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Verhandlung zur EU-Agrarreform geht in die letzte Runde
10. November 2020 - Ab heute verhandeln das Europäische Parlament, die EU-Landwirtschaftsminister*innen und die Europäische Kommission über die Gemeinsame Agrarpolitik in Europa (GAP). In den kommenden Wochen werden die Vertreter*innen der drei Institutionen versuchen, sich auf einen Kompromisstext zu einigen, nachdem Rat und Parlament bereits im Oktober ihre jeweiligen Positionen festgelegt haben.
Die bisherigen Beschlüsse von Rat und Parlament verhindern eine wirkliche Agrarreform. Daher fordert der NABU die EU-Kommission zu entschiedenem Verhandeln auf: Die Kommission muss ihren Einfluss in den Verhandlungen nutzen, um die GAP nach den Zielen des European Green Deals auszurichten. Wir brauchen mehr Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Naturschutz in der Landwirtschaft schon heute, nicht erst im nächsten Jahrzehnt. Ansonsten droht das Flagschiffprojekt von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen schwere Schlagseite zu bekommen. „Sollten die Trilog-Verhandlungen keine Fortschritte erzielen, muss es sich die EU-Kommission vorbehalten, ihren Vorschlag zurückzuziehen und das Verfahren neu zu starten“, fordert NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger.
Stillstand bis 2027 verhindern
Ohne ein Umlenken würde die Agrarpolitik der EU bis 2027 im Wesentlichen unverändert bleiben. Nachbesserungen sind unter anderem bei der Frage notwendig, welcher Anteil der Agrarlandschaft zukünftig für die Natur bereitgestellt werden muss, etwa für Hecken oder Brachen (Space4Nature). Laut Wissenschaft wären hier zehn Prozent notwendig, um die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft zurückzubringen. Dieser Mindestanteil nichtproduktiver Flächen muss für die Betriebe zukünftig Voraussetzung sein, Subventionen zu erhalten, erklärt Jörg-Andreas Krüger: „Die EU-Kommission hat dieses Ziel bereits in ihrer Biodiversitätsstrategie verankert. Ohne eine entsprechende Einbindung in der GAP wird eine Umsetzung vor Ort jedoch nahezu unmöglich.“
Nicht zuletzt dürfen ambitionierte Mitgliedsstaaten zukünftig nicht daran gehindert werden, bei nationalen Biodiversitäts- und Naturschutz-Maßnahmen voranzugehen. Bislang sind sie gezwungen, den Großteil der Gelder in ineffiziente pauschale Flächenprämien zu investieren.
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