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Jetzt NABU-Mitglied werden!„Betonparagraph“ 13b streichen
Petition mit mehr als 35.000 Unterschriften übergeben
27. Januar 2021 - Zusammen mit den Unterzeichner*innen der Petition, anderen Umweltverbänden und Institutionen wie dem Umweltbundesamt fordern wir die ersatzlose Streichung des § 13b. Zur sogenannten Baulandmobilisierung findet am 28. Januar die erste Lesung des Gesetzentwurfes im Bundestag statt. Mit der Übergabe der Unterschriften fordern wir die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD auf, den bereits ausgelaufenen „Zersiedlungsparagraphen“ nicht erneut in die Novelle des Baugesetzbuchs aufzunehmen – denn so ist es bislang vorgesehen.
„Es ist an der Zeit, eine Forderung abzugeben, wie die Siedlungspolitik der Zukunft aussehen soll und wie ernst den Regierungsfraktionen ihre selbst gesteckten Ziele sind. Die einzig richtige Entscheidung kann nur sein, Paragraph 13b als gescheitertes Experiment zu verbuchen und ihn abzuschaffen, bevor er noch mehr Schaden anrichtet“, fordert NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger. Den Paragraphen beizubehalten, würde zum einen die Nachhaltigkeitsziele der Bundesregierung missachten. Zum anderen verhindere er, dass unser Flächenverbrauch wirksam reduziert werden kann. Dies besagt auch die sogenannte Bodenschutzklausel, die dem Baugesetzbuch vorangestellt ist: Innen- vor Außenentwicklung.
„Für die SPD-Bundestagsfraktion war es wichtig, dass das Leitmotiv der Innenentwicklung in der Novelle im Fokus steht. Das sehen wir erreicht. Die Verlängerung des Paragraphen 13b Baugesetzbuch war das zentrale Anliegen von unserem Koalitionspartner. Mehr Bauland für den bezahlbaren Wohnungsbau und mehr kommunale Handlungsfähigkeit, wonach Bundesländer, Kommunen und Verbände händeringend rufen, gibt es nur in diesem Gesamtpaket. An die Kommunen vor Ort und die Bundesländer kann ich nur appellieren, auch wenn §13b verlängert werden sollte, ihre Ortskerne zu stärken und nicht auf die grüne Wiese auszuweichen.“
Sören Bartol, Stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion
Mit einer Verlängerung des Paragraphen werden Freiflächen auf Kosten zukünftiger Generationen betoniert und schafft den Leerstand von morgen, da der Bedarf an den falschen Orten übererfüllt wird. Studien, wie beispielsweise die des Umweltbundesamtes (2020) ergaben, dass § 13b BauGB vor allem von kleineren Gemeinden angewandt wird. Er verschafft bürokratische Erleichterung auf Kosten von Umwelt- und Artenschutz, Bürgerbeteiligung und einer gezielten Siedlungsentwicklung. In acht von zehn Fällen wird der Paragraph für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern angewendet.
Die Aktion „Flächenfraß stoppen!“ des NABU läuft noch bis zum Ende des Gesetzgebungsverfahren. Bei ihr können Bürger*innen über die Eingabe ihrer Postleitzahl ihre Bundestagsabgeordneten ermitteln und direkt anschreiben.
Mitmachen
Täglich werden in Deutschland mehr als 55 Hektar für Siedlungs- und Verkehrsflächen verbraucht – obwohl es nur die Hälfte sein sollte. Mitverantwortlich für das Scheitern der Flächensparziele der Bundesregierung ist der Paragraf 13b des Baugesetzbuches. Mehr →