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Jetzt NABU-Mitglied werden!Gesetz regelt Flächenbereitstellung für Windenergieausbau
Es kommt jetzt auf eine naturverträgliche Umsetzung an
07. Juli 2022 - Zwei Prozent der bundesweiten Fläche sollen für den Ausbau der Windenergie bereitgestellt werden, um so die Auswirkungen der Klimakrise auszubremsen und sich aus der Abhängigkeit der fossilen Energieträger zu lösen. Mit dem Wind-an-Land-Gesetz regelt der Bund erstmals die Ausweisung von Flächenanteilen in jedem Bundesland. Ihnen wird ein Zeitraum von zehn Jahren gegeben, in denen sie die Flächen ausgewiesen haben müssen. In einer letzten Änderung im Gesetz wurde den Bundesländern ein Jahr länger Zeit (bis 2027) gegeben, um ihre Zwischenziele zu erreichen.
Das Wind-an-Land-Gesetz wurde heute als Teil des Osterpaketes durch den Bundestag verabschiedet. Innerhalb der sehr kurzen Verbändebeteiligung hat der NABU am 13. Juni eine Stellungnahme zum Wind-an-Land-Gesetz eingereicht und darin ausführlich vorzunehmende Anpassungen am Gesetz erläutert. Letztlich ohne dass sich am Gesetz etwas zu Gunsten der Natur verändert hat. Denn weiterhin können die Länder fachlich nicht nachvollziehbare pauschale Abstände zur Wohnbebauung anwenden. Durch eine gleichzeitige pauschale Öffnung der Landschaftsschutzgebiete wird die Bereitstellung von Flächen für die Windenergie in sensible Naturbereiche verschoben. Der NABU kritisiert, dass damit der Ausbau von Windenergie in Schutzgebieten geradezu beworben wird.
„Wir brauchen mehr Tempo beim Ausbau der Erneuerbaren, vor allem der Windenergie. Der Standort, an dem Anlagen gebaut werden, ist entscheidend für die Frage, ob es zu Konflikten mit dem Naturschutz kommt. Sensible Naturbereiche und wertvolle Lebensräume sollten bei der Flächenauswahl tabu sein. Auch in den kommenden Jahren sollen in einigen Bundesländern pauschale Abstandsregelungen zur Wohnbebauung gelten, die die Windparks in natursensible Bereiche verschieben – die Natur zahlt dann einen hohen Preis für die Energiewende.”
„Jetzt wurde das Gesetzespaket durch Änderungen in letzter Minute definitiv nicht besser. Es besteht die Gefahr, dass sich aufgrund handwerklicher Defizite negative Auswirkungen potenzieren. Scheitert die Beschleunigung bei gleichzeitiger Schwächung des Naturschutzes, haben wir dreifach verloren: Zeit, Umsetzung und Schutz der Ökosysteme. Mit einer klugen Umsetzung können die Bundesländer das möglicherweise verhindern.”
NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger
13. Juni 2022 - Bislang gab es immer wieder Konfliktpotenzial zwischen der Windenergie und dem Naturschutz, wenn es um die Frage ging, wo diese Flächen für den Bau von Windenergieanlagen ausgewiesen werden sollen. Entscheidend ist dabei, dass naturschutzfachlich sensible Bereiche vom Ausbau freigehalten werden.
Wenn ein Bundesland den im Gesetz festgelegten Flächenwert bereits erreicht hat, darf es keine Windenergieanlagen mehr außerhalb der ausgewiesenen Flächen errichten. Diese Regelung könnte den Ausbau der Windenergie zukünftig räumlich deutlich wirksamer steuern.
Wenn ein Bundesland sein Ausbauziel allerdings nicht erreicht, sollen laut Gesetzesentwurf wiederum alle Flächen wieder zur Verfügung stehen und baurechtlich bevorzugt behandelt werden – auch sensible Naturflächen. Eine solche Regelung wäre fatal für den Natur- und Artenschutz, da eine naturverträgliche Flächenplanung davon abhinge, ob die Länder bereit sind, ausreichend Flächen auszuweisen.
Pauschale Abstandsregelungen bedrohen die Natur
Eine naturverträgliche Flächenausweisung kann nur dann erfolgen, wenn die verfügbaren Flächen nicht künstlich verknappt werden. Ein Grund dafür sind pauschale Abstände zur Wohnbebauung. Den Schutz der Anwohner*innen vor Lärm und Schattenwurf regelt das Bundesimmissionsschutzgesetz mit Grenzwerten, die nicht überschritten werden dürfen. Windenergieanlagen werden also nicht direkt neben ein Wohngebiet gebaut, sondern müssen ohnehin ausreichend Abstand einhalten. Zusätzliche pauschale Abstände, wie die 1.000-Meter-Regel in Nordrhein-Westfalen bieten für die Anwohner*innen keinen zusätzlichen Schutz.
Gleichzeitig wird der Bau der Windparks aber weiter in den Naturraum hinein verschoben, wodurch sich die Konflikte mit dem Naturschutz erhöhen. Diese pauschalen Abstände zur Wohnbebauung müssen im Wind-an-Land-Gesetz deshalb komplett abgeschafft werden. Die jetzige Regelung, die Abstände dann auszusetzen, wenn die Flächenziele nicht erreicht werden, reicht für eine naturverträgliche Energiewende nicht aus. Denn zu einer Verschiebung in sensible Naturräume kommt es dadurch trotzdem.
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Stellungnahme des NABU
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