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Jetzt Informieren!Ende des Leimruten-Fangs in der EU erreicht
Meilenstein gegen Vogelmord
Update 1. Juli 2021 – Durchbruch für den Vogelschutz:
Der französische Staatsrat erklärte den Leimruten-Fang mit sofortiger Wirkung für illegal. Damit ist die traditionelle Fangmethode, für die bisher eine Ausnahmegenehmigung in Frankreich bestand, nun in allen europäischen Ländern verboten. Mit dieser Methode wurden in Frankreich zuletzt jährlich etwa 40.000 Vögel qualvoll gefangen – auch geschützte Arten. Das Urteil des Staatsrats vom 28. Juni 2021 folgt dem Urteil des EuGH vom März dieses Jahres und macht Hoffnung auf weitere Verbote nichtselektiver Vogelfangmethoden in der EU.
14. April 2021 - In Frankreich werden in Fallen, Netzen und an Leimruten jährlich immer noch etwa 500.000 Singvögel gefangen, obwohl diese Methoden zur Vogeljagd EU-weit verboten sind. Denn mit diesen unspezifischen Vogelfangmethoden können neben zur Jagd zugelassenen Arten auch geschützte Arten gefangen werden und darin verenden. Insbesondere Leimruten sind bedenkliche Fangmethoden, denn an den Klebefallen bleiben die Vögel hängen, verkleben häufig ihre Federn und Flügel und kommen oft qualvoll zu Tode.
Frankreich hat jedoch für einige Fallentypen wie Leimruten, Rosshaarschlingen, Steinquetschfallen oder Netze fragwürdige Ausnahmegenehmigungen erteilt und weist bei anderen Praktiken die zuständigen Behörden an, diese verbotenen Methoden, weil sie „traditionell“ seien, nicht zu verfolgen. Bereits 2015 hatte der NABU den damaligen französischen Präsidenten Hollande gemeinsam mit der französischen Vogelschutzorganisation LPO, NABU-Partner im Netzwerk von BirdLife International, im Rahmen einer Petition dazu aufgerufen, diese Praktiken zu beenden.
Entscheidung gegen den Vogelmord
In der Entscheidung des EuGH am 17. März 2021 ging es konkret um die Frage, ob die für mehrere französische Provinzen erteilten Ausnahmegenehmigungen für den Fang von Amseln und Drosseln mithilfe von Leimruten laut der EU-Vogelschutzrichtlinie als Ausnahme zulässig seien. Frankreich argumentierte, dass der Leimruten-Fang eine Jagdmethode mit langer Tradition sei und deshalb der eigentlich verbotene Beifang und Tod von geschützten Vogelarten wie Rotkehlchen, Finken oder Ammern toleriert werden könne.
Noch im November ließ eine Stellungnahme der Generalanwältin des EuGH befürchten, dass zukünftig der Wert der Jagdtradition gegenüber dem Tod geschützter Vögel abzuwägen sei. Der EuGH folgte jedoch seiner bisherigen konsequenten Auslegung der Kriterien für die Erteilung von Ausnahmen der Vogelschutzrichtlinie. Demnach ist Tradition alleine kein ausreichender Grund für verbotene Fangmethoden, solange es andere Methoden gibt. Der Beifang geschützter Arten dürfe außerdem eine sehr kleine Menge nicht überschreiten und gefangenen Vögeln dürfe kein ernstzunehmender Schäden zugefügt werden. Dies hielt der EuGH jedoch für sehr wahrscheinlich, da an Leimruten gefangene Vögel selbst nach einer Reinigung ihres Gefieders von Kleberesten irreparable Schäden davontragen.
Hoffnung auf den Stopp verbotener Fangmethoden
Mit dieser Entscheidung des EuGH geht der Fall nun zurück an die französischen Gerichte, die über Klagen der LPO und einer weiteren Organisation gegen entsprechende Ausnahmegenehmigungen urteilen müssen. Alles andere als ein Stopp des Leimruten-Fangs durch diese Verfahren wäre nicht mehr nachvollziehbar.
Der NABU ist überzeugt, dass das neue Urteil des EuGH nicht nur in Frankreich, sondern auch in anderen EU-Ländern wie Malta, Spanien und Italien für eine Beschleunigung des Endes grausamer Vogeljagdpraktiken sorgen wird.
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