nicht gerecht geworden ist. Wegweisend sind außerdem zusätzlich Gesetze im Natur- und Klimaschutz, die seit der Verabschiedung des Bundesverkehrswegeplan 2030 im Jahr 2016 verabschiedet wurden. Diese müssen in der anstehenden Bedarfsplanüberprüfung berücksichtigt werden, um Fehler in der Planung zu korrigieren.
Zudem wurden die Planungen zwischenzeitlich weder an die dramatisch weiterentwickelten gesetzlichen Pflichten noch an die politischen Vorgaben im Klimaschutz oder zum Schutz der Biodiversität angepasst. Auch, weil die in einer Modellierung konservativ geschätzten Kostensteigerungen in dreistelliger Milliardenhöhe unmissverständlich zeigen, dass der aktuelle Bundesverkehrswegeplan nicht umsetzbar ist.
Angesichts einer sich zuspitzenden Klimakrise und dem rasanten Artensterben kann ein 2016 erstellter Plan, der Prognosen für den Verkehr 2030 aufstellt, nicht unverändert bleiben. Dass eine solche Kehrtwende machbar ist, zeigen die in der Studie dargestellten internationalen Beispiele aus Österreich, Wales und Schottland.
Was muss jetzt passieren?
Kurzfristig sehen die Organisationen mit Blick auf den Sanierungsstau bei Schienen und Brücken keine Optionen auf weiteren Neu- und Ausbau im Bereich Straße. Bei der Schiene muss neben der nun beabsichtigten schnelleren Sanierung des Bestandsnetzes der Rückstand beim naturverträglichen Ausbau angegangen werden.
Der Studie zufolge hat allein der Bund zwischen 2016 und 2021 rund 1.130 Kilometer Autobahnen und Bundesstraßen neu- oder ausgebaut. Im Schienennetz wurden dagegen zwischen 2017 und 2021 nur 139 Kilometer neu in Betrieb genommen.
Die anstehende Bedarfsplanüberprüfung, die verpflichtend alle fünf Jahre erfolgend muss, bietet die Grundlage, einige Fehler des BVWP 2030 zu korrigieren. Darüber hinaus braucht es neue Ansätze und eine Abkehr von dem Prinzip „Predict and Provide“ (Prognosen bestimmen, welche Infrastruktur gebraucht wird). Stattdessen muss die Planung sich selbst befähigen und eine Verkehrsinfrastruktur bauen, die im Einklang mit Natur- und Klimaschutz, eine Mobilitätswende ermöglicht („Decide and Provide“). Dieser Ansatz muss spätestens im Mobilitätsplan 2040 umgesetzt werden, um eine zukunftsfeste Planung zu ermöglichen.
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