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Jetzt NABU-Mitglied werden!Durchbruch: Abkommen zum Schutz der Weltmeere
Bundesregierung muss endlich auch die deutschen Meere schützen
7. März 2023 - Am vergangenen Sonntag einigte sich die Weltgemeinschaft nach fast 40 Stunden Verhandlung auf ein Abkommen zum Schutz der Hohen See. Das Abkommen der Vereinten Nationen trägt den Namen „Biodiversität jenseits nationaler Gesetzgebung“ (BBNJ) und ist völkerrechtlich bindend. Es soll fast 60 Prozent der Weltmeere abseits von Staatsgrenzen schützen, die bisher ein nahezu rechtsfreier Raum waren.
Das Meeres-Abkommen folgt damit auf das Weltnaturschutzabkommen von Montréal vom Dezember 2022. Dort hatten sich die Vertragsstaaten geeinigt, bis 2030 30 Prozent der Meere als Schutzgebiete auszuweisen, um die biologische Vielfalt zu schützen, nicht aber auf deren Umsetzung. Insbesondere für die Hohe See fehlten entsprechende Institutionen und Regelwerke.
Hohe See top, deutsche Küste flop?
Mit dem neuen Abkommen für die Weltmeere wird das 30-Prozent-Ziel greifbar. Denn erstmals gibt es einen rechtsverbindlichen Rahmen und Schutzgebiete auf Hoher See können eingerichtet werden. Darüber hinaus sollen künftig wirtschaftliche Aktivitäten fernab der Küsten auf ihre Umweltverträglichkeit hin geprüft und Gewinne fair zwischen den Ländern des globalen Südens und Nordens geteilt werden. „Auch wenn der Abschlusstext noch bearbeitet wird, ist die Verabschiedung bahnbrechend“, kommentiert NABU-Meeresschutzexperte Kim Detloff.
Das Abkommen im Detail: Viel Positives für die biologische Vielfalt
Positiv zu bewerten ist, dass:
- weltweit Schutzgebiete auf der Hohen See eingerichtet werden können.
- neben der Ausweisung von Schutzgebieten auch von Managementplänen und Maßnahmen die Rede ist, die Umsetzung und Wirksamkeit von Schutzgebieten kontrollieren können.
- Unternehmen und Regierungen industrielle Aktivitäten im Meer einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterziehen müssen (z. B. für den Tiefseebergbau), falls sie Auswirkungen auf die Natur und Anrainerstaaten haben können. Ein Kritikpunkt ist allerdings, dass sie dies nur tun müssen, wenn sie davon ausgehen, dass ein erheblicher negativer Effekt zu erwarten ist.
- Notfallmaßnahmen zum Schutz der Meere erlassen werden können.
- wichtige Prinzipien wie das Verursacher-, das Vorsorgeprinzip und der Ökosystemansatz im Abkommen thematisiert werden.
Der NABU fordert eine schnelle und wirksame Umsetzung der Vorgaben, unter anderem die Ausweisung von Schutzgebieten auf Hoher See frei von menschlicher Nutzung sowie den Stopp der Pläne zum Tiefseebergbau. Zudem nimmt der NABU die Bundesregierung in die Pflicht. Denn nach wie vor sind Schutzgebiete in der deutschen Nord- und Ostsee unwirksam. Während die Bundesregierung international eine Vorreiterrolle im Meeres- und Naturschutz einnimmt, sieht Deutschlands größter Umweltverband an der Nord- und Ostseeküste leider gegenteilige Entwicklungen:
Mit der Umsetzung der EU-Notverordnung, dem Aussetzen von Umweltprüfungen, den geplanten LNG-Terminals, Windparks in Meeresschutzgebieten und der Debatte um CCS werden zeitgleich zum Finale der UN-Verhandlungen hierzulande bestehende Schutzstandards reduziert.
Jörg-Andreas Krüger, NABU-Präsident
Schutzgebiete werden in Deutschland fatalerweise zuallererst als Wirtschaftsraum gesehen. Das führt jegliche Bemühungen um Meeresschutz ad absurdum. „Es ist an der Zeit, die Naturschutzpolitik in Deutschland grundlegend zu ändern. Der Schutz der biologischen Vielfalt ist der Schutz unserer Lebensgrundlagen“, so Detloff. Was in der Meerespolitik dringend geändert werden muss, zeigt der 10-Punkte-Plan zum Meeresschutz des NABU.
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