In diesen Zeiten schöpfen wir besonders viel Kraft in der Natur. Werden Sie NABU-Mitglied und helfen Sie mit, damit wir die Natur auch in Zukunft genießen können.
Jetzt NABU-Mitglied werden!Verpasste Chance für Verbesserung der Artenvielfalt
Bundesrat stimmte über EU-Agrarpolitik ab
17. Dezember 2021 - Der Bundesrat hat die Verordnungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) beschlossen, doch dabei die meisten Änderungsanträge der Bundesländer mit Verbesserungsmöglichkeiten abgelehnt.
Im Oktober 2021 veröffentlichte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die ersten Entwürfe zur GAP-Konditionalitätenverordnung und zur GAP-Direktzahlungsverordnung. Seitdem gab es zahlreiche Änderungen und Anpassungen vom Bundesministerium für Umwelt (BMU), von den neuen Ampel-Koalitionär*innen und Bundesländern. Letzte Änderungsanträge der Bundesländer zeigten großes Verbesserungspotenzial für viele naturschutzfachliche Aspekte – doch die meisten davon lehnte der Bundesrat nun mehrheitlich ab. Aus NABU-Sicht eine verpasste Chance zur Verbesserung der Artenvielfalt in unserer Agrarlandschaft.
Keine besserer Schutz für Nasswiesen
Der Bundesrat lehnte beispielsweise den Vorschlag ab, die Definition von Grünland durch dessen Nutzung zu bestimmen – also Beweidung oder Mahd –, statt durch die Zusammensetzung der dortigen Pflanzen. Damit wurde die Chance verpasst, besonders Nasswiesen mit Seggen besser zu schützen. Auch die Einsaat auf nichtproduktiven Flächen der Öko-Relegung, also Brachen, bleibt durch das Bundesrats-Votum erlaubt. Dabei wären Brachen für einige Arten wie das Rebhuhn oder die Turteltaube wichtig, denn dort wachsen Wildkräuter mit kleinen Samen und speziell angepassten Pflanzen. Wenn auf diesen Flächen gesäht werden darf, entstehen oft dichte Blühflächen. Dann finden Rebhühner allerdings nicht mehr ausreichend Nahrung. Außerdem darf der Bewuchs im Herbst wieder gemäht werden, wenn die Insekten gerade ihre Eier in die Stängel gelegt haben. Somit besteht die Gefahr, dass besonders wertvolle Brachen entwertet werden.
Durch die Verordnungen kann nun der Nationale Strategieplan fertiggestellt werden. Dieser muss bis Ende des Jahres an die Europäische Kommission zur Prüfung eingereicht werden.
Eine ausführliche Analyse zu der Abstimmung im Bundesrat finden Sie im NABU-Agrar-Blog >>
Chance zur Verbesserung für die Artenvielfalt
Bewertung der Anträge vor Bundesrats-Abstimmung
16. Dezember 2021 - Der Bundesrat stimmt am morgigen Freitag über die Umsetzung der EU-Agrarpolitik (GAP) in Deutschland ab. Dabei besteht aus Naturschutzsicht die Chance auf deutliche Verbesserungen gegenüber den Plänen der ehemaligen Bundesregierung. So soll der Anteil von nichtbewirtschafteten und pestizidfreien Flächen in der Agrarlandschaft deutlich steigen, was sich auf die Bestände von Insekten und Feldvögeln sowie den Klimaschutz positiv auswirken dürfte. Der NABU bewertet das Paket aus Gesetzen und Verordnungen, mit dem die neuen GAP-Regeln für 2023 bis 2027 national umgesetzt werden, insgesamt aber als bei Weitem nicht ausreichend. Vor allem steht nach wie vor nicht genug Geld zur Verfügung, um Betrieben Anreize für eine naturfreundliche Bewirtschaftung zu bieten.
Es ist zu erwarten, dass der Bundesrat festlegt, dass künftig jeder Betrieb vier Prozent der Ackerfläche als nicht-bewirtschafteten Rückzugsraum für die Natur reservieren darf. Für zusätzliche sechs Prozent sollen freiwillige Maßnahmen honoriert werden. Dem Bundesrat liegen dabei mehrere Anträge vor, mit denen Schlupflöcher geschlossen werden, die die alte Bundesregierung offengelassen hatte.
„Nach jahrelangem Stillstand hoffen wir auf ein kleines Weihnachtsgeschenk für die Insekten. Den Anteil an Blühflächen, Hecken und Brachen in der Agrarlandschaft zu erhöhen, ist dringend geboten. Ein Anteil von mindestens zehn Prozent ist laut wissenschaftlichen Studien notwendig, um das Artensterben aufhalten zu können. Jetzt sind diese zehn Prozent möglich – allerdings fehlt voraussichtlich noch das entsprechende Geld hierfür. Ein wesentlich größerer Anteil der bisherigen Subventionen müsste dafür in Gemeinwohlleistungen umgewandelt werden.”
NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger
Weiterhin erwartet der NABU, dass es nun doch zu bundeseinheitlichen fünf, statt bisher drei Metern pestizid- und düngefreien Gewässerrandstreifen kommen könnte. Das wäre eine deutliche Verbesserung und im Sinne des nationalen Insektenschutzpakets. Je breiter die Streifen an den Gewässern, desto besser wird zudem auch das Trinkwasser vor Verunreinigung geschützt.
Eine vom NABU beauftragte Studie zeigt jedoch, dass mindestens zehn Meter notwendig wären, um die Qualität der Gewässer nachhaltig zu verbessern und gleichzeitig Baustein im Biotopverbund für die Insektenvielfalt zu sein. Für einen effektiven Insektenschutz wären sogar mindestens 20 Meter nötig, heißt es darin.
Neue Regierung muss Agrarpolitik prüfen
Trotz einiger Verbesserungen in den Details fehle es im Großen und Ganzen schlicht an einer ausreichenden Finanzierung der Maßnahmen, kommentiert Konstantin Kreiser, Stellvertretender Fachbereichsleiter Naturschutzpolitik. Hier müsse die neue Bundesregierung unbedingt nachlegen und das Budget für die Ökoregelungen aufbessern. Ansonsten drohten diese Fördermaßnahmen nicht attraktiv genug zu werden und ins Leere zu laufen, so Kreiser.
Der NABU weist außerdem darauf hin, dass die neue Bundesregierung wie im Koalitionsvertrag festgelegt nun eine Überprüfung der Agrarpolitik durchführen muss, damit zur Hälfte der Legislatur die nächste Reformrunde angegangen werden kann. Hierfür sollte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir den Ausstieg aus den pauschalen Flächenprämien auf EU-Ebene vorantreiben und einen europäischen Zukunftskongress für die Agrar- und Ernährungspolitik anregen.
Der Bundestag hat über die nationale Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Deutschland abgestimmt. Trotz einiger Verbesserungen bleibt das Gesetzespaket weit hinter dem zurück, was notwendig gewesen wäre, um die Arten- und Klimakrise zu bremsen. Mehr →
Die Zahl der Vögel in der Europäischen Union nimmt seit 1980 rapide ab. Über 600 Millionen Tiere sind seither verschwunden, wie eine aktuelle Auswertung zeigt. Besonders betroffen sind häufige Vogelarten. Mehr →
In den deutschen Schutzgebieten sind 18.000 Hektar Mähwiesen verschwunden. Für den ungenügenden Schutz wurde Deutschland nun vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) verurteilt. Das Verfahren geht auf eine NABU-Beschwerde zurück. Mehr →