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Jetzt NABU-Mitglied werden!Neue Wolfszahlen veröffentlicht: Mehr Wölfe, mehr illegaler Beschuss
Artenschutzkriminalität muss stärker geahndet werden
02. November 2020 – Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat die aktuellen Zahlen des Wolfsmonitorings veröffentlicht. Im Monitoringjahr 2019/2020 sind die Bestände weiter gewachsen. Es wurden 128 Wolfsrudel, 35 Paare und zehn territoriale Einzeltiere bestätigt. Das bedeutet einen Anstieg der Territorienzahl um neun Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Auffällig ist, dass der Zuwachs deutlich geringer ausfällt als in den Jahren zuvor, in denen teils Wachstumsraten von 30 Prozent registriert wurden. Schwankungen können mitunter in der Natur einer Population liegen, von exponentiellem Wachstum kann daher keine Rede sein.
Neben der Verbreitung wird auch die Totfundstatistik aktualisiert
Seit 2000 starben 378 Wölfe im Verkehr, 50 Wölfe wurden hingegen mutwillig illegal getötet. Letztere wurden meist geschossen, doch auch geköpfte und absichtlich überfahrene Wölfe wurden gefunden. Neueste Erkenntnisse zeigen zudem: Sieben der 98 im Straßenverkehr verunfallten Wölfe des letzten Monitoringjahrs 2019/2020 wurden zu Lebzeiten beschossen, was jedoch nicht zum Tod der Tiere führte. Dazu kommen elf Wölfe, die in diesem Zeitraum illegal getötet wurden. Diese Zahl steigt stetig, 2018/2019 waren es acht, 2017/2018 sechs illegal getötete (und gefundene Wölfe).
Die Aufklärungsrate dieser Straftaten ist verschwindend gering, die Dunkelziffer vermutlich hoch. Der Wolf ist eine streng geschützte Art, das Nachstellen und Töten der Tiere ist daher strafbar. Die Verfolgung der Täter muss allerdings stärker voran getrieben werden. Artenschutzkriminalität wird in vielen Bundesländern immer noch als Kavaliersdelikt vernachlässigt. Der NABU fordert die Länder auf, in ihren Landeskriminalämtern Stellen zu schaffen, die auf die Ermittlung von Artenschutzkriminalität spezialisiert sind. Neben Wölfen werden auch geschützte Greifvögel oder Luchse immer wieder Opfer illegaler Tötung. Diese Straftaten dürfen nicht bagatellisiert werden.
Erhaltungszustand noch nicht erreicht
Das BfN macht ebenfalls deutlich, dass der sogenannte „günstige Erhaltungszustand“ der hiesigen Wolfspopulation noch nicht erreicht ist. Forderungen nach offizieller Bejagung wird somit eine Absage erteilt. Laut NABU-Wolfsexpertin Marie Neuwald müssen Wölfe in Deutschland nicht bejagt werden. Aufgrund ihrer Territorialität wird es nie unverhältnismäßig viele Tiere auf einer kleinen Fläche geben. Auch als vorbeugende Herdenschutzmaßnahme ist Bejagung nachweißlich kein erfolgreiches Mittel. Wer das fordert, lenkt nur von wirklich hilfreichen, aber aufwendigeren Methoden wie Elektrozäunen und deren Förderung ab.
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Seit dem Jahr 2005 engagiert sich der NABU, um die Akzeptanz für das Wildtier in der Bevölkerung zu erhöhen. Unterstützen Sie uns dabei: Mit einer Patenschaft, einer Spende oder informieren Sie über den Wolf als Wolfsbotschafter. Mehr →