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Jetzt NABU-Mitglied werden!LNG-Vorhaben vor Rügen: Niederlage vor Gericht
Flüssiges Erdgas zementiert neue fossile Abhängigkeiten in der Klimakrise
UPDATE | 25. April 2024 – Die Klagen gegen die LNG-Pipeline vor Rügen wurden vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. Das Gericht folgte der Argumentation von NABU und Deutscher Umwelthilfe nicht. Die Umweltverbände hatten unter anderem kritisiert, dass für das Bauvorhaben auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet wurde.
Aus Sicht des Gerichts war das Vorgehen der Genehmigungsbehörde dennoch rechtens. Denn Grundlage für den eingeschränkten Umwelt- und Naturschutz ist das LNG-Beschleunigungsgesetz. Das Gericht folgt damit der Argumentation der Politik, dass Projekte wie das Flüssiggas-Terminal vor Rügen der Beseitigung einer Gasversorgungskrise dienen. Dabei sind schon die bestehenden Terminals nur etwa zur Hälfte ausgelastet, die Gasspeicher sind voll. Trotzdem durften durch die Arbeiten unter anderem im Greifswalder Bodden wertvolle Riffe zerstört sowie Laichgebiete des Herings und Vogelrastgebiete erheblich gestört werden.
„Weiterer Sargnagel“ für den Schutz der Ostsee
Die Zerstörung der Riffe bezeichnete NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller als „weiteren Sargnagel“ für die heute schon schwer geschädigte Ostsee: „Wie kann es sein, dass 112.000 Quadratmeter zerstörte Riffe im Schutzgebiet nicht ausreichen, um ein solches Projekt zu stoppen?“ Darüber hinaus steht das Projekt aus Sicht des NABU stellvertretend für eine ganze Reihe großer Infrastrukturvorhaben, bei denen Auswirkungen kleingerechnet werden. „In diesem Fall führt das Deutschlandtempo dazu, die fossile Energiepolitik fortzusetzen und dadurch unsere Lebensgrundlagen zu zerstören“, so Miller nach dem Gerichtsurteil.
Klage gegen Pipeline: Hauptverfahren beginnt im April
16. April 2024 – Die Klagen gegen die LNG-Pipeline vor Rügen gehen in die finale Runde: Am 18. April startet das Hauptverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Für die Kläger NABU und Deutsche Umwelthilfe (DUH) steht weiterhin fest: Der Bau der inzwischen fertiggestellten Pipeline ohne umfassende Umweltprüfungen war rechtswidrig. Sie fordern daher die Aufhebung der Genehmigung.
Trotz voller Gasspeicher und einer irreversiblen Schädigung des Ökosystems Ostsee hat das Gericht den Weiterbau der Pipeline erlaubt. Dennoch hat das Terminal bis jetzt keinen regulären Betrieb aufgenommen und trägt somit nicht zur Versorgungssicherheit bei. Nachdem die Erfolgsaussichten der Klagen der Umweltverbände in den Eilverfahren nur summarisch geprüft wurden, muss sich das oberste deutsche Verwaltungsgericht nun ausführlich mit den Argumenten der Kläger auseinandersetzen.
01. Februar 2024 – Volle Gasspeicher, gesunkene Gaspreise, eine stabile Versorgungslage und trotzdem zusätzliche Flüssiggas-Terminals im Eiltempo aus dem Boden stampfen? Ein Verbändebündnis ruft die Bundesregierung auf, den LNG-Ausbau in Deutschland auf den Prüfstand zu stellen. Das Vorbild: Ein Moratorium in den USA, das Präsident Joe Biden jüngst erlassen hatte. Als ersten Schritt soll in Deutschland der Bau des umweltschädlichen LNG-Terminals auf Rügen gestoppt werden, fordern unter anderem NABU, Deutsche Umwelthilfe und der Bürgermeister der Stadt Binz in einem offenen Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz.
Denn die neue Abhängigkeit vom Flüssiggas (LNG) führt zu massiver Naturzerstörung entlang unserer Küsten, kritisiert NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. „Anladestationen und Hinterlandanbindungen versiegeln wertvolle Salzwiesen und Naturschutzflächen, Pipelines im Greifswalder Bodden zerschneiden Meeresschutzgebiete, zerstören Riffe.“ Deswegen brauche es einen politischen Neustart. „Die Natur muss zum gleichberechtigten Partner der industriellen Transformation werden“, fordert Miller weiter.
Das Bündnis, an dem sich außerdem DNR, BUND, Greenpeace, WWF und das Umweltinstitut München beteiligen, fordert darüber hinaus, das LNG-Beschleunigungsgesetz und auch die Alarmstufe des Notfallplans Gas auszusetzen. Die Begründung: Die Gasspeicher sind voll.
26. Januar 2024 – Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute einen Eilantrag des NABU gegen die Bauarbeiten an der LNG-Pipeline durch den Greifswalder Bodden abgelehnt. „Ein weiteres trauriges Kapitel im Streit um das LNG-Terminal“, kritisiert Dr. Rica Münchberger, Landesgeschäftsführerin des NABU Mecklenburg-Vorpommern, die Entscheidung. Damit fallen aus Sicht des Naturschutzbundes nach den Riffen in dem Gewässer nun auch der stark bedrohte Hering sowie Rastvögel dem Projekt zum Opfer. „Für ein Projekt, das es nicht braucht, für eine jahrzehntelange Abhängigkeit von fossilen Energien.“ Der NABU geht weiterhin mit einer Klage gegen die LNG-Pipeline in der Ostsee vor, eine Entscheidung in dem Verfahren steht noch aus.
Zum Jahreswechsel hatte das Bergamt in Stralsund dem Unternehmen Gascade erlaubt, auch im Januar und Februar an der Flüssiggas-Leitung vor Rügen zu arbeiten. Allerdings ohne zuvor erneut Umweltverbände anzuhören. Als die Baggerschiffe ausrückten, reichten der NABU wie auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Eilanträge gegen die Arbeiten ein. Der NABU kritisiert, dass mit den aktuellen Arbeiten die Laichzeit des Herings als auch tausende rastende See- und Zugvögel empfindlich gestört werden. Einwände, die das Gericht nicht davon überzeugen konnten, sich im Eilverfahren gegen die Bauzeitverlängerung auszusprechen. Auch Verfahrensmängel oder Verstöße gegen Naturschutzrecht lägen laut einer ersten Mitteilung des Gerichts voraussichtlich nicht vor.
Dass Bergamt und Gascade offenbar weiterhin an dem „Mythos einer Gasmangellage“ festhalten, kritisiert NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller scharf. Denn die ist auch in diesem Winter nicht eingetreten. „Ein Spiel mit gezinkten Karten auf Kosten von Natur und Klima“, so Miller.
Warum geht der NABU gegen die LNG-Pläne vor?
Der Greifswalder Bodden, durch den die Pipeline verlaufen soll, ist ein sensibles Ökosystem in der Ostsee, viele Bereiche sind explizit geschützt. Durch die Bauarbeiten dort werden Natur und Umwelt beschädigt oder zerstört, teilweise irreversibel. Diese Arbeiten haben schon begonnen, obwohl weder das Gesamtvorhaben genehmigt noch alle Verfahren zu dem aktuellen Bauabschnitt abgeschlossen sind. Deswegen forderte der NABU Mecklenburg-Vorpommern vor Gericht einen sofortigen Baustopp.
Was forderte der NABU Mecklenburg-Vorpommern konkret?
Unter anderem einen sofortigen Baustopp im Eilverfahren. Konkret geht es um Baggerarbeiten und Materialablagerungen in gesetzlich geschützten Riffen und Sandbänken.
Wie ist der aktuelle Stand?
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 15. September 2023 den ersten Eilantrag abgelehnt. Auch Eilanträge gegen eine verlängerte Bauzeit lehnte das Gericht im Januar 2024 ab. Die Arbeiten an der Pipeline dürfen also fortgeführt werden, während die Genehmigung des Gesamtprojekts weiterhin aussteht.
Und wie geht es jetzt weiter?
Der NABU als größter deutscher Umweltverband sieht sich in der Verantwortung, das Verfahren als Anlass zu nehmen, um sich weiterhin mit den Auswirkungen der Beschleunigungsgesetzgebung zu befassen und auf daraus resultierende Missstände aufmerksam zu machen. Gleichzeitig geht der NABU weiterhin mit einer Klage gegen das LNG-Terminal vor.
Für das geplante Flüssiggas-Terminal vor Rügen soll eine Pipeline durch Meeresschutzgebiete gebaut werden. Das würde Teile des Meeresbodens zerstören und den bereits belasteten Greifswalder Bodden, seine Lebensräume und dort heimische Arten gefährden. Mehr →
Die Bundesregierung verkauft flüssiges Erdgas als die Lösung der vom russischen Krieg ausgelösten Energiekrise. Dafür werden mit einer Vielzahl an LNG-Terminals und Pipelines langfristig Tatsachen geschaffen. Dies wird aber weder der Klima- noch der Energiekrise gerecht. Mehr →
Alles im Blick: Der NABU begleitet die Politik in Deutschland, der EU und weltweit, insbesondere Natur-, Umwelt- und Klimaschutz. Der Blog. Mehr →
Bagger-Pause: Gericht prüft neue Eilanträge
11. Januar 2024 – Der NABU begrüßt ausdrücklich, dass die beklagte Behörde und Gascade sicherstellen sollen, dass vorerst keine weiteren Maßnahmen an der Gaspipeline stattfinden. „Diese Entscheidung lässt hoffen, dass weitere tiefgreifende Schäden für die Natur doch noch verhindert werden können“, so NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.
Vorausgegangen war eine Entscheidung des Bergamts Stralsund: Die Behörde hatte dem Unternehmen Gascade erlaubt, die bereits verlegte Leitung auch im Januar und Februar mit Oberboden und Steinen abzudecken. Ursprünglich hatte die Genehmigung vorgesehen, dass diese Arbeiten Ende Dezember 2023 abgeschlossen sein müssen, weil in der Zeit danach dort Heringe laichen und Vögel rasten. „Im schlimmsten Fall verlieren wir einen Großteil der diesjährigen Generation des Ostsee-Herings, dessen westliche Population ohnehin bereits zusammengebrochen ist. „Fatal für das Ökosystem, fatal für die Fischerinnen und Fischer“, so fasst es Landesgeschäftsführerin NABU Mecklenburg-Vorpommern Dr. Rica Münchberger zusammen.
Trotzdem genehmigte das Bergamt die beantragte Verlängerung der Arbeitszeiten ohne Beteiligung der Umweltverbände. Auch kritische Stellungnahmen anderer Expert*innen konnten die Behörde nicht von der Genehmigung abbringen. „Es macht den Eindruck, als würden Stellungnahmen nur noch pro forma angefordert, die inhaltlichen Empfehlungen jedoch ignoriert, sofern sie nicht ins Bild oder in vorgefertigte Entscheidungsmuster passen“, so Münchberger. Dagegen gingen NABU und Umwelthilfe erneut per Eilantrag vor, dieses Mal mit einem Zwischenerfolg. Die Baggerschiffe müssen pausieren, bis das Gericht die Maßnahmen prüfen konnte.
Der NABU hat eine umfangreiche und an die neuen Begebenheiten angepasste Begründung seiner Klage gegen das LNG-Vorhaben im Greifswalder Bodden beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Besonders den vorschnellen Bau und damit die unwiederbringliche Zerstörung der Ostseenatur wird scharf kritisiert.
Weitere Hintergründe lesen Sie beim NABU Mecklenburg-Vorpommern
10. November 2023 – Der NABU Mecklenburg-Vorpommern hat eine ausführliche Begründung für die Klage gegen das LNG-Vorhaben fristgerecht beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht. „Wir halten weiter an den bereits vorgetragenen Argumenten fest, dass die mit dem Bau der Anlage verbundenen Umweltzerstörungen in keinem Verhältnis zum Nutzen für die Allgemeinheit stehen“, sagt NABU-Landesgeschäftsführerin Dr. Rica Münchberger. Aktuell bestünde keine Gasmangellage und die Gasspeicher seien gefüllt, sodass das gesamte LNG-Vorhaben nach wie vor als unnötige naturzerstörende Maßnahme anzusehen sei, betont sie.
Im September lehnte das Bundesverwaltungsgericht einen Eilantrag des NABU Mecklenburg-Vorpommern auf einen sofortigen Baustopp im Greifswalder Bodden ab. Durch den Bodden soll eine Pipeline verlegt werden, die fossiles Erdgas vom LNG-Terminal in Mukran auf Rügen nach Lubmin transportiert, wo es ins Gasnetz eingespeist werden kann. Mit den Arbeiten an der Pipeline werden, so die Befürchtung, Naturräume im ohnehin schon stark geschädigten Greifswalder Bodden weitgehend zerstört. Der Fakt, dass es sich beim Baugrund um gesetzlich geschützte Natura-2000-Gebiete und Biotope handelt, für die ein Verschlechterungsverbot gilt, wurde bisher wissentlich missachtet.
LNG-Terminal vor Rügen: Baustopp abgelehnt
19. September 2023 – Bittere Entscheidung gegen die Natur und ein sensibles Ökosystem: Das Bundesverwaltungsgericht hat unter anderem einen Antrag des NABU Mecklenburg-Vorpommern auf einen sofortigen Baustopp im Greifswalder Bodden abgelehnt. „Die Argumentation des Gerichts ist für uns an vielen Stellen nicht nachvollziehbar“, kritisiert NABU-Landesgeschäftsführerin Dr. Rica Münchberger. „Zumal die Entscheidung bereits vor Ablauf unserer Begründungsfrist ergangen ist.“ Außerdem konnte der NABU bislang keine Einsicht in verfahrensrelevante Akten nehmen, wie Münchberger weiter bemängelt.
Der NABU-Landesverband hatte ein Eilverfahren gegen die bereits stattfindenden Arbeiten für eine Gas-Pipeline vor Rügen angestrengt. Gebaggert wird dort bereits seit einigen Wochen, obwohl das Gesamtprojekt noch nicht genehmigt ist. Aus Sicht des NABU werden so bereits Tatsachen geschaffen, weil die Arbeiten teilweise irreversible Umweltschäden anrichten.
Eine Niederlage für die Natur.
Dr. Rica Münchberger, Landesgeschäftsführerin NABU Mecklenburg-Vorpommern
„Insgesamt führt die Entscheidung zu einer Niederlage für die Natur“, fasst Münchberger zusammen. Der gesetzliche Biotopschutz wurde auf diese Weise vom Tisch gewischt und der Habitatschutz vernachlässigt.
Durch den Bodden soll eine Pipeline verlegt werden, die fossiles Erdgas vom LNG-Terminal in Mukran nach Lubmin transportiert, wo es ins Gasnetz eingespeist werden kann. Mit den Arbeiten an der Pipeline werden, so die Befürchtung, Naturräume im ohnehin schon stark geschädigten Greifswalder Bodden weitgehend zerstört. Diese Schäden sind vom Bergamt in Stralsund, das die Arbeiten genehmigt hatte, aus Sicht des NABU nicht ausreichend berücksichtigt worden. Eine Argumentation, die für das Bundesverwaltungsgericht offensichtlich nicht ausreichend war.
NABU stellt Eilantrag vor Bundesverwaltungsgericht
06. September 2023 – Der NABU Mecklenburg-Vorpommern zieht vor Gericht: Die vorzeitigen Bauarbeiten im Greifswalder Bodden müssen gestoppt werden. Deswegen stellt der NABU-Landesverband einen Eilantrag vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. In dem geschützten Ostsee-Gebiet soll eine Pipeline verlegt werden, um importiertes Flüssiggas (LNG) vom Tiefseehafen Mukran bis nach Lubmin zu transportieren und dort ins Gasnetz einzuspeisen. Die Arbeiten sind eine Gefahr für bedrohte Arten wie Schweinswal und Kegelrobbe sowie Riffe und Sandbänke in dem sensiblen Ökosystem. Der NABU beklagt irreversible Schäden und Zerstörungen. Der Greifswalder Bodden gilt auch als Kinderstube des Herings, Schweinswale reagieren hingegen besonders empfindlich auf den Lärm unter Wasser, den die Bauarbeiten verursachen können.
Das Bergamt Stralsund hatte ein Ersuchen des NABU Mecklenburg-Vorpommern abgelehnt, die vorzeitigen Baggerarbeiten zu stoppen. Der Landesverband geht nun juristisch gegen die Entscheidung vor. „Die geplanten Leitungen verlaufen durchgehend durch Natura-2000-Gebiete und gesetzlich geschützte Biotope“, kritisiert NABU-Landesgeschäftsführerin Dr. Rica Münchberger, „diese werden durch den Bau zerstört beziehungsweise beschädigt.“ Diese Umweltzerstörungen habe das Bergamt im Genehmigungsverfahren völlig unzureichend und auch fehlerhaft bewertet.
„Mit dem sofortigen Baubeginn werden nun Tatsachen geschaffen und Naturräume im ohnehin schon stark geschädigten Greifswalder Bodden weitgehend zerstört“, so die Landesgeschäftsführerin weiter. Und das, ohne dass laufende Eilverfahren oder Argumente vom NABU und anderen Umweltverbänden abgewartet oder berücksichtigt werden.
NABU Mecklenburg-Vorpommern: Vorzeitiger Baubeginn „skandalös“
Der NABU kritisiert seit Bekanntwerden der LNG-Pläne in der Ostsee, dass naheliegende Alternativen für den Verlauf der Pipeline nicht berücksichtigt wurden. Technisch möglich wäre auch die Nutzung der bereits verlegten Röhren der Pipeline Nord-Stream 2, die ebenfalls in Lubmin enden. Sie sind identisch zu denen, die nun im Greifswalder Bodden verlegt werden sollen. So könnten Kosten, Bauzeit und auch Umweltauswirkungen im Greifswalder Bodden nahezu vollständig gespart werden. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum es mit der inzwischen in Auflösung befindlichen Betreiberfirma Nord Stream 2-AG offenbar keinerlei Verhandlungen oder Gespräche hinsichtlich eines Erwerbs der bereits vorhandenen Rohrleitungen gegeben hat“, so Münchberger.
Angesichts der Verantwortung der Bundes- und auch der Landesregierung im Klima- und Biodiversitätsschutz bezeichnet der NABU Mecklenburg-Vorpommern den vorzeitigen Baubeginn als skandalös.
Neben den Umweltzerstörungen und den damit verbundenen Gefahren für bedrohte Arten geht es auch um die Verhältnismäßigkeit: Die Pläne der Bundesregierung sehen den Aufbau einer massiven, dauerhaften LNG-Infrastruktur vor. Die Kapazitäten der Anlagen übersteigen den bisherigen und prognostizierten Bedarf deutlich. Verbunden sind die fossilen Importe außerdem mit erheblichen Investitionskosten und langfristigen Lieferverträgen des klimaschädlichen Erdgases aus Ländern wie Katar oder den USA.
Die Vorhaben stoßen auch auf erhebliche Kritik bei den Anwohner*innen auf Rügen, selbst Lokalpolitik und auch Teile der Landesregierung beklagen die negativen Auswirkungen auf Natur und Tourismus sowie das Ausbautempo.